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Ich habe mich auf Strafrecht spezialisiert, war früher 10 Jahre lang Staatsanwalt und Richter und arbeite seitdem als Strafverteidiger. Hier mein Plädoyer für das Pauschalhonorar.
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Stundenhonorar - der Rechtsanwalt rechnet ab, der Mandant hat zu zahlen
Es klingt scheinbar fair: Wer einen Rechtsanwalt für sich arbeiten lässt, zahlt als Honorar nur für das, was er in Anspruch nimmt. Das ist die Zeit, die sein Anwalt für seinen Fall aufwendet. Diese Zeit misst man in Stunden, und jede Stunde kostet einen bestimmten Betrag. Das sogenannte Stundenhonorar.
Schliesslich bezahlt man beim Metzger ja auch nur das Stück Fleischwurst, das man sich abschneiden lässt, und nicht gleich den ganzen Ring, den man gar nicht mitnimmt. - Auch die Putzhilfe - sofern man sich eine leistet - wird in aller Regel nach Stunden bezahlt und nicht mit einem Pauschalbetrag dafür, dass sie sich ab und zu wie lange auch immer in ihrer Wohnung zu schaffen macht.
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Klingt absolut plausibel, oder? - Weshalb sollte das bei Anwälten anders sein? - Ich sage es Ihnen und versuche es zu erklären. Meine Sicht der Dinge:
Das aus dem amerikanischen Anwaltswesen (oder "Unwesen") im Laufe der Zeit nach Deutschland hinübergeschwappte Abrechnungsverfahren anwaltlicher Honorare auf Grundlage von Stundensätzen ist nur scheinbar fair, lässt Mandanten über die letztendlich für den Anwalt aufzubringenden Beträge im unklaren, führt nicht selten zum Vertrauensverlust zwischen Mandant und Anwalt und hat - jedenfalls im strafrechtlichen Bereich - den hässlichen Beigeschmack, der eigene Rechtsanwalt könne mehr an der Fortsetzung eines den Mandanten quälenden Strafverfahrens interessiert sein als an dessen rascher dem Interesse des Mandanten dienender Beendigung.
Harte Worte, ich weiss, aber lesen Sie weiter, wenn Sie meine Argumente interessieren.
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(Es fliesst und fliesst - das Stundenhonorar)
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... oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert:
Um in das Thema zu kommen, finden Sie links unten einen Beitrag aus einem Forum, das sich mit Anwälten befasst ("Hallo Wack"). Der Verfasser erkennt an, dass ein guter Verteidiger in vielen Fällen nicht für die sogenannten gesetzlichen Gebühren der BRAGO (heute "RVG") arbeiten kann und daher entweder ein höheres Pauschalhonorar vorschlägt oder nach Stundensätzen abrechnet, die durchaus beachtlich sein können. - Und dann stossen Sie auf das oft wiederkehrende Problem der Abrechnung der Stunden, und da entsteht der Kummer, der Anzahl abgerechneter Stunden wird misstraut. - Dazu passt das Protokoll über ein Gespräch mit einem Kollegen, der irgendwo in Deutschland in einer Grosskanzlei angestellt ist, bei der nach Stundensätzen abgerechnet wird (unten rechts):
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In Eurer Kanzlei gibt es keine Pauschalhonorare, es wird den Mandanten gegenüber nach Stundensätzen abgerechnet. Ist das so?
"Ja, die Mandanten unterschreiben Vereinbarungen, welche Stundensätze abgerechnet werden. Bei den Partnern sind das Beträge zwischen 350,- bis 500,- Euro pro Stunde, für meine Arbeit werden 250,- Euro pro Stunde abgerechnet."
Wieviel Prozent davon erhältst Du?
"Das kann man so gar nicht sagen, ich erhalte als Angestellter ein festes Gehalt und muss 35 Stunden pro Woche produzieren, die den Mandanten in Rechnung gestellt werden können. Zeiten für allgemeine Kanzleibesprechungen, Teilnahme an Seminaren oder sonstige Fortbildung zählen da nicht. Ich arbeite 50 - 60 Stunden die Woche, um mein Pensum zu erfüllen, das sind diese 35 den Mandanten zu berechnenden Stunden."
Das scheint mir eine harte Nummer zu sein (mein Gegenüber nickt), was passiert, wenn Du arbeiten willst, aber nicht kannst?
"Wie meinst Du das?"
Na ganz einfach, in den Dir übertragenen Fällen gibt es im Augenblick nichts Sinnvolles zu tun, das kann doch vorkommen!
"Nein" (mein Gegenüber schaut mich unsicher an) " kann es nicht, irgend etwas fällt mir immer ein, notfalls diktiere ich einen Vermerk zur Akte oder so ..."
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| Zur Vermeidung von Missverständnissen: Es soll hier nicht der Eindruck erweckt werden, Kanzleien in Deutschland - ob nun gross oder klein, prominent oder unbekannt - würden planmässig bei Vergütungsvereinbarungen auf Stundenbasis falsch abrechnen, das ist auch gar nicht der Ansatz meiner Kritik. Es geht vielmehr um die Befindlichkeit von Mandanten, und die neigen nun einmal dazu, Abrechnungen nach Stunden zu misstrauen, denn anders als bei ihrer Putzfrau (das Eingangsbeispiel) sehen Sie in aller Regel nicht, wann und wielange sich ihr Anwalt an einem bestimmten Tag mit ihrem Auftrag befasst und welchen konkreten Sinn diese Tätigkeit macht. |
Und ein weiterer ganz entscheidender Nachteil für Mandanten bei einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis scheint mir darin zu liegen, dass sie bei Erteilung eines Mandants nicht vorhersehen können, was die Erledigung der Sache letztendlich kostet. Das mag etablierte "Grosskunden" aus der Industrie, dem Bankenbereich u.s.w. nicht weiter stören, sie würden sicher jede Anwaltsrechnung - wie irrwitzig auch immer - bezahlen können, ohne in wirtschaftliche Bedrängnis zu geraten. Das gilt aber nicht für jeden Mandanten, er möchte Planungssicherheit und vorher abschätzen können, wie er seine "Kriegskasse" für den Kampf um das Recht bestücken muss. - Daher spreche ich mich gegen die Vereinbarung einer Vergütung nach Stunden aus und bevorzuge im Interesse meiner Mandanten das Pauschalhonorar.

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