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Pressemitteilung Rechtsanwalt Spormann vom 21.02.03, veröffentlicht u.a. bei Flensburg-online:

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Flensburg online: Folter zur Erzwingung von Aussagen Beschuldigter? / Februar 2003

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Ohne Wenn und Aber: Folter ist grundgesetzwidrig


Rüdiger Spormann
Fachanwalt für Strafrecht, Ex-Staatsanwalt, seit 1991 bundesweit tätiger Strafverteidiger

..... Sicherheit –
Folter zur Erzwingung von Aussagen Beschuldigter?

Der Sachverhalt ist bekannt und bereits in den Medien diskutiert worden — Der stellvertretende Polizeipräsident von Frankfurt/M. Herr WOLFGANG DASCHNER soll im Fall des entführten Kindes Jakob von Metzler die Anweisung erteilt haben, dem Tatverdächtigen MAGNUS G. die Anwendung körperlicher Folter in Aussicht zu stellen, um dadurch den Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden Kindes festzustellen und dessen Rettung zu ermöglichen.

Als ausschliesslich strafrechtlich tätiger Rechtsanwalt, der vor Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1991 etwa 10 Jahre lang im höheren Justizdienst als Staatsanwalt bzw. Strafrichter tätig war, kommentiert RÜDIGER E. SPORMANN, Fachanwalt für Strafrecht, diese Vorgänge.

Gefangen in tragischer Situation

1. "Das in den Medien dargestellte Verhalten des stellvertretenden Polizeipräsidenten könnte sich – der tatsächliche Hergang scheint noch aufklärungsbedürftig zu sein – als versuchte Aussageerpressung (§ 343 Strafgesetzbuch) oder ggf. als Anstiftung dazu darstellen und strafbar sein. – Es wird allerdings schon jetzt nicht zu verkennen sein, in welch furchtbarem menschlichen Konflikt sich Herr Daschner befunden haben wird. – "

   "Auf der einen Seite ein entführtes und hilfloses Kind, nach Auffassung der Polzei noch lebend, aber aufgrund der ungewissen Umstände der Gefangenschaft in höchster Lebensgefahr, auf der anderen Seite ein festgenommener Beschuldigter, der behauptet, den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu kennen, zugleich aber die Polizei an der Nase herumführte und die Beamten an falsche Orte führte."

   "Herr Daschner durfte unzweifelhaft nicht so handeln wie er Presseberichten zufolge eigenem Eingeständnis zufolge handelte, aber jedermann – auch ich als Strafverteidiger und damit Hüter der Rechte von Beschuldigten – wird seine tragische Situation in diesem Geschehen nachvollziehen können."

"Für seine Entscheidung mag man menschliches Verständnis aufbringen, schliesslich wollte er ein Kind retten. Dass seine offenbar verzweifelte Anweisung, wie mit dem Beschuldigten zu verfahren ist, nicht rechtens war, wird ihm selbst bewusst gewesen sein. Über seine Schuld oder Unschuld sollte ein ein unabhängiges Gericht befinden."

2. "Unvertretbar allerdings erscheint mir – und insoweit bin ich weit entfernt von jedem menschlichen Verständnis – die zu dem Vorfall verbreitete Stellungnahme des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Herrn GEERT MACKENROTH."

Folter ist grundgesetzwidrig

   "Herr Mackenroth – Präsident des Landgerichts Itzehoe – wurde u.a. zitiert mit dem Satz: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten" (Spiegel online 20.02.03 unter Berufung auf den "Tagesspiegel")."

   "Ich denke, wer – noch dazu als Richter – diesen Satz über die Lippen bringt, sollte und müsste als Vorsitzender des Deutschen Richterbundes zurücktreten und zudem die persönliche Überlegung anstellen, ob er überhaupt noch als Richter tätig sein kann. Folter ist "ohne wenn und aber" grundgesetzwidrig, wer ihr als angeblich in Einzelfällen "erlaubt" das Wort redet, positioniert sich weltanschaulich und rechtspolitisch in einem Bereich ausserhalb unserer Verfassung."

   "Ich habe die zitierte Äusserung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Herrn Mackenroth zum Anlass genommen, gegen ihn Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts in Schleswig einzulegen und zugleich den Vorstand des Deutschen Richterbundes mit der Anregung angeschrieben, Herrn Mackenroth zum Rücktritt von seinem Amt zu veranlassen."Rüdiger E. Spormann
Fachanwalt für Strafrecht