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Ich war 10 Jahre lang Staatsanwalt und Richter, bevor ich mich 1991 als Strafverteidiger selbständig machte. Hier geht es um das Thema Geständnis. . .Richtiges Geständnis - falsches Geständnis, die Wahrheit?
... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert: Nun also nach diesem etwas reisserischen Vorspann zu meinen Erfahrungen in der täglichen Praxis. Um nicht missverstanden zu werden: In Deutschland findet Gott sei Dank "Guantanamo" nicht statt, in deutschen Strafverfahren Beschuldigte werden üblicherweise nicht gefoltert, aber sie werden gelegentlich zu einem Geständnis "überredet", das nicht immer richtig sein muss. Und das kommt so: Nach geltendem Recht steht es jedem Beschuldigten und Angeklagten frei, ob er aussagt oder nicht. Er darf zum Tatvorwurf schweigen, er kann natürlich auch eine Aussage machen, dabei darf er auch ungestraft lügen. Niemand zwingt ihn zu einem Geständnis, schon gar nicht zu einem falschen. Die weit überwiegende Anzahl der Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter, mit denen ich im Laufe meines langen Berufslebens zu tun hatte, verhält sich da auch korrekt. Beschuldigte und Angeklagte werden in aller Regel über ihre Rechte belehrt und können aus freien Stücken entscheiden, wie sie es halten wollen. Sie werden natürlich - jedenfalls solange kein Strafverteidiger an ihrer Seite ist - oft etwas anders angesprochen als sässe der Rechtsanwalt dabei. Aber im Grunde sind wir - von wenigen boshaften Ermittlern abgesehen - immer noch im rechtsstaatlichen Bereich. Und Beschuldigte, die den Mund aufmachen, ohne sich zuvor mit einem Anwalt beraten zu haben, sind vielleicht auch selbst schuld. Die wichtigste Verhaltens- regel dürfte sich doch herumgesprochen haben: "Ohne meinen Anwalt sage ich nichts." Wir reden also bei dem Thema "falsches Geständnis" in aller Regel über andere Fälle. Da der Begriff "Geständniserpressung" zu hart und auch meist unpassend erscheint, möchte ich hier über "Geständnisermunterung" sprechen. Ein von mir gesprägter Begriff, den ich für ganz passend halte. Geständnisermunterung im polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren: Stellen Sie sich bitte folgenden Fall vor, in dem ich verteidigt habe: Mein späterer Mandant sass längere Zeit an einem Sonntag nachmittag in seinem Auto vor einem Geschäft und fuhr davon, nachdem ein anderer Mann zwei gefüllte Plastiksäcke in den Kofferraum gelegt hatte und sich entfernte. Einem aufmerksamen Anwohner kam das verdächtig vor. Er meldete seine Beobachtung der Polizei und gab das Autokennzeichen durch. Der Polizei gelang es, sein Fahrzeug auf dem Heimweg anzuhalten. Im Kofferraum fand sich Diebesgut aus dem Geschäft, vor dem er geparkt hatte. Er wurde festgenommen, man beschuldigte ihn eines gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls. Er behauptete seine Unschuld, sprach von einer zufälligen Kneipenbekanntschaft mit einem ihm unbekannten Mann, der umziehen wollte, aber kein Auto hatte und ihm für seine Hilfe 100 Euro anbot. Er hätte den Zufallsbekannten gutgläubig zu dessen bisheriger Wohnung gefahren, sein Bekannter hätte ihn im Auto warten lassen, sei nach kurzer Zeit mit zwei Plastiksäcken zurück gekommen, hätte diese in den Kofferraum gelegt und ihn angewiesen, zurück zu fahren, er (der Unbekannte) hätte noch etwas zu erledigen und würde sich bei ihm nachmittags telefonisch melden. Sie können sich vorstellen, wie die Polizei mit dieser Aussage umging, nachdem tatsächlich ein Einbruch festgestellt wurde. "Der unbekannte Dritte, wollen Sie uns auf den Arm nehmen, das Märchen können Sie anderen erzählen, Sie halten uns wohl für dämlich?" - Und was aus dem Mund verärgerter Polizisten so kommt, noch dazu wenn sie bei schönem Wetter Wochenenddienst schieben müssen. - Der Beschuldigte blieb hartnäckig und bestritt jede wissentliche Tatbeteiligung. Er wurde also zunächst einmal in eine Zelle gesperrt, man müsse weitersehen. Ein unschöner Ort, das sogenannte Polizeigewahrsam. Das Handy, der Hosengürtel und die Schnürsenkel werden einem aus Gründen der Sicherheit abgenommen, man sitzt verzagt auf einer schmutzigen Pritsche, starrt gegen die verschlossene Eisentür und macht sich ernste Gedanken, wie das alles so weitergeht. Minuten erscheinen einem wie Stunden. Am frühen Abend - mein späterer Mandant war inzwischen etwas eingenickt - sprang die Zellentür auf, ihm wurden Handfesseln angelegt, es ging zurück in das Vernehmungszimmer. Die Beamten gingen zu einer ruppigeren Umgangsform über, duzten ihn und wiesen darauf hin, dass der andere Täter unauffindbar wäre, es bestünde Verdunklungsgefahr, langer Rede kurzer Sinn, er bliebe über Nacht in der Zelle und werde am folgenden Tag dem Haftrichter vorgeführt, irgendwann nachmittags. Der Staatsanwalt würde sicher einen Haftbefehl beantragen. Sie können sich vorstellen, wie sich ein Beschuldigter dann fühlt. - Aber die Beamten hatten ja nicht nur schlechte Nachrichten. "Wir sind ja keine Unmenschen und machen nur unseren Job. Solange Du mauerst, gibt es einen Haftgrund. Deine Story glaubt Dir doch eh keiner. Wenn Du Dir selbst einen Gefallen tun willst, gib doch zu, dass Du von dem Einbruch wusstest. Du bist doch bisher unbestraft, Dir passiert doch nicht viel. Bei einem Geständnis können wir Dich sofort freilassen. Das kannst Du Dir gern auch bis morgen überlegen." Es kam natürlich zum Geständnis, der Beschuldigte wurde freigelassen und wandte sich am nächsten Tag an mich. - Sein Geständnis haben wir überigens später widerrufen. Mein Mandant wurde im Strafprozess freigesprochen. Auch das Gericht bildete sich die Überzeugung, dass sein Geständnis bei der Polizei falsch war.
Solange auch in Deutschland aus nicht nur meiner Sicht zu oft verhaftet wird, wofür die Polizei nun wirklich am wenigsten kann (Haftbefehle stellt der Ermittlungsrichter aus), stehen Beschuldigte immer wieder vor dem Problem, ihr Schweigerecht nicht in Anspruch zu nehmen und sich der "Geständnisermunterung" zu beugen. Dann werden gelegentlich "falsche" Geständnisse abgelegt, auch wenn die Ermittler das nicht erkennen oder gar wollen. Nur ist es eben schwer, später "zurückzurudern". In dem Beispielsfall gelang es, nur es klappt eben nicht immer. Geständnisermunterung im Strafprozess Kein vernünftiger Richter legt es darauf an, Angeklagte zu einem falschen Geständnis zu verleiten und sehenden Auges zu unrecht zu verurteilen. Über die wenigen Ausnahmen bösartiger und gewissenlos handelnder Richter, die es vermutlich ebenso gibt wie bösartige und gewissenlose Anwälte, ist hier nicht weiter zu reden. Der liebe Gott beschütze uns vor ihnen. - Zurück zum Strafprozess bei einem vernünftigen Richter: Ein Problem liegt sicher darin, dass kein Richter unvoreingenommen in einen Strafprozess geht. Er hat die Akten gelesen, dazu ist er auch verpflichtet, muss er doch entscheiden, ob die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen wird, ob also ein hinreichender die Verurteilung erwarten lassender Tatverdacht besteht. Ausserdem leitet er die Verhandlung, befragt den Angeklagten, hält ihm belastende Zeugenaussagen vor, kurz gesagt, er geht in der Regel mit der vorgefassten Meinung in den Prozess, an den Anschuldigungen müsse "schon etwas dran" sein. Im Grunde ein Vorurteil, aber menschlich. Vernünftige Richter sind ja auch gar nicht unfähig, Ihr "Vorurteil" zu revidieren, wenn es wider Erwarten entlastende Aussagen gibt, mit denen vorher nicht zu rechnen war. Daher gibt es ab und zu auch Freisprüche, wenn auch selten. Wer aber guten Gewissens glaubt, der Tatvorwurf sei zutreffend, ermuntert Angeklagte recht überzeugend zu einem Geständnis, das vielleicht falsch ist. Etwa so: Wir befinden uns bei einer bayerischen Strafkammer am ersten Tag eines umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahrens, das vorerst auf 10 Tage angesetzt ist, bei einer streitigen Verhandlung und der Vernehmung aller Zeugen durchaus auch 50 Tage oder länger dauern könnte. Der Vorsitzende: "Herr Verteidiger, Ihr Mandant hat eingeräumt, erst ab dem ... bemerkt zu haben, sich an betrügerischen Handlungen zu beteiligen und sich in den Fällen 64 - 71 der Anklage strafbar gemacht zu haben, zuvor will er gutgläubig gewesen sein und keinen Vorsatz entwickelt haben. Dem müssen wir natürlich nachgehen, blockieren Sie am besten schon einmal für die nächsten sechs Monate in Ihrem Kalender jeden Dienstag und Donnerstag als Sitzungstage vor dieser Strafkammer. Sie wissen natürlich auch und haben es Ihrem Mandanten ganz sicher erklärt, dass ein frühes von Reue getragenes Geständnis erheblich - ganz erheblich! - im Falle einer Verurteilung - wir sind natürlich ergebnisoffen und unvoreingenommen - strafmildernd wirkt, noch dazu wenn es frühzeitig käme und den Prozess abkürzen würde". Der Blick des Vorsitzenden ruht lastend auf dem neben mir sitzenden Angeklagten. "Ich denke, Sie sollten das mit Ihrem Mandanten noch einmal in Ruhe besprechen und schlage eine Pause von einer Stunde vor. Vorher möchte ich Ihnen aber noch eines mit auf den Weg geben: Bisher hat unsere Strafkammer bei Schäden des hier vorliegenden Anklageumfanges meist sieben Jahre oder mehr verhängt, der Bundesgerichtshof hat auch alle Urteile bestätigt. Ihr Mandant mag weiter die Fälle 1 - 63 bestreiten, das ist sein gutes Recht. Nur, sollten wir am Ende des Prozesses von seiner Schuld überzeugt sein, weiss er nun, worauf er sich einzustellen hat. Ich denke, das ist nur fair. - Wenn natürlich ein umfassendes Geständnis käme und wir könnten übermorgen zum Urteil kommen, ich habe das mit meinen Beisitzern vorab beraten, könnten wir Ihrem Mandanten eine Strafobergrenze von fünfeinhalb Jahren zusichern. Sie sehen, wir geben uns alle Mühe, Herrn ... entgegen zu kommen. " Sie können sich vorstellen, wie sich ein verunsicherter Angeklagter dann fühlt. Sieben Jahre oder mehr drohen, fünfeinhalb Jahre wären sicher. Man kann sich wegen der Fälle 1 - 63 doch noch so unschuldig fühlen, wenn die wollen, machen sie einen hier fertig. "Herr Spormann, ich kann nicht mehr. Ich halte auch den langen Prozess nicht durch. Wir nehmen das Angebot an, fünfeinhalb Jahre, dann bekomme ich auch ganz sicher zwei Drittel-Entlassung, keine Diskussion mehr, sagen Sie ja."
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