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. . Steuerstrafrecht im Dialog - live bei WDR Aktuelle Stunde Das Steuerstrafrecht ist - wie manche sagen - die "Königsdisziplin" der Strafverteidigung. Ich halte das für übertrieben, jede Strafsache ist anspruchsvoll, wenn man sie als Verteidiger ernst nimmt. Und das sollte man tun, denn der Mandant (oder die Mandantin) erwarten engagierte Arbeit, schliesslich wird dafür bezahlt. Eine Besonderheit der Verteidigung in einer Steuerstrafsache liegt vielleicht darin, dass es der Verteidiger im Gegensatz zu vielen anderen Strafverfahren mit Mandanten zu tun hat, die unauffällig leben und im übrigen keiner Fliege etwas zuleide tun würden. Die also niemanden überfallen, auf offener Strasse berauben oder sonst gewalttätig werden. Darin liegt allerdings häufig auch ein Problem: Sie sehen nicht ein, sich strafbar gemacht zu haben. Sie betrachten Steuerhinterziehung als Notwehr gegen einen gierigen Staat, jedenfalls aber als Kavalliersdelikt. Nur: Steuerhinterziehung ist nun einmal strafbar. ... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Beitrag interessiert:
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