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<Inhaltsverzeichnis>
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Der eine oder andere Rechtsanwalt versteht sich als "Alleskönner". Davon halte ich nichts. Ich habe mich auf Strafrecht spezialisiert, war früher 10 Jahre lang Staatsanwalt und Richter und arbeite seitdem als Strafverteidiger. - Ich denke, der Erfolg gibt mir recht.
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Spezialisierter Strafverteidiger oder ein Allgemeinanwalt, der scheinbar alles kann - Sie entscheiden.
Man erlebt es immer wieder ...
... ein Mandant (oder eine Mandantin) hat sich von dem bisherigen "Haus- und Hofanwalt" zur Zufriedenheit vertreten lassen, dann gab es eine Nachricht über die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, und - das liegt ja so nahe - die Kollegin oder der Kollege meldet sich bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger/in.
Nichts dagegen zu sagen, meine ich. Die Anwältin oder der Anwalt des Vertrauens mag einmal schauen, was da so anliegt. Das geschieht auch, es handelt sich um eine vielleicht gar nicht so unkomplizierte Strafsache. Der Allgemeinanwalt sieht die Akte von Gericht oder Staatsanwaltschaft ein, hat von der Materie zwar wenig Ahnung, will helfen, jeder von uns hätte dafür Verständnis.

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Und dann die Vertrauenskrise: Der Mandant (oder die Mandatin) stellen in den weiteren Gesprächen mit dem bisherigen Haus- und Hofanwalt fest, dass zwar aller guter Wille, aber wohl nicht die Kompetenz vorhanden ist, in diesem speziellen Fall anwaltlich zu helfen. Man sucht - oft hinter seinem Rücken - nach einem Spezialisten, also Fachanwalt für Strafrecht, findet ihn auch und führt mit ihm Gespräche.
Es eröffnet sich ein neuer Blick auf die Dinge: Der Spezialist weiss sofort, worum es geht. Er gibt kompetente Antworten auf drängende Fragen. Er weiss, wie das anstehende Strafverfahren vermutlich ablaufen wird. Und er redet nicht um den heissen Brei herum, sondern er sagt klipp und klar, was nun geschehen sollte und wie es zu geschehen hat. Kurz gesagt: Sie sind beim Fachmann.
Sie merken, endlich sind Sie in guten Händen, kein Anwalt mehr, wie nett er auch sein mag, der sich nebenbei mit allgemeinem Zivilrecht, Baurecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht oder was auch immer für Rechtsgebieten befasst, sondern ein Anwalt, der als Fachanwalt für Strafrecht Ihren Fall im Griff haben wird, denn da ist er Spezialisist.
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(Kampf um den Mandanten? - Besser nicht)
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Weil er nun einmal nichts anderes tut und sich auskennt. Diesem Anwalt schenken Sie Ihr Vertrauen, ich denke auch zurecht. Nur eines sollten Sie nicht erwarten: Er wird mit dem bisher tätigen Allgemeinanwalt kaum zusammenarbeiten können. Beide werden - das ist jedenfalls meine Art - freundlich und kollegial miteinander umgehen und Informationen austauschen. Irgendwann aber werden Sie sich entscheiden müssen: Von wem will ich strafrechtlich vertreten werden?
Profis - und das sind die meisten guten Anwälte - wissen das und können damit umgehen. Gute Allgemeinanwälte werden es übrigens gar nicht erst so weit kommen lassen und ihre Mandanten gleich zum Spezialisten schicken. Schliesslich bietet ja auch kein Allgemeinmediziner an, seine Patienten am offenen Herzen zu operieren, oder ...?
| Oft werden gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens nicht wieder gut zu machende Fehler produziert. Ein Mandant wird wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen und verhält sich vernünftig: "Ich sage nicht aus, ohne einen Anwalt gesprochen zu haben." Die Polizei besorgt ihm einen Anwalt, wie sich später herausstellt, einen "Rundum-Juristen", der sich alles zutraut. Nach einem 5-Minuten-Gespräch der falsche Rat dieses Anwalts: "Sagen Sie einfach aus." - Richtig wäre hier gewesen: "Ein Haftbefehl lässt sich heute nicht vermeiden, egal oder ob Sie aussagen oder nicht. Also halten Sie erst einmal den Mund, bis wir die Akte haben und die Anschuldigung genau kennen." - Statt dessen ging der Kollege nach Hause und überliess seinen Mandanten der Polizei, wo er stundenlang vernommen wurde und sich um Kopf und Kragen redete. Im späteren Strafprozess vor dem Landgericht Münster wurde er zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ich halte dieses Urteil nach wie vor für falsch, konnte ihn als späterer Verteidiger davor aber nicht bewahren. Das Vernehmungsprotokoll und die Aussagen der Polizeibeamten standen gegen ihn, der zunächst herbeigerufene Allgemeinanwalt hatte einen fatalen Rat erteilt, der nicht wieder gut zu machen war. |
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