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. Europäischer Haftbefehl Neu seit dem Jahre 2004 und mit erheblichen Konsequenzen für Beschuldigte verschiedener europäischer Nationalitäten. Erstmals in der strafrechtlichen Historie Deutschlands können Sie als Deutscher einem anderen Land der EU übergeben und dort - also im Ausland - vor Gericht gestellt werden. Dies heisst dann zwar nicht Auslieferung, sondern Überstellung, ändert aber nichts an den hässlichen Folgen für die Betroffenen. (Dieser Beitrag wird zur Zeit ausgearbeitet, bitte haben Sie etwas Geduld) |