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Richterschelte: Kommunikation im Strafprozess

(oder: Spiegelneurone helfen weiter)

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Sollte Sie der Untertitel neugierig machen (was sind "Spiegelneurone"?), am Ende dieses Aufsatzes finden Sie dazu mehr. Vorab folgendes:

In den langen Jahren meiner strafrechtlichen Tätigkeit habe ich immer wieder festgestellt, dass nur wenige Juristen - leider vor allem Richter - etwas von Kommunikation verstehen.

Kommunikation ist die Befragung von Menschen und der Dialog mit ihnen, also der Austausch von Informationen und Meinungen. Je gelungener, um so grösser der Gewinn, der daraus gezogen werden kann.

Und da Juristen - seien es der Anwalt im Gespräch mit seinem Mandanten, der Staatsanwalt bei einer Vernehmung oder der Richter in der Beweisaufnahme - für ihre Arbeit auf Informationen angewiesen sind, müsste es ihr Anliegen sein, gut zu kommunizieren.

In der Praxis ist leider das Gegenteil oft der Fall. Ich konzentriere mich in diesem Beitrag auf Richter, weil sie im Strafprozess die Hauptpersonen sind. Ich kann als Strafverteidiger noch so brilliant auftreten, das alles entscheidende Urteil sprechen und - ganz wichtig (!) - begründen Richter.

(Leben ist Kommunikation)


... zur Vorseite oder lesen Sie weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert:


"Wir haben mit Menschen zu tun, nicht mit Fällen oder Akten. Vergessen Sie das nie! - Jeder Mensch sucht Respekt und Verständnis. Sie müssen einen Täter nicht mögen, um ihn zu verstehen. Sie sollten ihn aber auch nicht von vornherein ablehnen, weil Sie ihn dann nicht mehr verstehen könnten."

(Aus meinem Vortrag vor Studenten der Jura - Fakultät der Universität Düsseldorf bei Herrn Prof. Dr. Horst Schlehofer - 2004)

Sie sind es, die in der Pflicht stehen, ihr vielleicht juristisch noch so gelungenes Urteil auch verständlich zu machen. Nur ein vom Angeklagten im wahrsten Sinne des Wortes "verstandenes" Urteil kann von ihm akzeptiert werden. Gute Kommunikation kann Rechtsfrieden schaffen, schlechte Kommunikation hingegen führt zu innerer Ablehnung richterlicher Entscheidungen und zur Staatsverdrossenheit.

Ein von mir geschätzter älterer Kollege traf auf einen Richter, der sich unmöglich benahm (also miserabel kommunizierte). Der Kollege erklärte ihm, er (der Richter) verursache durch sein Verhalten mehr Schaden für den Rechtsstaat als es Terroristen fertig brächten. - Vielleicht in der Kritik überzogen, aber nicht abwegig.

Erstes Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation:

Ein von mir beobachteter Strafprozess vor der Jugendstrafkammer wegen schweren Raubes. Der 20-jährige Angeklagte soll maskiert mit einer Schreckschusspistole in der Hand ("Geld her, sonst Du bist tot") einige Geschäfte überfallen haben. Er ist ausländischer Herkunft, hat die Hauptschule ohne Abgangszeugnis verlassen, keinen Beruf erlernt und wird nun von der Vorsitzenden Richterin befragt:

"Zeigte die Zeugin Frau Müller Anzeichen von Angst, als Sie die Waffe auf ihren Oberkörper richteten und sie zu nötigen versuchten, die Tageseinnahmen herauszugeben?"

Der Angeklagte starrt hilflos in den Raum, man spürt förmlich seine Gehirnzellen arbeiten, keine Antwort. - Lastendes Schweigen im Gerichtssaal, die Richterin verdreht scheinbar gequält die Augen, richtet ihren Blick an die Decke, schlägt schliesslich mit ihrem Stift im Sekundentakt auf ihre Unterlagen und sagt: "Ich warte".

Der Angeklagte - seine Gedanken scheinen inzwischen Karussell zu fahren - schliesslich stotternd: "Wenig Angst".

Messerscharf die Vorsitzende daraufhin: "Auf welche Wahrnehmungen gründen Sie die Annahme, die Zeugin hätte - wie Sie sich einlassen - nur wenig Angst empfunden?".

(Der Mensch vor seinen Richtern, ein Strafprozess ist mit Angst verbunden)

Sie können sich vorstellen, wie diese unsägliche Veranstaltung weiterging. Der schlichte Angeklagte und die gebildete Richterin fanden zu keinem Dialog, die Vorsitzende wurde ärgerlich und - wozu Richter leider häufig neigen - dem offensichtlich hilflosen Angeklagten gegenüber arrogant, boshaft und ironisch.

Dieser Dialog ist authentisch, es handelte sich um einen Prozess vor dem Landgericht Wuppertal.

Die Richterin: "Dann ein anderes Thema: Ich halte Ihnen vor, dass bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung Ihrer Familie eine Waffe und auch Handschuhe gefunden wurden, möchten Sie sich dazu einlassen?"

Gestotterte Antwort: "Die braucht mein Brudes, der ist Gärtner."

Die Vorsitzende mit einem amüsierten Blick zum Staatsanwalt: "Ach, Ihr Bruder benötigt zu seiner Arbeit als Gärtner eine Waffe?"

Angeklagter: "Nein, die Handschuhe."

Richterin: "Na, dann sagen Sie das doch gleich." (Heiterkeit auf der Richterbank und beim Staatsanwalt, der inzwischen verstörte Angeklagte war zu nichts mehr zu gebrauchen, schon gar nicht zur Schilderung seiner Motivlage).

Zweites Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation:

Es sind aber nicht immer nur einfache Menschen, mit denen akademisch gebildete Richter nicht kommunizieren können. Aus einer Wirtschaftsstrafsache gegen einen Vorstandsvorsitzenden, den ich verteidigt habe:

Gericht: "Herr Angeklagter, was Sie uns da erzählt haben, dazu habe ich noch eine Frage. Wissen Sie, ich bin ja nicht geschäftlich so versiert und daher Richter geworden, sonst wäre ich heute vielleicht Rechtsanwalt wie Ihr Herr Verteidiger...."

Der Verteidiger interveniert entschieden und beanstandet diese neben der Sache liegende Äusserung.

Original - Dialog, leicht verkürzt, vor dem Landgericht Hamburg

Gericht: "Nun regen Sie sich nicht auf, Herr Verteidiger. Ich meine ja nur, dass ich von dieser Art Geschäften Ihres Mandanten nichts verstehe, aber sagen Sie mal, Herr Angeklagter, Sie fahren - wie ich hier lese - eine Mercedes S-Klasse?"

Auch dieses erlebte Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation lässt unschwer erahnen, wie der Strafprozess weiterging. An die Stelle unvoreingenommener sachlicher Klärung strafrechtlicher Vorwürfe traten vermehrt Seitenhiebe des Gerichts gegen den Angeklagten, dies hatte zwangsläufig Verteidigererklärungen und schliesslich die Richterablehnung wegen Befangenheit zur Folge.

Letztlich: Kommunikation fand nicht mehr statt, es gab nur noch Konfrontation.

Drittes Beispiel schlechter richterlicher Kommunikation:

Ein in der Nähe von Düsseldorf gelegenes Amtsgericht. Der Richter stürmt grusslos in den Saal, setzt sich und herrscht den Angeklagten finster blickend an: "Sie heissen?".

Vorbei, erledigt, aus. - Hier kann eine Kommunikation gar nicht mehr zustande kommen. Der Angeklagte wird schon jetzt - fünf Sekunden nach Beginn der Hauptverhandlung - seinen Richter hassen. Er schaltet auf innere Abwehr, sieht seinen Fall als bereits verloren an, er macht - wie man so treffend sagt - "zu".

Der Richter mag noch so gerecht urteilen (was ich allerdings bei diesem rüpelhaften Benehmen eher bezweifeln möchte). Man wird sich nicht verstehen, wichtiges wird nicht ausgesprochen werden, der Angeklagte wird eine Verurteilung - wie berechtigt sie vielleicht auch sein mag - nie akzeptieren.

Amtsgericht Neuss, der Umgang einiger - zum Glück nicht aller - Richter mit Anwälten und Angeklagten war oft unsäglich.

Kommunikation hat auch etwas mit höflichem Benehmen zu tun.

Ich erinnere mich an einen Mandanten, den der Staatsanwalt zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wissen wollte. Der Mandant schimpfte auf diesen Staatsanwalt wie ein Rohrspatz. Meinen Einwand, der Staatsanwalt hätte vielleicht gar nicht so unrecht, fegte der Mandant vom Tisch: "Darum geht es mir gar nicht, aber er hat mich bei der Vernehmung angeschrien, und egal was ich getan habe, ich lasse mich nicht anschreien, auch nicht von einem Staatsanwalt!"

Die Kommunikation war gestört, weil der Staatsanwalt aus der Rolle gefallen ist. Schade, denn dieser Ausrutscher kostete den Staat viel Geld durch einen langen streitigen Prozess und verlangte allen Beteiligten erhebliche Nervenkraft ab. - Ich kann den Mandanten verstehen.

Viertes Beispiel schlechter Kommunikation, und zwar das schlimmste:

Lesen Sie diesen Artikel aus der seriösen Düsseldorfer Tageszeitung "Rheinische Post", der am 16.05.06 veröffentlicht wurde:

Ich denke, über diese Art eines Umgangs mit Menschen brauchen wir nicht zu diskutieren. Mir tut dieser Richter leid, wie unsensibel er mit Menschen umgegangen ist. - Auch einige meiner Mandanten haben unter ihm gelitten, so auch der im Bericht genannte Kunstprofessor. - Ich frage: Wie kann sich ein gesund veranlagter Mensch so benehmen? Was lebt er aus, wenn er das Prozessklima menschenverachtend vergiftet? - Dieser Richter ist nicht mehr im Amt. Seine Nachfolger können es nur besser machen.

Allerdings - dies aus Gründen der Fairness angemerkt - hat der von mir wegen seines gelegentlich unsäglichen Verhaltens heftig kritisierte Richter auch an zahlreichen Entscheidungen mitgewirkt, die aus meiner Sicht wirklich nicht zu beanstanden waren. Sein Defizit war eben - so sehe ich es - eine mangelnde Fähigkeit zur Kommunikation. Nur kommt es nun einmal darauf an, dass sich Richter angemessen verhalten, ganz gleich wie klug sie sind. Und da gab es in der Person dieses Richters grosse Defizite, die ich für unverzeihlich halte.

(Der unglückliche Richter)

Die Voraussetzungen guter Kommunikation:

Dieser kurze Beitrag kann kein Lehrbuch ersetzen, soll es auch nicht. Ich wäre schon zufrieden, wenn diejenigen Richter diesen kleinen Aufsatz lesen, die ich dabei im Auge habe. Vielleicht denken sie über ihr eigenes Verhalten nach. Die Methodik guter Kommunikation kann man übrigens lernen, leider scheint bei der Justiz bisher jedenfalls daran kein allzu grosses Interesse zu bestehen.

Vor Jahren habe ich der Deutschen Richterakademie in Trier angeboten, einen workshop zum Thema "Kommunikation im Strafprozess" zu organisieren. Ich hielt mich dazu für gut geeignet, schliesslich habe ich nacheinander als Staatsanwalt, als Strafrichter und - seit 1991 - als Strafverteidiger gearbeitet, kenne also die Befindlichkeit aller drei Berufsgruppen. Ich denke, ich könnte das Thema gut moderieren.

Die Reaktion war eine nichtssagende Antwort, man zeigte höfliches Interesse und kam nie wieder auf mein Angebot zurück. Statt dessen sollen an der Richterakademie Trier Seminare etwa zum Weinrecht - natürlich mit Weinprobe - reges Interesse auch von Richtern aus Gegenden gefunden haben, die mit Weinanbau nicht das geringste zu tun haben. Wenn es so wäre, sehr schade.

Gute Kommunikation setzt neben Methodik nach meiner festen Überzeugung allerdings auch einige charakterliche Eigenheiten voraus:

1. Ein Richter muss Menschen mögen, es sollte ihm zuwider sein, sie absichtlich zu verletzen.

2. Wer über andere Menschen richtet, sollte sich selbst nicht für das Mass aller Dinge halten.

Darf ich Ihnen - wenn Sie richterliche Verantwortung tragen - einen Vorschlag machen? - Testen Sie doch einfach in Ihrer nächsten Strafsitzung den Weg zu besserer Kommunikation!

Das geht für den Anfang ganz einfach:

Seien Sie betont ergebnisoffen und stellen Sie bewusst einfache Fragen, die jeder Angeklagte oder Zeuge auch verstehen kann. Dass Sie intelligent sind, weiss doch eh jeder, das müssen Sie niemandem beweisen. Und seien Sie freundlich zu den Menschen, vermeiden Sie Schärfe und erst recht jede Ironie.

Sie werden sehen:

Ihr Arbeitstag wird schöner, es gibt weniger ärgerlichen Streit im Gerichtssaal. Ihre Urteile werden vermehrt akzeptiert, Sie fangen sich viel weniger Rechtsmittel und damit verbundene Mehrarbeit ein. Das "Feindbild Rechtsanwalt" entschärft sich, man wird Ihnen als einem fairen Richter freundlich begegnen und auch ein verständlich begründetes "hartes" Urteil eher akzeptieren.

Lohnt es sich nicht, dass einfach einmal auszuprobieren? - Und wenn Sie dann merken: Alles ist besser geworden, dann befassen Sie sich mit der erlernbaren Methodik der Kommunikation!

Zukünftige Angeklagte und Zeugen werden es Ihnen danken. - Und wenn Sie bis hier gelesen haben, kein Zweifel, Sie sind auf dem Weg zu einem guten Richter!

Übrigens: Spiegelneurone helfen Ihnen weiter

Spiegelneurone sind diejenigen Nervenzellen, die dafür sorgen, dass Sie beispielsweise mit einem Lächeln reagieren, wenn Sie angelächelt werden, oder auch, dass Sie gähnen, wenn Ihr Gegenüber gähnt. Diese Nervenzellen besitzt jeder Mensch. Machen Sie sich dies bei jeder Kommunikation zunutze.

Also: Blaffen Sie Ihr Gegenüber nicht an, er würde ebenso reagieren. Aber lächeln Sie ihn ruhig einmal an, er wird auch Ihnen gegenüber freundlich reagieren.

Einzelheiten hierzu finden Sie in dem Sachbuch von Joachim Bauer, Warum ich fühle, was Du fühlst, erschienen im Hoffmann und Campe Verlag 1995, Preis 19,95 Euro.

Der Richter betritt grusslos den Saal und blafft den Angeklagten an: "Naaaame?" - Der Angeklagte blafft zurück: "Meieeeer!" - Damit ist zwischen beiden nichts mehr möglich (aus meinem Vortrag vor Studierenden der Uni Düsseldorf im Dezember 2005 / Vorlesung Herr Dr. Ditmeier).