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Beobachtungen im deutschen Gericht (oder: "Kann die Sitzordnung im Gerichtssaal das Urteil beeinflussen?")

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Wenn sich Geschäftsleute treffen, um beispielsweise über einen Vertrag zu verhandeln, sitzen sie in einem Besprechungsraum um einen runden, ovalen oder eckigen Tisch und tauschen Ihre Argumente aus, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu gelangen.

Alle an der Verhandlung Beteiligten sitzen auf gleichen Stühlen, und es sitzen nicht die Vertreter der einen Seite gegenüber denen der anderen Seite höher oder tiefer, härter oder bequemer.

Ebenso verhält es sich im politischen Leben. Wenn wir Fernsehbilder von einem Treffen der Aussenminister mehrerer Staaten, Fotos von einem Staatsbesuch oder Berichte über ein Treffen von Gewerkschaftsvertretern mit Unternehmern sehen, würde es uns sehr wundern, wenn die Vertreter der einen Seite etwa auf einem Podest sitzen würden, während die anderen Gesprächspartner einen halben Meter tiefer ihren Platz hätten und zu den anderen aufsehen müssten.

(Noch-Realität in Deutschland: Der Angeklagte muss meist zur Richterbank aufschauen, aber wir arbeiten daran)


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Ebenso würde es sicher nicht von einem der Gesprächspartner akzeptiert werden, dass sein Gegenüber auf einem bequemen Sessel an einem Tisch sitzt und seine Unterlagen vor sich ausbreiten kann, während er selbst auf einem Holzstuhl kauern und seine Papiere auf den Knien balancieren müsste.

Anders bei der Justiz.

Aus einem Dialog vor einer Strafkammer des Landgerichts München am 24.05.06, der Sitzungssaal sieht eine Verteidigerbank mit bequemen Sesseln vor, ein inhaftierter Angeklagter hat sich allerdings vor seinen Verteidiger in ein Bänkchen mit unbequemen Klappsitzen zu quetschen. Der Mandant befindet sich in Haft, hat sich dort stets tadellos benommen, ist wesentlich älter als sein Verteidiger und hat ein Geständnis angekündigt. Er leidet nach einem Bandscheibenvorfall unter Schmerzen.

Verteidiger: " Herr Vorsitzender, würden Sie meinem Mandanten bitte gestatten, dass er in der zweiten Bank neben mir Platz nimmt?" Vorsitzender (bayrisch): "Na, dös machen wir hier nicht. Aber Sie dürfen sich gern neben Ihren Mandanten setzen, auch wenn es etwas unbequem ist". - Den weiteren Wortwechsel können Sie sich vorstellen.

Im Strafgericht Berlin - Moabit gibt es einen alten heute noch zu besichtigenden Gerichtssaal, in dem gegen den sogenannten "Hauptmann von Köpenick" verhandelt wurde. Jeder kennt die Geschichte und deren gerichtlichen Ausgang, daher dazu hier nichts weiteres.

Was aber bemerkenswert erscheint: Über den Sitzplätzen der Richter befindet sich die Kaiser - Loge. Damit wurde jedermann - auch dem Gericht - deutlich signalisiert, wer nach damaligem Verständnis das Sagen hatte (und damit die Macht): Der Kaiser und nicht etwa der Richter.

Die Sitzordnung demonstriert daher Macht und deren Verteilung.

Auch heute ist es noch so. Die Bauweise von Gerichten und die Sitzordnung im Gerichtssaal hat viel mit Symbolik zu tun. Die heute meist noch in Gebrauch befindlichen Gerichtsgebäude stammen aus alten Zeiten und werden von Richtern und Staatsanwälten trotz aller baulichen Unzulänglichkeiten noch heute heiss geliebt, denn sie beeindrucken Angeklagte und Zeugen schon bei Betreten des Gebäudes durch ihre hohen Säulen, imposanten Treppenhäuser und beeindruckenden Geschosshöhen.

Man nennt dies "Einschüchterungsarchitektur".

Wer diese Gebäude als seltener Besucher betritt, fühlt sich angesichts der Säulen, Treppenanlagen und Geschosshöhen "ganz klein", also eingeschüchtert. Und genau das war (und ist vielleicht noch heute) der Sinn dieser Bauweise.

Das setzt sich noch heute in den allermeisten Verhandlungszimmern fort: Der Angeklagte kauert in einem engen Bänkchen, gelegentlich nicht einmal neben, sondern hinter seinem Verteidiger. Meist sind Sitzbank und Tisch fest am Boden verschraubt, und zwar tückischerweise so eng, dass man sich ohne Einzuknicken kaum erheben kann.

Aber erheben muss sich der Angeklagte zumindest dann, wenn das Gericht den Sitzungssaal betritt. Also muss er auch einknicken. Mir kann niemand erklären, dass dies von den Planern der Saaleinrichtung nicht gewollt ist (oder zumindest zum Zeitpunkt damaliger Planung so gewollt war).

Gleiches gilt für die Podeste in deutschen Strafgerichten. Wie kann es angehen, dass (dies ist in einem Sitzungssaal des Landgerichts Wuppertal bemerkenswert) zwischen der Richterbank und dem Platz des Angeklagten ein Höhenunterschied von mehr als einem halben Meter besteht?

Ist der (übrigens bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig geltende) Angeklagte das Würstchen, das gefälligst ergeben zur Richterbank aufzuschauen hat? - Oder sind nicht vielmehr alle Teilnehmer des Strafverfahrens an einem Prozess der Wahrheitssuche und Urteilsfindung beteiligt, der - jedenfalls bis zum Urteilsspruch - keine zur innenarchitektonischen Schau getragene Über- und Unterordnung zulassen darf?

Verhält sich ein Mensch (Richter), der einen halben Meter erhöht sitzend auf einen anderen Menschen (Angeklagter) herabschaut, diesem gegenüber ebenso als sässe man gemeinsam an einem Tisch? - Sicher nicht, das ist auch nicht gewollt. Warum eigentlich nicht? - Weil jemand immer recht hat, nur weil er höher sitzt?

Ein lächerlicher Gedanke..... (Streitigkeiten im Strassenverkehr werden ja auch nicht danach entschieden, ob jemand im Führerhaus eines LKW oder am Steuer eines Kleinwagens sitzt).

Ich will nicht übertreiben. Die Mehrzahl der Richter in deutschen Strafgerichten bemüht sich um einen fairen Prozess und ein ebensolches Urteil, ohne überhaupt zu beachten, wer im Saal höher oder niedriger sitzt. Die althergebrachte Sitzordnung wird nun einmal als gegeben und nicht ohne weiteres änderbar hingenommen, ohne dass dies für den Umgang mit Angeklagten, Verteidigern und Zeugen irgend eine Bedeutung hätte.

Dennoch ist die Sitzordnung im Gerichtssaal für mich ein ständiges Ärgernis. Schliesslich geht es nicht nur um die Befindlichkeit von Richtern und Staatsanwälten, sondern auch und besonders um die von Angeklagten und Zeugen. Und diese verhalten sich nun einmal ganz anders, wenn sie sich in der ohnehin stressigen Vernehmungssituation unwohl fühlen.

Da gibt es einen Sitzungssaal im Landgericht Hamburg, in dem die Richter - wenn auch nur etwa einen knappen halben Meter - über dem Zeugen sitzen. Dies allerdings unmittelbar vor ihm. Der Zeuge (oder die Zeugin) kauert also an einem kleinen Tischchen unmittelbar vor der Richterbank und schaut empor.

Als mein Kollege Herr Roubicek und ich in einem spektakulären Strafprozess - es ging um die Entführung eines Hamburger Millionärs - zum Prozessauftakt erschienen, fanden wir die Sitzordnung vor, dass der Angeklagte und wir Verteidiger gegenüber dem Gericht (quasi in der ersten der Zuhörerbänke) sitzen sollten.

Dies hätte uns die Möglichkeit gegegeben, zu vernehmende Zeugen allenfalls von hinten zu betrachten, ohne deren Gesicht zu sehen. Der sofortige Protest gegen diese Sitzordnung hatte (natürlich) Erfolg. Nur .... man muss eben protestieren.

Es gibt ein kleines Amtsgericht im Bergischen Land (unweit von Düsseldorf), bei dem es sich scheinbar eingebürgert hat, dass der Verteidiger - wie meist üblich - an einem Tisch gegenüber der Bank des Staatsanwalts sitzt, der Stuhl für den Mandanten (Angeklagten) jedoch mehrere Meter entfernt in die Mitte des Saales gerückt ist, unmittelbar gegenüber dem Richtertisch.

Der Angeklagte hat im Gegensatz zu allen anderen Verfahrensbeteiligten keinen Tisch, kann also Schriftstücke, Akten o.ä. nur auf den Knien balancieren, und er hat keinen Kontakt zu seinem entfernt sitzenden Verteidiger. Als ich dies kurzerhand dadurch änderte, dass ich den Stuhl des Angeklagten einfach neben meinen rückte, schauten mich Richter und Protokollführerin an, als würden wir an den Grundfesten des Rechtsstaats rütteln.

So wird man allein durch das Verrücken eines Stuhls scheinbar zum Terroristen ..... (oder ?).

Wenn - um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - die Sitzordnung im Gerichtssaal nicht tatsächlich Urteile beeinflussen könnte, weshalb wird dann an überkommenen und nicht nachvollziehbaren Ritualen in Strafprozessen so festgehalten?

In diesem Zusammenhang noch eine Beobachtung, die wir Strafverteidiger immer wieder machen können: Je höher ein Richter im Saal sitzt, umso häufiger begründet er seine Urteile gegen Angeklagte nicht in der "ich"-Form ("Herr Müller, ich musste Sie verurteilen, weil ...."), sondern quasi versteckt hinter dem anonymen Begriff "Gericht", ganz so, als wäre er es gar nicht selbst ("Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat ....").

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(Wäre doch gut - oder ?)

  Mit zunehmendem räumlichen Abstand zum Beschuldigten wächst also die Distanz zwischen der Richterbank und dem Angeklagten. Damit einhergehend wird aus der persönlichen Verantwortung für ein Strafurteil ("ich musste sie verurteilen") ein Verstecken hinter dem Justizapparat ("das Gericht hat auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren erkannt").

Und wer Urteile so begründet, denkt wahrscheinlich auch so. Das wäre schädlich für unseren Rechtsstaat.

Lasst uns also die Gerichte aufräumen und die erwähnte Kaiserloge des Hauptmanns von Köpenick (die antiquierte Sitzordnung im Gerichtssaal) dorthin bringen, wo sie hingehört: In das Museum !