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Rolf Bossi, Kritik eines Strafverteidigers an der Justiz

(Buch von Rolf Bossi, "Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger, Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2005, 280 Seiten, 22,90 Euro):

Ich habe das Buch meines Kollegen Rechtsanwalt Rolf Bossi aus München mit Interesse gelesen und finde es durchaus gelungen. Er berichtet als Strafverteidiger über Mängel der Justiz, über das eine oder andere Fehlurteil und über die Schwierigkeit, ein falsches Urteil mit der Revision anzugreifen.

Ich habe kein Problem damit, dieses Buch Kollegen, aber auch strafrechtlich interessierten Laien zur Lektüre zu empfehlen.

Eine Rezension in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 06.04.2005 spart allerdings nicht mit Kritik:

"Rolf Bossi, der Münchener Prominentenanwalt, ist mittlerweile 82 Jahre alt und verfügt über eine fünfzigjährige Berufserfahrung. Dennoch ist ein erfahrener Verteidiger nicht automatisch ein guter Ankläger, findet Gerd Roellecke. Wen klagt Bossi an? Die Gerichte, die deutschen Richter - ein Angriff, den die Justiz Roellecke zufolge auch aushalten kann. Der Rezensent will dabei zwei Argumentationsebenen unterschieden wissen:

Auf der einen Ebene wirft Bossi den Gerichten (alle sieben Fallbeispiele stammen aus Bossis eigenem Erleben als Strafverteidiger) Rechtsbeugung vor.


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"Roellecke findet dies ein unangemessenes Wort für den Tatbestand von Fehlurteilen, die seines Erachtens mit kulturellen Differenzen zu tun haben. Ihm fehlen die Kriterien für den Tatbestand einer Rechtswidrigkeit von Seiten der Richter. Darum bemühe sich Bossi aber nicht, lautet Roelleckes Vorwurf. Den Grund dafür sieht er auf der zweiten Argumentationsebene, bei der Bossi die deutschen Gerichte pauschal für die fehlende Ahndung des Unrechts der NS-Justiz verurteilt. Den Richterstand insgesamt deshalb als unantastbar zu schelten, findet Roellecke "weder stil- noch geschichtsbewusst". Ihm drängt sich der Eindruck auf, der Autor wolle sich mit der Berufung auf das NS-Justizunrecht "das Geschäft erleichtern".

Aus meiner Sicht dazu folgendes:

Der Rezensent postuliert, die Justiz könne die Angriffe des Autors "aushalten". Ferner scheint er kritisieren zu wollen, dass alle im Sachbuch dargestellten Fälle aus Bossis eigenem Erleben als Strafverteidiger stammen.

Fangen wir mit letzterem an: Weshalb sollte sich ein Anwalt, der an Einzelfällen von ihm so empfundenes Unrecht darstellt, nicht auf seine Berufserfahrung verlassen, warum sollte mein Kollege Rechtsanwalt Bossi bei seinem Schatz an beruflicher Erfahrung über "anderer Leute Fälle" berichten, wenn er nach fünf Jahrzehnten eigener Strafverteidigertätigkeit genug eigene Fälle darstellen kann?

Im Gegenteil: Kritik wäre angebracht, wenn der Verfasser des Buches sozusagen ganz allgemein die Strafjustiz kritisiert, ohne selbst erlebte Beispiele für Justizunrecht anzuführen. Jedermann - auch der Rezensent der FAZ - würde kritisieren, dass Unrecht ganz allgemein angeprangert wird, ohne den Beleg dafür zu liefern.

Nun noch zur Kritik des Verfassers an der Auseinandersetzung der deutschen Nachkriegsjustiz mit dem NS-Unrecht: Auch ich finde es etwas unglücklich, dass Herr Kollege Bossi seine - in vielen Teilen meiner Ansicht nach berechtigte - Kritik an strafprozessualen Gegebenheiten mit diesem Thema verquickt hat. Das entwertet aber nicht seine Ausführungen.

Schliesslich: Was heisst es, die Justiz könne Bossis Kritik aushalten? Wäre es ein Prädikat besonderer Güte, wenn eine zu Recht kritisierte Institution diese Kritik "aushalten" würde? Oder wäre es nicht eher ein zusätzliches Negativmerkmal, wenn diese Institution Strafjustiz gleichwohl von dieser Kritik nichts annähme, gleichsam als sei sie unantastbar? Sicher letzteres, der Rezensent hat aus meiner Sicht daneben gegriffen, staatstragende Hofberichterstattung mag gefällig erscheinen, ist aber hier sicher nicht gefragt.

Langer Rede kurzer Sinn: Ein aus meiner Sicht lesenswertes Buch.