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. . Richterschelte: Kommunikation im Strafprozess (oder: Spiegelneurone helfen weiter) . Sollte Sie der Untertitel neugierig machen (was sind "Spiegelneurone"?), am Ende dieses Aufsatzes finden Sie dazu mehr. Vorab folgendes: In den langen Jahren meiner strafrechtlichen Tätigkeit habe ich immer wieder festgestellt, dass nur wenige Juristen - leider vor allem Richter - etwas von Kommunikation verstehen.
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Erstes Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation: Ein von mir beobachteter Strafprozess vor der Jugendstrafkammer wegen schweren Raubes. Der 20-jährige Angeklagte soll maskiert mit einer Schreckschusspistole in der Hand ("Geld her, sonst Du bist tot") einige Geschäfte überfallen haben. Er ist ausländischer Herkunft, hat die Hauptschule ohne Abgangszeugnis verlassen, keinen Beruf erlernt und wird nun von der Vorsitzenden Richterin befragt: "Zeigte die Zeugin Frau Müller Anzeichen von Angst, als Sie die Waffe auf ihren Oberkörper richteten und sie zu nötigen versuchten, die Tageseinnahmen herauszugeben?"
Sie können sich vorstellen, wie diese unsägliche Veranstaltung weiterging. Der schlichte Angeklagte und die gebildete Richterin fanden zu keinem Dialog, die Vorsitzende wurde ärgerlich und - wozu Richter leider häufig neigen - dem offensichtlich hilflosen Angeklagten gegenüber arrogant, boshaft und ironisch.
Gestotterte Antwort: "Die braucht mein Brudes, der ist Gärtner." Die Vorsitzende mit einem amüsierten Blick zum Staatsanwalt: "Ach, Ihr Bruder benötigt zu seiner Arbeit als Gärtner eine Waffe?" Angeklagter: "Nein, die Handschuhe." Richterin: "Na, dann sagen Sie das doch gleich." (Heiterkeit auf der Richterbank und beim Staatsanwalt, der inzwischen verstörte Angeklagte war zu nichts mehr zu gebrauchen, schon gar nicht zur Schilderung seiner Motivlage). Zweites Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation: Es sind aber nicht immer nur einfache Menschen, mit denen akademisch gebildete Richter nicht kommunizieren können. Aus einer Wirtschaftsstrafsache gegen einen Vorstandsvorsitzenden, den ich verteidigt habe: Gericht: "Herr Angeklagter, was Sie uns da erzählt haben, dazu habe ich noch eine Frage. Wissen Sie, ich bin ja nicht geschäftlich so versiert und daher Richter geworden, sonst wäre ich heute vielleicht Rechtsanwalt wie Ihr Herr Verteidiger...."
Gericht: "Nun regen Sie sich nicht auf, Herr Verteidiger. Ich meine ja nur, dass ich von dieser Art Geschäften Ihres Mandanten nichts verstehe, aber sagen Sie mal, Herr Angeklagter, Sie fahren - wie ich hier lese - eine Mercedes S-Klasse?" Auch dieses erlebte Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation lässt unschwer erahnen, wie der Strafprozess weiterging. An die Stelle unvoreingenommener sachlicher Klärung strafrechtlicher Vorwürfe traten vermehrt Seitenhiebe des Gerichts gegen den Angeklagten, dies hatte zwangsläufig Verteidigererklärungen und schliesslich die Richterablehnung wegen Befangenheit zur Folge. Letztlich: Kommunikation fand nicht mehr statt, es gab nur noch Konfrontation. Drittes Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation: Ein in der Nähe von Düsseldorf gelegenes Amtsgericht. Der Richter stürmt grusslos in den Saal, setzt sich und herrscht den Angeklagten finster blickend an: "Sie heissen?". Vorbei, erledigt, aus. - Hier kann eine Kommunikation gar nicht mehr zustande kommen. Der Angeklagte wird schon jetzt - fünf Sekunden nach Beginn der Hauptverhandlung - seinen Richter hassen. Er schaltet auf innere Abwehr, sieht seinen Fall als bereits verloren an, er macht - wie man so treffend sagt - "zu".
Kommunikation hat auch etwas mit höflichem Benehmen zu tun. Ich erinnere mich an einen Mandanten, den der Staatsanwalt zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wissen wollte. Der Mandant schimpfte auf diesen Staatsanwalt wie ein Rohrspatz. Meinen Einwand, der Staatsanwalt hätte vielleicht gar nicht so unrecht, fegte der Mandant vom Tisch: "Darum geht es mir gar nicht, aber er hat mich bei der Vernehmung angeschrien, und egal was ich getan habe, ich lasse mich nicht anschreien, auch nicht von einem Staatsanwalt!" Die Kommunikation war gestört, weil der Staatsanwalt aus der Rolle gefallen ist. Schade, denn dieser Ausrutscher kostete den Staat viel Geld durch einen langen streitigen Prozess und verlangte allen Beteiligten erhebliche Nervenkraft ab. - Ich kann den Mandanten verstehen. Viertes Beispiel schlechter Kommunikation, und zwar das schlimmste: Lesen Sie diesen Artikel aus der seriösen Düsseldorfer Tageszeitung "Rheinische Post", der am 16.05.06 veröffentlicht wurde:
Die Voraussetzungen guter Kommunikation: Dieser kurze Beitrag kann kein Lehrbuch ersetzen, soll es auch nicht. Ich wäre schon zufrieden, wenn diejenigen Richter diesen kleinen Aufsatz lesen, die ich dabei im Auge habe. Vielleicht denken sie über ihr eigenes Verhalten nach. Die Methodik guter Kommunikation kann man übrigens lernen, leider scheint bei der Justiz bisher jedenfalls daran kein allzu grosses Interesse zu bestehen. Vor Jahren habe ich der Deutschen Richterakademie in Trier angeboten, einen workshop zum Thema "Kommunikation im Strafprozess" zu organisieren. Ich hielt mich dazu für gut geeignet, schliesslich habe ich nacheinander als Staatsanwalt, als Strafrichter und - seit 1991 - als Strafverteidiger gearbeitet, kenne also die Befindlichkeit aller drei Berufsgruppen. Ich denke, ich könnte das Thema gut moderieren. Die Reaktion war eine nichtssagende Antwort, man zeigte höfliches Interesse und kam nie wieder auf mein Angebot zurück. Statt dessen sollen an der Richterakademie Trier Seminare etwa zum Weinrecht - natürlich mit Weinprobe - reges Interesse auch von Richtern aus Gegenden gefunden haben, die mit Weinanbau nicht das geringste zu tun haben. Wenn es so wäre, sehr schade. Gute Kommunikation setzt neben Methodik nach meiner festen Überzeugung allerdings auch einige charakterliche Eigenheiten voraus: 1. Ein Richter muss Menschen mögen, es sollte ihm zuwider sein, sie absichtlich zu verletzen. 2. Wer über andere Menschen richtet, sollte sich selbst nicht für das Mass aller Dinge halten. Darf ich Ihnen - wenn Sie richterliche Verantwortung tragen - einen Vorschlag machen? - Testen Sie doch einfach in Ihrer nächsten Strafsitzung den Weg zu besserer Kommunikation! Das geht für den Anfang ganz einfach: Seien Sie betont ergebnisoffen und stellen Sie bewusst einfache Fragen, die jeder Angeklagte oder Zeuge auch verstehen kann. Dass Sie intelligent sind, weiss doch eh jeder, das müssen Sie niemandem beweisen. Und seien Sie freundlich zu den Menschen, vermeiden Sie Schärfe und erst recht jede Ironie. Sie werden sehen: Ihr Arbeitstag wird schöner, es gibt weniger ärgerlichen Streit im Gerichtssaal. Ihre Urteile werden vermehrt akzeptiert, Sie fangen sich viel weniger Rechtsmittel und damit verbundene Mehrarbeit ein. Das "Feindbild Rechtsanwalt" entschärft sich, man wird Ihnen als einem fairen Richter freundlich begegnen und auch ein verständlich begründetes "hartes" Urteil eher akzeptieren. Lohnt es sich nicht, dass einfach einmal auszuprobieren? - Und wenn Sie dann merken: Alles ist besser geworden, dann befassen Sie sich mit der erlernbaren Methodik der Kommunikation! Zukünftige Angeklagte und Zeugen werden es Ihnen danken. - Und wenn Sie bis hier gelesen haben, kein Zweifel, Sie sind auf dem Weg zu einem guten Richter! Übrigens: Spiegelneurone helfen Ihnen weiter Spiegelneurone sind diejenigen Nervenzellen, die dafür sorgen, dass Sie beispielsweise mit einem Lächeln reagieren, wenn Sie angelächelt werden, oder auch, dass Sie gähnen, wenn Ihr Gegenüber gähnt. Diese Nervenzellen besitzt jeder Mensch. Machen Sie sich dies bei jeder Kommunikation zunutze.
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