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Ich bin auf Strafrecht spezialisiert, war früher 10 Jahre lang Staatsanwalt und Richter und arbeite seitdem als Strafverteidiger. In diesem Beitrag geht es um Honorar, genauer gesagt das Pauschalhonorar. . Transparenz wie sie Mandanten schätzen - das Pauschalhonorar Nach meiner langjährigen Beobachtung geraten Mandanten mit ihren Rechtsanwälten recht selten wegen der Qualität anwaltlicher Dienstleistung in Streit, oft allerdings wegen des Honorars. Aus meiner eigenen Erfahrung und Einschätzung häufig zu Unrecht, da mag im Einzelfall vielleicht ein Kommunikationsproblem entstanden sein, aber der Anwalt hat nicht immer etwas falsch gemacht.
Wobei die meisten Kollegen, die ich dazu befragt habe, ihren Beruf eigentlich lieben und mit grosser Leidenschaft ausüben. ... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert: Also: Denken wir gemeinsam darüber nach, wie bei der Honorierung des Strafverteidigers eine Transparenz geschaffen werden kann, die Streitfälle um das Honorar vermeiden hilft. Die "Frettchen" wird man damit zwar auch nicht los, aber die ehrlichen und korrekten Mandanten wüssten woran sie sind und hätten keinen Grund zur Unzufriedenheit. 1. Das sogenannte gesetzliche Honorar Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für bestimmte Tätigkeiten feste Taxen vor, nahezu jeder Laie könnte, wenn er sich die Mühe gibt und in die Materie einarbeitet, die RVG-Abrechnung seines Anwalts überprüfen. Scheinbar also die ideale Abrechnungsart, um späteren Streit zu vermeiden, oder? Leider nicht, weil sich viele Strafrechtsfälle bei gewissenhafter Arbeit nun einmal nicht für die recht bescheidenen Sätze des "RVG" anständig bearbeiten lassen. - Die gesetzliche Gebührenordnung hat ihren Sinn bei kleineren Fällen wie einem nachgewiesenen Ladendiebstahl, der Teilnahme am Strassenverkehr unter Alkohol u.s.w.. Sie versagt jedoch, wenn es wirklich um etwas geht. Etwa um eine komplizierte Steuerstrafsache, ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren, eine Freispruchsverteidigung gegen den Vorwurf einer Vergewaltigung, einen Kunstfehlerprozess gegen einen Chirurgen oder was auch immer. Das wird auch jedermann einleuchten. Dass dennoch renommierte Kollegen - ich schliesse mich da nicht aus - ab und zu auch komplizierte und aufwendige Verteidigungen für die gesetzlichen Gebühren oder gar die noch geringeren eines Pflichtverteidigers übernehmen, hat keine wirtschaftlichen Gründe. Da reizt die anwaltliche Herausforderung in einem interessanten Fall, oder der Mandant ist einem persönlich bekannt und symphatisch. 2. Das anwaltliche Stundenhonorar Dem Mandanten wird bei Aufnahme des Mandats erklärt, was sein Anwalt pro Arbeitsstunde kostet (gehen Sie ruhig einmal von Beträgen ab etwa 200,- Euro aufwärts - eher deutlich aufwärts - bei angesehenen Kanzleien aus). Fortan erhalten Sie wöchentlich oder monatlich (wie auch immer) Rechnungen, die sofort zu bezahlen sind, und die alle in ihrem Fall erbrachten Leistungen im fünf-, zehn- oder 15-Minuten-Takt ausweisen. Für das Studium der Akte, die Vorbereitung einer Vernehmung, Telefonate mit Ihnen, Anrufe bei Staatsanwälten oder Richtern, das Diktat eines Schriftsatzes u.s.w.. Rufen Sie Ihren Anwalt an, um eine kurze Frage zu klären, tickt die Uhr. Sitzen Sie ihm gegenüber und berichten über Ihr Problem, die Uhr läuft. Eigentlich läuft sie immer, wenn Ihr Anwalt nur an Sie denkt. Ein Fass ohne Boden, meinen Sie? Weiss ich gar nicht, vielleicht ist in Ihrem Fall ja gar nicht soviel zu tun, es kann ja sein, dass Sie mit der Stundenabrechnung ganz gut davon kommen. Nur man weiss es eben leider nicht vorher. Ich denke, das Stundenhonorar mag bei Wirtschaftskanzleien angebracht sein, die Firmenfusionen beraten, die Privatisierung eines Staatsunternehmens gestalten, Börsengänge vorbereiten u.s.w.. Bei uns Strafverteidigern ist es eher fehl am Platz. Wie oft - das weiss jeder gute Strafverteidiger - reden wir mit unseren Mandanten über Dinge, die scheinbar mit seinem Fall nichts zu tun haben. Wir "schliessen unseren Mandanten auf", wie man so sagt, um ihn als Persönlichkeit zu verstehen, sein Verhalten zu begreifen und Ansätze für eine sinnvolle Verteidigung zu suchen. Das ist ein scheinbar beiläufiger "small-talk", in Wahrheit aber Arbeit. Und dann soll ich einem Hochschullehrer, einem Firmenvorstand, einer Chefärztin oder auch "nur" einem Facharbeiter eine Abrechnung mit dem Belegtext "90 Minuten Gespräch über Ihre Kindheit in meiner Kanzlei am xx.xx.xxxx = 450,- Euro zzgl. MwSt." schicken? - Ich habe ganz selten auf Wunsch von Mandanten nach Stundensätzen abgerechnet und werde nie vergessen, nach gutem Abschluss einer Sache von meinem Auftraggeber einen Brief erhalten zu haben, ich solle 300,- Euro zurück überweisen, denn am soundsovielten hätten wir kaum über die Strafsache, sondern über seine familiäre Situation gesprochen. - Als wenn so etwas nicht zum Fall gehört. 3. Mein Favorit: Das Pauschalhonorar Jeder Mandant soll vorher wissen oder zumindest abschätzen können, was ihn seine Verteidigung durch mich kosten wird. Das schafft Transparenz, verhindert Misstrauen wegen nicht nachvollziehbarer Abrechnung von Arbeitszeiten und gibt dem Mandanten Planungssicherheit. Dass ich als Anwalt dabei mal etwas besser, dann wieder etwas schlechter verdiene, nehme ich hin. Auch ich bin schliesslich kein Hellseher und kann den Gang des Verfahrens nicht sicher vorhersehen. Jedenfalls wird kein Mandant in die "Falle eines Fasses ohne Boden" gelockt. Und kein Mandant wird davon absehen, mit mir wichtige Dinge zu erörtern, weil er sozusagen die Stoppuhr auf der Stirn seines Anwalts sieht und die nächste Abrechnung fürchtet. Ich möchte mich Ihnen hier allerdings nicht als "Gutmensch" darstellen, der sich immer Zeit für belanglose Redereien nimmt. Wer nur Zeit stehlen will, erfährt natürlich auch bei mir eine Abfuhr. Es geht um wichtige Dinge, für die ich ein offenes Ohr habe. - Das dann allerdings ohne Stoppuhr in Ruhe bei einer Tasse Kaffee. Das Pauschalhonorar lässt sich umfassend leider nur für das polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren vereinbaren. Sollte es trotz aller Bemühungen zu einer Anklage kommen, also zu einem anschliessenden Strafprozess, ist es nur in den seltensten Fällen möglich, auch die gesamte gerichtliche Tätigkeit des Anwalts im vornherein durch die Vereinbarung einer pauschalen Vergütung zu regeln. Dann biete ich meinen Mandanten jedenfalls die Option, ein festes Honorar pro Termin zu vereinbaren, wie lange er auch dauern mag. Was kann schliesslich ein Angeklagter dafür, wenn das Gericht seinen Fall nicht von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr verhandelt, sondern ausnahmsweise bis 18.00 Uhr tagt? |