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Meine Zulassung als Rechtsanwalt erstreckt sich auf die
bundesweite Strafverteidigung
vor jedem Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und vor dem Bundesgerichtshof. Ferner darf ich meine Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten. Eine Verteidigung sozusagen "aus einem Guss". Sie werden nicht wie ein Wanderpokal von Anwalt zu Anwalt weitergereicht, sondern durchgängig von mir als Anwalt Ihres Vertrauens vertreten.
Natürlich nur im Strafrecht, denn da kenne ich mich aus. Ich war 10 Jahre Staatsanwalt und Strafrichter, bevor ich mich als Strafverteidiger selbständig machte.
Von "Alleskönnern" halte ich nichts und habe mich von Anfang an auf Strafrecht spezialisiert.
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