|
. Strafrecht im Ausland - vieles ist anders Ein Deutscher, der beispielsweise in den USA, in Brasilien, Argentinien, Mexico oder in irgend einem anderen Staat der Welt strafrechtlich verfolgt wird, dem Verhaftung droht, der mit Auslieferung oder zumindest mit Strafverfolgung im Aufenthaltsstaat zu rechnen hat, sollte sich darauf einstellen, dass die Strafverfolgung in diesem Staat ganz anderen Regeln unterliegt als in Deutschland.
Dieser Mandant deutscher Staatsangehörigkeit lebt seit Jahren mit seiner Familie dort und betreibt einen weltweiten Handel mit bestimmten Rohstoffen. Eines Tages erhält er Besuch von zwei FBI - Agenten (man denkt natürlich dabei an die Romanhelden Jerry Cotton und Phil Decker), die ihm folgenden Sachverhalt vorhalten: Es liege gegen ihn die Strafanzeige einer in Nordafrika residierenden Firma vor, der unser Mandant einen Rohstoff minderwertiger Qualität geliefert haben soll. Die Ware wäre angeblich verunreinigt im Bestimmungsland angekommen, er - der Mandant - werde nun eines Betruges verdächtigt. Man könne ihm anbieten, sofort ein umfassendes Geständnis abzulegen. Für diesen Fall hätte er mit einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren (!!!) zu rechnen, andernfalls würde er zum Geschworenengericht (Jury!) angeklagt, das Strafmass sei nicht vorhersehbar und könnte weit höher ausfallen. Was war geschehen? Der Mandant befasst sich mit der Vermittlung bestimmter Rohstoffe, deren Qualität und Güte weltweit einheitlich durch bestimmte Kategorien und Bezeichnungen festgelegt wird. Er hatte dem Abnehmer guten Gewissens eine Lieferung angeboten und die Versendung dorthin veranlasst. Auf dem Transport muss die Ware durch eindringendes Seewasser Schaden genommen haben und verunreinigt bzw. verdorben im afrikanischen Hafen angekommen sein. Dies wäre - jedenfalls in Deutschland - kein Fall für die Staatsanwaltschaft. Anders in den Vereinigten Staaten. Die afrikanischen Abnehmer der Ware hatten sich - in Unkenntnis der Zuständigkeit - schriftlich bei der Regierung beschwert, und - aus welchen Gründen auch immer - landete dieses Schreiben bei der Bundespolizei (FBI). Die Nöte dieses Mandanten - eines bürgerlich lebenden und nicht vorbestraften Menschen - kann man sich vorstellen. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an den Bericht eines Mandanten, den ich in Thailand traf. Er sass einige Tage dort im Gefängnis, nachdem ihm auf der Strasse ein Geldschein runtergefallen war und er - damit er nicht wegweht - den Fuss darauf stellte. Dummerweise gilt so etwas als Beleidigung des Königs, dessen Bild den Geldschein ziert. Das ist allerdings ein harmloses Beispiel, denn der Mandant wurde nach zwei Tagen entlassen,musste allerdings zuvor noch ein mehrstündiges Training mit einem Polizisten absolvieren, wie man Geldscheine behandelt, dass man sie nicht knicken darf und in der Brieftasche immer mit dem Bild des Königs nach oben zu verwahren hat. Andere Länder, andere Sitten. Die Welt ist immer noch weit davon entfernt, ein auch nur annähernd einheitliches Strafrecht zu haben. |