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Ich nehme kein Geld dafür, wenn Sie kurz mit mir sprechen möchten, um entscheiden zu können, ob Sie mir Vertrauen entgegen bringen können und ich aus Ihrer Sicht der richtige Anwalt für Ihr strafrechtliches Problem bin. Das kostet Sie nichts.
Anders bei einer strafrechtlichen Beratung, wenn ich Ihnen Ratschläge zum weiteren Vorgehen geben soll. Die Schwierigkeit Ihres Falles und der Zeitaufwand bestimmen den Preis. Es gibt Beratungen, die kaum mehr als 250,- Euro kosten.
Und wenn es zur Sache gehen sollte: Die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren kann gelegentlich für nur 1.000,- Euro geleistet werden, von Anfang bis Ende. In schwierigen Fällen ist das Honorar natürlich oft weit höher. Das klären wir, wenn Sie wollen, bevor Sie mich beauftragen.
Bedenken Sie bitte: Jeder Fall ist anders, eine umfangreiche Strafsache verschlingt nun einmal hohe Anwaltskosten, sollte Ihr Fall - das ist stets mein Anliegen - kräfte- und zeitschonend zum guten Ende gebracht werden können, läst sich der Aufwand reduzieren. Sprechen Sie mich an.

| Wenn es um Geld geht - und es geht bei jeder Strafverteidigung auch um Geld - reden wir offen darüber, was Ihre Strafverteidigung kosten wird. Kein Stundenhonorar - kein Fass ohne Boden. Mit mir können Sie im wahrsten Sinne des Wortes rechnen. |
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