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. Anwaltsfehler - der Schaden bleibt meist beim Mandanten
Ich spreche hier nicht von kleinen Versäumnissen, die selbst in der besten Kanzlei vorkommen können, ich beklage Fehler von inkompetenten Rechtsanwälten/Innen, die sich einen Teufel darum scheren, wie die Sachen ihrer Mandanten ausgehen. Hier einige Beispiele zum Strafrecht, erlebt vor deutschen Gerichten: ... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert Warum nur drei Jahre Knast, geht nicht auch ein bisschen mehr? Angeklagte dürfen schweigen, was gelegentlich sinnvoll ist, aber auch aussagen. Das prozesstaktisch sinnvolle Verhalten beraten die Anwältin oder der Anwalt, wofür sonst sollten sich Angeklagte deren Hilfe gegen teures Geld bedienen? Schweigen oder aussagen, ein in aller Regel schwieriger Rat, der einem gewissenhaften Rechtsanwalt nie leicht fällt. Nur wenn man nun einmal seiner Mandantin oder seinem Mandanten zur Aussage rät, gilt es natürlich, den Umfang sorgfältig abzustecken. Nach deutschem Recht ist kein Beschuldigter verpflichtet, sich selbst zu belasten. Und in dieser Situation war ich als Mitverteidiger Beobachter einer traurigen Situation. Die Verteidigerin dieses Angeklagten verlas vor Gericht unvermittelt eine seitenlange Erklärung ihres Mandanten, räumte in seinem Namen alle möglichen Tatvorwürfe ein, beachtete offensichtlich gar nicht mehr die auf einzelne Straftaten beschränkte Anklage und redete den Angeklagten "um Kopf und Kragen".Der ersichtlich überraschte Staatsanwalt fragte ungläubig nach, ob diese Aussage allen Ernstes gelten solle, was die Anwältin selbstbewusst bestätigte und von ihrem hilflosen Mandanten abnicken liess. Der Staatsanwalt: "Frau Rechtsanwältin, dann muss ich Ihren Mandanten auch noch wegen weiterer bisher gar nicht bekannter Straftaten anklagen!" Nicht nachgedacht oder inkompetent, das kann dem Angeklagten egal sein. Jedenfalls brachte ihn seine Anwältin in Schwierigkeiten, die er ohne sie nicht gehabt hätte. Aus Diebstahl wird Raub, mit Kleinigkeiten gibt man sich nicht ab Diebstahl ist ein Vergehen, im Regelfall geahndet mit Geldstrafe oder einer kleinen zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Raub hingegen ist ein Verbrechen, unter einem Jahr Gefängnis geht da in aller Regel nichts. Der arme Angeklagte kannte diese Unterschiede natürlich nicht und vertraute seinem Verteidiger. Nur kannte dieser sie wohl auch nicht, sonst hätte er bei dem geständigen Dieb nicht engagiert auf der Vernehmung des geschädigten Zeugen bestanden. Ohne vernünftigen Grund, man hätte "den Sack mit einem guten Ergebnis zumachen" können, aber nein, der Herr Anwalt wollte zur Verwunderung aller Prozessbeteiligter den Sachverhalt ganz genau wissen. Es kam, wie es kommen musste. Der absolut seriös wirkende Zeuge sagte erstmals umfassend aus, berichtete glaubhaft auch davon, wie der Angeklagte ihm die Beute nicht nur einfach weggenommen, sondern gewaltsam entrissen hat, was bis dahin gar nicht bekannt war, und der Angeklagte wurde wegen Raubes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sein Verteidiger - wenn man ihn überhaupt so nennen mag - verliess den Gerichtssaal erhobenen Hauptes und glaubt wohl noch heute, ein begnadeter Strafjurist zu sein. Wenn Dummheit strafbar wäre ... Die Sache mit dem "deal", wohl leider ein bisschen dumm gelaufen Ein Polizeibeamter steht vor Gericht, so etwas passiert auch gelegentlich. Ich vertrete einen Tatbeteiligten, dem nicht viel passieren kann, und bekomme mit, wie der Verteidiger des Polizisten keine Gelegenheit ungenutzt lässt, den Staatsanwalt beiseite zu nehmen und mit ihm zu tuscheln, die Vorsitzende des Schöffengerichts vor dem Gerichtssaal anspricht und alle Signale aussendet, er strebe einen "deal", also eine Verständigung zum raschen Abschluss der Strafsache an. Dagegen ist im Prinzip nichts zu sagen, "deals" vor Gericht sind heute üblich, die Justiz freut sich über die Zeitersparnis gegenüber einer langwierigen Vernehmung etlicher Zeugen, der Angeklagte profitiert davon unter Umständen durch ein geringeres Strafmass, eventuell sind am Ende alle Beteiligten glücklich. Aber eben nur "eventuell". Zurück zum Prozess: Die Geheimdiplomatie des Anwalts führt zur Einigung, sein Mandant wird kurzerhand zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt, das er nicht absitzen muss, und lässt das Urteil auf Rat seines Anwalts rechtskräftig werden. Nach Beendigung der Sitzung spricht mich sein Verteidiger an. Man hätte zwar einiges vortragen und vielleicht auch einen Freispruch erzielen können, aber angesichts der gesetzlich geregelten Beendigung des Beamtenverhältnisses bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr sei es ihm - dem Verteidiger - darum gegangen, den sicheren Job des Mandanten nicht zu gefährden. Er sei mit seinem Mandanten glücklich über das Ergebnis. Aber knapp daneben ist auch vorbei. Das Bundesbeamtengesetz ebenso wie die Beamtengesetze der Länder regeln, dass das Beamtenverhältnis bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr (nicht erst von über einem Jahr) beendet ist. Das weiss jeder gute Strafverteidiger. - Nur der ahnungslose Kollege wusste es nicht, die Fassungslosigkeit seines Mandanten nach Entfernung aus dem Dienst mag man sich vorstellen. Futter für die Ermittler - der Anwalt geht ins Wochenende Oft werden gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens nicht wieder gut zu machende Fehler produziert. Ein Mandant wird wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen und verhält sich vernünftig: "Ich sage nicht aus, ohne einen Anwalt gesprochen zu haben." Die Polizei besorgt ihm einen Anwalt, wie sich später herausstellt, einen "Rundum-Juristen", der sich alles zutraut. Nach einem 5-Minuten-Gespräch der falsche Rat dieses Anwalts: "Sagen Sie einfach aus." - Richtig wäre hier gewesen: "Ein Haftbefehl lässt sich heute nicht vermeiden, egal oder ob Sie aussagen oder nicht. Also halten Sie erst einmal den Mund, bis wir die Akte haben und die Anschuldigung genau kennen." - Statt dessen ging der Kollege ins Wochenende und überliess seinen Mandanten der Polizei, wo er ohne einen Anwalt an seiner Seite stundenlang vernommen wurde und sich in der irren Erwartung, bei kooperativem Verhalten nicht verhaftet zu werden, um Kopf und Kragen redete. Er nickte also alles ab, was die Anzeigeerstatterin vorgebracht hatte, traute sich auch nicht, deren zum Teil unrichtige Vorwürfe zu bestreiten, und glaubte allen Ernstes daran, nach der Vernehmung entlassen zu werden und alles später richtig stellen zu können. Wie jeder erfahrene Strafverteidiger vorausgesehen hätte, wurde der arme Kerl natürlich nicht freigelassen, sondern dem Haftrichter vorgeführt, bei dem er sein umfassendes polizeiliches Geständnis bestätigte. Und während sein sogenannter Verteidiger Tennis spielte oder eine Grillparty vorbereitete, was auch immer, verkündete der Richter den Haftbefehl und verfügte die Aufnahme des Beschuldigten im Gefängnis. Im späteren Strafprozess vor dem Landgericht Münster wurde er zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ich halte dieses Urteil nach wie vor für falsch, konnte ihn als späterer Verteidiger davor aber nicht bewahren. Das Vernehmungsprotokoll und die Aussagen der Polizeibeamten wie auch des Haftrichters standen gegen ihn, der zunächst herbeigerufene Allgemeinanwalt hatte einen fatalen Rat erteilt, der nicht wieder gut zu machen war. |