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Wegen
Steuerhinterziehung verfolgt ..... das Steuerstrafrecht
Ich befasse mich intensiv mit der Verteidigung in Steuerstrafsachen. Rechts sehen Sie einen Ausschnitt aus dem Heft Fokus-Money vom 22.02.01, in dem ich neben drei anderen deutschen Spezialisten vorgestellt wurde. Den Volltext dieses Artikels können Sie in meiner Presseschau nachlesen.
Das Steuerstrafrecht - also die
Strafverfolgung wegen einer angeblich begangenen
Steuerhinterziehung - unterscheidet sich vom
allgemeinen Strafrecht.
Während der Beschuldigte im
"normalen Strafprozessrecht"
das Recht hat, die Aussage zu verweigern, ohne
dadurch irgend einen Nachteil zu erleiden,
besteht steuerrechtlich eine andere Situation: Zwar hat der Verfolgte im
Steuerstrafrecht ein Aussageverweigerungsrecht,
er ist aber nach der Abgabenordnung im Veranlagungsverfahren (bei der
Steuerfestsetzung) "darlegungspflichtig",
wenn er keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden
will. Diesen Konflikt gilt es im
Einzelfall zu lösen. Meist gelingt uns dies.
| "Manche halten Steuerhinterziehung für gerechtfertigte Notwehr .... sie irren aus Sicht des Staates." - (Vortrag Rechtsanwalt Spormann in München 2004). |
Im folgenden einige Beiträge
zum Steuerstrafrecht, die natürlich im
Einzelfall eine individuelle Beratung nicht
ersetzen können:
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