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"Roellecke findet dies ein unangemessenes
Wort für den Tatbestand von Fehlurteilen, die seines Erachtens mit kulturellen
Differenzen zu tun haben. Ihm fehlen die Kriterien für den Tatbestand einer
Rechtswidrigkeit von Seiten der Richter. Darum bemühe sich Bossi aber nicht,
lautet Roelleckes Vorwurf. Den Grund dafür sieht er auf der zweiten
Argumentationsebene, bei der Bossi die deutschen Gerichte pauschal für die
fehlende Ahndung des Unrechts der NS-Justiz verurteilt. Den Richterstand
insgesamt deshalb als unantastbar zu schelten, findet Roellecke "weder stil-
noch geschichtsbewusst". Ihm drängt sich der Eindruck auf, der Autor wolle sich
mit der Berufung auf das NS-Justizunrecht "das Geschäft erleichtern".
Aus meiner Sicht dazu folgendes:
Der Rezensent postuliert, die Justiz könne die Angriffe des Autors "aushalten". Ferner scheint er kritisieren zu wollen, dass alle im Sachbuch dargestellten Fälle aus Bossis eigenem Erleben als Strafverteidiger stammen.
Fangen wir mit letzterem an: Weshalb sollte sich ein Anwalt, der an Einzelfällen von ihm so empfundenes Unrecht darstellt, nicht auf seine Berufserfahrung verlassen, warum sollte mein Kollege Rechtsanwalt Bossi bei seinem Schatz an beruflicher Erfahrung über "anderer Leute Fälle" berichten, wenn er nach fünf Jahrzehnten eigener Strafverteidigertätigkeit genug eigene Fälle darstellen kann?
Im Gegenteil: Kritik wäre angebracht, wenn der Verfasser des Buches sozusagen ganz allgemein die Strafjustiz kritisiert, ohne selbst erlebte Beispiele für Justizunrecht anzuführen. Jedermann - auch der Rezensent der FAZ - würde kritisieren, dass Unrecht ganz allgemein angeprangert wird, ohne den Beleg dafür zu liefern.
Nun noch zur Kritik des Verfassers an der Auseinandersetzung der deutschen Nachkriegsjustiz mit dem NS-Unrecht: Auch ich finde es etwas unglücklich, dass Herr Kollege Bossi seine - in vielen Teilen meiner Ansicht nach berechtigte - Kritik an strafprozessualen Gegebenheiten mit diesem Thema verquickt hat. Das entwertet aber nicht seine Ausführungen.
Schliesslich: Was heisst es, die Justiz könne Bossis Kritik aushalten? Wäre es ein Prädikat besonderer Güte, wenn eine zu Recht kritisierte Institution diese Kritik "aushalten" würde? Oder wäre es nicht eher ein zusätzliches Negativmerkmal, wenn diese Institution Strafjustiz gleichwohl von dieser Kritik nichts annähme, gleichsam als sei sie unantastbar? Sicher letzteres, der Rezensent hat aus meiner Sicht daneben gegriffen, staatstragende Hofberichterstattung mag gefällig erscheinen, ist aber hier sicher nicht gefragt.
Langer Rede kurzer Sinn: Ein aus meiner Sicht lesenswertes Buch.