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. . Wie Steuersünder elektronisch entlarvt werden (Oder: Computergestützte Plausibilitätsprüfung der Steuererklärung) Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat im Juni 2005 über die technische Aufrüstung von Finanzämtern in Deutschland berichtet, insbesondere das sogenannte Black-Box-Verfahren.
Wer als Steuerpflichtiger beispielsweise in seiner Einkommensteuererklärung ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro angibt, aber Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeitsstelle) von mehr als 10.000 Euro absetzen will, wird keine Gnade vor dem Computer finden, ein automatischer Warnhinweis an den Finanzbeamten ist die zwangsläufige Folge und wird zumindest zu Rückfragen bei dem Steuerpflichtigen führen. Ein simples Beispiel, gewiss. Aber die Programme der Finanzverwaltung können noch mehr: So wird zum Beispiel bei hohen Einkommen geprüft, ob auch Zinseinkünfte aus Sparguthaben etc. erklärt werden. Ist das nicht der Fall, erfolgt ein Hinweis an den Finanzbeamten, sich die Steuererklärung genauer anzusehen. Dies folgt der ebenso simplen wie nachvollziehbaren Logik, dass Bezieher hoher Einkommen in aller Regel etwas "auf die hohe Kante legen", also vermutlich auch steuerpflichtige Zinseinkünfte erzielen. Das muss im Einzelfall natürlich nicht der Fall sein, vielleicht lebt der Gutverdiener auf grossem Fusse und bringt sein Geld unter die Leute statt zu sparen. Jedenfalls aber findet die Steuererklärung im Einzelfall mit Hilfe des Computers besondere Beachtung und führt zu einer intensiven Prüfung durch den Beamten. Es geht also - wie so oft im Steuerrecht (und Steuerstrafrecht) um Plausibilität. Wer als selbständiger Familienvater mit zwei Kindern im Jahr 100.000 Euro als Einkünfte aus seiner Tätigkeit erklärt und ein Auto für 90.000 Euro gekauft und bezahlt hat, ohne in den Vorjahren Zinseinkünfte versteuert zu haben, dem wird das Finanzamt besonderes Interesse widmen. Das war vorher schon so und wird durch die computergestützte Plausibilitätsprüfung bei inzwischen zahlreichen Finanzämtern mit noch grösserer Wahrscheinlichkeit geschehen. Der Computer siebt eben bei der Vielzahl von Steuererklärungen diejenigen heraus, bei denen aller Voraussicht nach "irgend etwas" nicht stimmen kann. Und spätestens dann kommt der eine oder andere Steuerpflichtige in arge Erklärungsnöte. Daraus entsteht dann das eine oder andere Steuerstrafverfahren mit allen hässlichen Begleitumständen bis hin zu einer strafrechtlichen Verurteilung. |