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Allgemeines zum Steuerstrafrecht

(Dr. h.c. Rüdiger Spormann, Rechtsanwalt)

 

Der Staat verlangt von uns allen einen Beitrag dafür, dass er für uns sorgt. Das ist für jedermann verständlich. Es soll Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser geben, die Sicherheit der Bürger soll durch Polizei, Feuerwehr und Militär gewährleistet sein, wir benötigen Autobahnen und vieles mehr.

Viele Bürger ärgern sich aber darüber, dass mit ihren Steuergeldern falsch umgegangen wird. Und sie haben nicht immer unrecht. Kindergärten sind heute teurer als je zuvor, in den Schulen werden Eltern aufgefordert, für die Ausstattung von Klassenzimmern oder deren Renovierung zu spenden, in Krankenhäusern regnet es durchs Dach, und die Strassen ähneln Schlaglochpisten in der dritten Welt. Dass unser Staat teure Auslandseinsätze der Bundeswehr finanziert, findet auch nicht jedermanns Zustimmung.

 

(Der Steuerfahnder stellt sich vor beim Hausbesuch)

Im Ergebnis: Viele Steuerzahler sind verärgert, wenden sich innerlich von einem aus ihrer Sicht raffgierigen Staat ab und suchen Wege, ihre Steuerlast zu reduzieren. Nicht immer korrekte Wege, dann ist der steuerstrafrechtlich versierte Strafverteidiger gefragt.

Mit dem Argument, der Staat ginge mit unseren Steuergeldern falsch um, werden Sie sicher nicht gehört. Das hat Finanzbeamte und insbesondere Steuerfahnder nicht zu interessieren. Sie zahlen übrigens selbst Steuern und sind auch nicht immer einverstanden, was mit ihrem Geld geschieht.

Im Steuerstrafrecht reden wir über strafbare Steuerhinterziehung, nicht über Moral. Wir arbeiten also juristisch, und ich denke, dabei kann ich Ihnen helfen. Nachdem der Herr mit der Plakette (siehe Bild) in Begleitung seiner Kollegen erschienen ist und Ihre Wohnung auf den Kopf gestellt hat, besser aber noch vorher.

Die Zeitschrift FOCUS - MONEY hat mich 2001 neben drei anderen Kollegen im Bundesgebiet als Verteidiger in Steuerstrafsachen vorgestellt. Den vollständigen Artikel finden Sie in meiner Presseschau. Daneben gibt es natürlich zahlreiche weitere kompetente Kollegen in Deutschland, die sich mit Steuerstrafrecht befassen. Sie müssen Ihr Mandat daher nicht unbedingt an mich vergeben, aber freuen würde ich mich schon darüber.