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Strafprozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Hamburg 2000 / 2001.

Das Opfer und sein Entführer. Jahrelang hatte Herr Reemtsma auf diese Begegnung gewartet, ganz gleich, was es kostet (und es muss viel Geld gekostet haben).

Um die bislang höchste Lösegeldforderung in Deutschland erleichtert scheute er weder Mühen noch weitere Kosten, seinem Entführer eines Tages im Gerichtssaal in die Augen schauen zu können.

Sie können sich vorstellen, wie spannungsgeladen der Prozess verlief.

Derartige spektakuläre Prozesse kosten Kraft. Den Angeklagten, der sich dem "Presserummel" ausgesetzt sieht und auf ein Blitzlichtgewitter der Fotografen trifft. Aber auch seine Anwälte, die eine gute Verteidigung führen, sie aber auch den Medien gegenüber "verkaufen" müssen. Schliesslich ist der Entführer einer angesehenen und vermögenden Persönlichkeit rasch vorverurteilt.

Also: Mit dem Bild unten bin ich natürlich nicht so recht glücklich, aber wir können keinen Einfluss darauf nehmen, welches Bild eine Redaktion aus dem Archiv herauskramt. - Tatsache ist jedenfalls, dass der Strafprozess äusserst spannungsgeladen verlief und sich Herr Reemtsma und vor allem sein Anwalt - wie ich noch Jahre später meine - in einer Weise dargestellt haben, die dem Strafprozess nicht gut tat. -

Herr Reemtsma - übrigens Nichtraucher - konnte zu meiner Überraschung scheinbar nicht akzeptieren, dass ein jeder Angeklagter Anspruch auf Verteidigung hat, auch sein Entführer. Er nahm meinem Kollegen und mir offenbar übel, Herrn Drach zu vertreten, erwiderte keine Begrüssung und veranlasste offensichtlich auch seinen Anwalt, uns morgens noch nicht einmal die Hand zu geben, wie es unter Kollegen üblich ist. Das hat mich verwundert, schliesslich gilt Herr Reemtsma als Intellektueller. Wer wenn nicht er müsste wissen, dass auch ein schuldiger Angeklagter in einem Rechtsstaat Anspruch darauf hat, verteidigt zu werden?

Und was hätten wir alles im Strafprozess zur Sprache bringen können, um Sie, sehr geehrter Herr Reemtsma, in Zusammenhang mit den Umständen Ihrer Entführung zu desavouieren? Aber Sie fühlten sich offenbar als vermögender Hamburger Erbe sakrosankt. Eine Hybris, die vielen Menschen eigen ist, denen Reichtum in den Schoss fällt, ohne ihn selbst erarbeitet zu haben.

Kann die eigene Befindlichkeit als Opfer die Ratio (den Verstand) so überlagern? - Bei allem Verständnis für das von Ihnen und Ihrer Familie Erlittene fand ich Ihr Verhalten gegenüber meinem Kollegen und mir als Strafverteidigern erbärmlich.

Wir haben solide handwerklich - nicht spektakulär - gearbeitet, die von Ihnen gewünschte Sicherungsverwahrung im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht entgegen den emphatischen Forderungen Ihres Rechtsanwalts juristisch einwandfrei abgewehrt, was Ihnen sicher nicht gefallen hat, aber in einem Rechtsstaat zu respektieren ist. Oder sehen Sie das anders?

Und wir haben Ihren Prozess - es ging ja scheinbar kaum mehr um Thomas Drach, sondern um Ihre Inszenierung als Opfer - ohne jede persönliche Eitelkeit und Selbstdarstellung mit Bedacht geführt und Ihrer Gattin und Ihnen als Tatopfer peinliche Fragen erspart, deren es etliche gegeben hätte.

Und dann sagt man den Verteidigern des Angeklagten noch nicht einmal "Guten Tag"? - Sorry, Herr Reemtsma, für mich haben Sie nicht nur im Strafprozess verloren, sondern auch als Mensch.