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<Inhaltsverzeichnis>
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Tipps
zur Anwaltssuche: Wie Sie einen geeigneten
Strafverteidiger finden
Ich gebe
Ihnen zunächst einige Ratschläge, wie man einen
(hoffentlich) guten Verteidiger findet, der Sie in einem
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bzw. in einem
Strafverfahren vor Gericht kompetent als Anwalt
verteidigt.
Zunächst:
Wie man "schwarze Schafe" erkennt
Wie in jedem Berufsstand gibt es natürlich auch unter
Rechtsanwälten das eine oder andere "schwarze
Schaf". Meist merkt man es erst im nachhinein,
an eine glücklicherweise selten vertretene derartige
Kanzlei geraten zu sein. Es gibt Warnhinweise:
Wenn Sie eine Kanzlei über Tage telefonisch nicht
erreichen können oder zwar auf einen Anrufbeantworter
treffen, Ihr erbetener Rückruf aber längere Zeit
ausbleibt, sollte man vorsichtig sein. - Wenn die Kanzlei
ungepflegt wirkt, das Personal unfreundlich ist und sich
der Anwalt keine Zeit für eine gründliche Besprechung
Ihrer Sache nimmt, sollte man sich nicht wundern, wenn
der ihm dennoch übertragene Fall interesselos und
bearbeitet wird; also auch dann Vorsicht! -

... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert
Das sind natürlich krasse Fälle. Sie kämen
wahrscheinlich ohnehin nicht auf die Idee, einen Anwalt
zu beauftragen, dessen Büro Sie nicht erreichen können
und der klar erkennen läßt, sich für Ihren Fall gar
nicht einsetzen zu wollen.
Also bleibt die Frage, wie Sie unter der
überwältigenden Mehrheit all der Anwälte, die ein
geordnetes Büro führen und zu Ihnen freundlich sind,
den guten - möglichst den für Ihren Fall besten -
finden.
Vorab ist zu sagen, daß es den "besten"
Anwalt schlechthin wohl gar nicht gibt. Es gibt
allerdings gute oder sogar sehr gute für speziell Sie
bzw. für Ihren jeweiligen Fall. Hierzu nun folgendes:
Rechtsanwälte haben dieselbe Berufsausbildung wie andere
sog. Volljuristen, also etwa Richter.
Während sich Richter aber im Laufe Ihrer beruflichen
Tätigkeit spezialisieren, also etwa jahrelang nur
Strafsachen bearbeiten, verwaltungsrechtliche Fälle
lösen oder bei einem Sozialgericht über Rentenfragen
entscheiden, glauben einige Anwälte, sie könnten oder
sollten Fälle aus jedem Rechtsgebiet annehmen, ganz
gleich, wie kompliziert diese sind und welches
Spezialwissen dazugehört. Das kann - jedenfallls aus
meiner Sicht - nur selten gutgehen.
| Nun mag es -
was ich selbst allerdings zunehmend bezweifle -
Fälle geben, die nahezu jeder Anwalt ohne
besondere Spezialisierung vernünftig bearbeiten
kann, weil die betreffende Materie quasi zum
juristischen Allgemeingewissen gehört. So höre ich immer
wieder auch von Kollegen, die mich als
Strafverteidiger empfehlen, sie würden sich
kleinere Strafsachen natürlich selbst zutrauen,
da könne man ja nicht viel falsch machen.
Aber auch bei
diesen Fällen, die jeder Rechtsanwalt aufgrund
seiner juristischen Vorbildung eigentlich
beherrschen sollte, werden Sie gelegentlich
feststellen, daß der eine oder andere
verantwortungsbewusste Anwalt Sie lieber zu einem
spezialisierten Kollegen schickt als sich selbst
daran zu versuchen.
So sollte es
aus meiner Sicht auch in Strafrechtsfällen stets
gehandhabt werden. Ich selbst traue mir ja auch
weder Scheidungen noch etwa Bauprozesse zu.
Wenn es also
für Sie um etwas geht, sollten Sie sich nach
einem Spezialisten umsehen. Tipps dazu, wie man
ihn (oder sie) findet:
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(Bei einem
Vortrag vor Kollegen in Wien)
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Wie findet man einen Spezialisten?
Anruf bei der örtlichen Anwaltskammer (siehe
Telefonbuch). Hier wird man Ihnen gern mit einer Liste
der in dem betreffenden Rechtsgebiet häufig tätigen und
spezialisierten Rechtsanwälte/Innen behilflich sein
können.
Eine Internet-Suche in den Datenbanken spezialisierter
Rechtsanwälte kann Ihnen ebenfalls zu geeigneten
Adressen verhelfen.
Befragung von Freunden oder Bekannten (welcher Anwalt hat
Dich seinerzeit eigentlich vertreten?) nach Ihren
Erfahrungen. Vorsicht: Wenn Ihr Freund mit dem Anwalt
zufrieden war, heißt es noch lange nicht, daß Sie es
auch sein werden.
Nun haben Sie also eine oder mehrere Adressen
möglicherweise für Sie geeigneter Kanzleien. Doch wie
trifft man die Auswahl?
Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten
Vereinbaren
Sie einen Termin zu einem Informationsgespräch. Kein vernünftiger Anwalt wird Ihnen übelnehmen,
wenn Sie von vornherein sagen, daß das Gespräch
zunächst nur der Klärung dienen soll, welchem
Rechtsanwalt Sie Ihr Mandat übertragen möchten.
Machen
Sie sich einen Eindruck von dem Rechtsanwalt,
seinen Mitarbeitern und der Kanzlei (wie werden
Sie begrüßt, wie lange müssen Sie über die
vereinbarte Terminzeit hinaus warten, wirkt der
Anwalt kompetent, interessiert er sich für Ihre
Sache?).
Fragen
Sie nach den Ihnen voraussichtlich entstehenden
Kosten. Der eine oder andere Strafverteidiger
wird Ihnen anbieten, zunächst ein kurzes
Informationsgespräch zu führen, das
unentgeltlich ist und nur der Klärung dient, um
was es geht und ob er zur Übernahme Ihrer Sache
bereit ist. Andere Anwälte - das allein läßt
gar nichts über die Qualität und Kompetenz
erkennen - werden Ihnen sagen, mit welchen Kosten
Sie für diese erste Beratung rechnen müssen.
Wird dies Ihnen gegenüber nicht zur Sprache
gebracht, fragen Sie doch einfach, was ein etwa
einstündiges Informationsgespräch kostet; dies
erspart späteren Ärger.
Glauben
Sie nicht, daß Großkanzleien generell teurer
sind als Einzelanwälte, oder daß ein
Rechtsanwalt mit einer Nobelanschrift Ihnen
zwangsläufig mehr Geld abnehmen wird als eine
entlegene Vorstadtkanzlei. - Die Honorare
bestimmen sich in einigen Fällen ohnehin nach
einer festen Gebührenordnung (früher BRAGO,
inzwischen RVG). - In einer Strafsache werden Sie
allerdings nur selten einen guten und erfahrenen
Verteidiger finden, der für die sogenannte
gesetzliche Gebühr tätig sein wird. Das liegt
einfach daran, dass die gesetzliche Gebühr
allenfalls bei sehr einfach gelagerten Sachen
angemessen ist und der Gesetzgeber dem
Verteidiger gerade deshalb erlaubt, ein höheres
Honorar mit dem Mandanten zu vereinbaren.
Glauben
Sie nicht an Vorurteile. - Nicht jeder jüngere
Anwalt ist schlecht, nur weil es ihm an
Berufserfahrung mangelt; er wird dies häufig
durch besondere Einsatzfreude und Fleiß
wettzumachen versuchen. - Es ist aber auch nicht
jeder jüngere Anwalt automatisch gut, nur weil
er einsatzfreudig ist; in zumindest komplizierten
und für Sie wichtigen Fällen ist langjährige
Berufserfahrung eine wertvolle Hilfe. - Ebenso
verhält es sich mit Großkanzleien. Es mag im
Einzelfall sein, daß der Mandant das Gefühl
hat, mit seinem vielleicht kleineren Fall
unterzugehen und unwichtig zu sein. Es kann
gelegentlich aber auch hilfreich sein, daß in
einer Anwaltssozietät nun einmal mehrere
Kollegen mit unterschiedlichem Spezialwissen zu
Rate gezogen werden können.
Natürlich
hat gute Arbeit ihren Preis, das ist auch bei
Strafverteidigern nicht anders. Aber auch dazu finden Sie in meiner web-site Informationen.
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