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Rechtsanwalt Spormann zum Abschuss freigegeben - Klage gegen den Bundesverteidigungsminister (2007 / 2008)

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  Eine böse Bemerkung: Haben Sie schon einmal zugesehen, wie ein Passagierflugzeug in der Luft abgeschossen wurde und Trümmer nebst Leichenteilen über einige Kilometer verteilt auf den Boden geregnet sind? Die Chance dieser Beobachtung könnte steigen, wenn es nach dem Bundesverteidigungsminister Herrn Josef Jung ginge. Er hat im September 2007 erklärt, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abschiessen zu lassen, auch wenn sich an Bord unbeteiligte Fluggäste befinden.

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Am 21.09.07 habe ich - selbst Vielflieger und potentiell von seinem Abschussbefehl betroffen - bei dem Verwaltungsgericht beantragt, dem Minister diesen strafbaren Unsinn zu verbieten. Gar nicht so einfach, wie es scheint. Bei dem Verwaltungsgericht Köln bin ich gescheitert, meine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster blieb auch erfolglos, und anschliessend habe ich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Hier ein kurzer Überblick zum Thema "gekämpft, gehofft und doch verloren":


... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert:


Ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln:

Ich möchte Sie nicht mit dem Abdruck des 6-seitigen Beschlusses langweilen, die Argumentation des Verwaltungsgerichts erscheint mir als Kläger (Antragsteller) allerdings teilweise bizarr, wenn nicht sogar zynisch. Hierzu einige Kostproben:

"Der Antrag ist ... unzulässig, weil ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt. ... Aus den Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung ist nicht hinreichend konkret zu entnehmen, wie er in welchem Fall entscheiden wird."

Toll zu lesen, wenn der Minister - wie auch das Verwaltungsgericht zitiert - nicht nur gegenüber dem Magazin Focus, sondern auch in der Aktuellen Stunde des Bundestages dort am 19.09.07 angekündigt hat, er würde den Abschussbefehl geben.

Das Verwaltungsgericht dazu:

"Entscheidungen im Ernstfall sind in der Regel abgewogener als Ankündigungen im politischen Meinungsstreit. Das gilt vor allem dann, wenn eine Entscheidung tragische Auswirkungen hat und dem Entscheidenden selbst u. U. erhebliche strafrechtliche Konsequenzen drohen."

Auf gut deutsch: Politiker - hier jedenfalls der Bundesverteidigungsminister - reden dummes Zeug, das kann man doch nicht ernst nehmen. Herr Jung kann doch im Bundestag erzählen was er will, seine Ankündigung wird er doch eh nicht wahr machen, schon weil er nicht danach wegen eines Tötungsverbrechens vor Gericht gestellt werden will. Also wohl die Meinung des Verwaltungsgerichts: Politiker reden bla, bla, bla ...

Na gut, jetzt haben wir es amtlich.

Und die Pointe im Beschluss des Verwaltungsgerichts, denn auch Richter haben scheinbar Humor:

"Dass es ... zu Situationen kommen kann, in denen ein nachträglicher Rechtsschutz nicht mehr erlangt werden kann .... , ist als Teil des allgemeinen Lebensrisikos nie auszuschliessen."

Sprich: Wenn Du auf den strafbaren Abschussbefehl des Ministers hin pulverisierst zu Boden geregnet bist, dann kannst Du natürlich kein Gericht mehr anrufen, das wissen wir auch. Aber Junge, siehe es doch sportlich. Das ist nun einmal allgemeines Lebensrisiko, Kopf hoch! "


Ablehnende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster:

Wenn Sie möchten, schicke ich Ihnen gern eine Kopie der Entscheidung im Volltext zu. Hier nur einige Zitate aus dem Gerichtsbeschluss:

"Der Antragsteller unterliegt ... keiner weitergehenden Gefahr als dem allgemeinen Lebensrisiko, ... etwa am Boden Opfer eines von Entführern herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu werden".

Ich sehe schon einen Unterschied darin, ob ich gemeinsam mit mehr als 100 anderen unschuldigen Passagieren auf Weisung des Ministers planvoll abgeschossen und getötet werde, oder ob mir zufällig ein abstürzendes Flugzeug auf den Kopf fällt.

"Der Antragsteller verlangt ... im Grunde nichts anderes, als dass der Staat einem konkreten terroristischen Geschehen letztendlich tatenlos zusieht und ihn, den Antragsteller, als Geisel aufgrund des durch Terroristen in Gang gesetzten Kausalverlaufs zu Tode kommen lässt".

Für mich nicht nachvollziehbar. Kann der Verteidigungsminister bei seinem Abschussbefehl hellsehen? Weiss er, dass ein ausser Kontrolle geratenes Flugzeug tatsächlich entführt wurde? Kann er sicher ausschliessen, dass nicht lediglich das Funkgerät ausgefallen ist? Und: Wieso kann er begründet annehmen, dieses Flugzeug solle für einen Terrorakt benutzt, also beispielsweise in bewohnter Gegend zum Absturz gebracht werden? Vielleicht will ein Entführer - sollte es denn so sein - nur in irgend ein Land der Welt ausgeflogen werden wollen. Das gab es oft, niemand kam zu Schaden.

"Schliesslich liefe eine gerichtliche Festschreibung der ... Hinnahme von Terroranschlägen ... darauf hinaus, die ... Bereitschaft mitbetroffener Flugzeuginsassen zu übergehen, nicht eines ... sinnentleerten Todes zu sterben, sondern ... unter Rettung weiteren Lebens sinngebend zu sterben".

Das Gericht meint also, ich sei so rücksichtslos, den anderen Flugzeuginsassen deren Bereitschaft zu neiden, im Falle eines vom Minister angeordneten Abschusses sinngebend zu sterben? Mein Gott, stellen Sie sich bitte eine Umfrage in der Kabine vor: "Hier spricht Ihr Kapitän, das Flugzeug ist in fremder Gewalt, bitte entscheiden Sie, ob Sie sinngebend sterben, also von der Luftwaffe abgeschossen werden möchten, oder lieber abwarten wollen, was die Entführer mit Ihnen vorhaben." - Ich denke, wir brauchen über die Antwort nicht weiter nachzudenken. Ich frage mich, was in Richterhirnen manchmal vorgeht..


Meine Verfassungsbeschwerde vom 05.03.08

Unten die Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das traurige Ergebnis aller Mühen finden Sie weiter unten.


Das enttäuschende Ergebnis: Das Bundesverfassungsgericht hat meine Beschwerde nicht angenommen. Keine Begründung, kein gar nichts, dann ist man natürlich enttäuscht, aber hat die Entscheidung unseres höchsten deutschen Gerichts zu respektieren. - Man hat als Bürger nicht immer Erfolg bei Gericht, und das muss ertragen werden. Wichtig ist, dass man überhaupt sein Recht sucht. Das habe ich beim Verwaltungsgericht Köln getan, danach beim Oberverwaltungsgericht Münster und letztendlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ich hoffe nur, dass der Verteidigungsminister mir nicht nachträglich durch einen Befehl zum Abschuss eines Zivilflugzeuges recht gibt. Die Opfer und ihre Angehörigen wären zu bedauern.