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Pressemitteilung Rechtsanwalt Spormann vom 21.02.03, veröffentlicht u.a. bei Flensburg-online:
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Flensburg online: Folter zur Erzwingung von Aussagen Beschuldigter? / Februar 2003
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| Ohne Wenn und
Aber: Folter ist grundgesetzwidrig
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..... | Sicherheit – Folter zur Erzwingung von Aussagen Beschuldigter? Der Sachverhalt
ist bekannt und bereits in den Medien diskutiert worden
— Der stellvertretende Polizeipräsident von
Frankfurt/M. Herr WOLFGANG DASCHNER soll im Fall des
entführten Kindes Jakob von Metzler die Anweisung
erteilt haben, dem Tatverdächtigen MAGNUS G. die
Anwendung körperlicher Folter in Aussicht zu stellen, um
dadurch den Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden
Kindes festzustellen und dessen Rettung zu ermöglichen. Gefangen in tragischer Situation 1. "Das
in den Medien dargestellte Verhalten des
stellvertretenden Polizeipräsidenten könnte sich –
der tatsächliche Hergang scheint noch
aufklärungsbedürftig zu sein – als versuchte
Aussageerpressung (§ 343 Strafgesetzbuch) oder ggf. als
Anstiftung dazu darstellen und strafbar sein. – Es
wird allerdings schon jetzt nicht zu verkennen sein, in
welch furchtbarem menschlichen Konflikt sich Herr
Daschner befunden haben wird. – " "Herr
Daschner durfte unzweifelhaft nicht so handeln wie er
Presseberichten zufolge eigenem Eingeständnis zufolge
handelte, aber jedermann – auch ich als
Strafverteidiger und damit Hüter der Rechte von
Beschuldigten – wird seine tragische Situation in
diesem Geschehen nachvollziehen können." 2. "Unvertretbar allerdings erscheint mir – und insoweit bin ich weit entfernt von jedem menschlichen Verständnis – die zu dem Vorfall verbreitete Stellungnahme des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Herrn GEERT MACKENROTH." Folter ist grundgesetzwidrig "Herr Mackenroth – Präsident des Landgerichts Itzehoe – wurde u.a. zitiert mit dem Satz: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten" (Spiegel online 20.02.03 unter Berufung auf den "Tagesspiegel")." "Ich denke, wer – noch dazu als Richter – diesen Satz über die Lippen bringt, sollte und müsste als Vorsitzender des Deutschen Richterbundes zurücktreten und zudem die persönliche Überlegung anstellen, ob er überhaupt noch als Richter tätig sein kann. Folter ist "ohne wenn und aber" grundgesetzwidrig, wer ihr als angeblich in Einzelfällen "erlaubt" das Wort redet, positioniert sich weltanschaulich und rechtspolitisch in einem Bereich ausserhalb unserer Verfassung." "Ich
habe die zitierte Äusserung des Vorsitzenden des
Deutschen Richterbundes Herrn Mackenroth zum Anlass
genommen, gegen ihn Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem
Präsidenten des Oberlandesgerichts in Schleswig
einzulegen und zugleich den Vorstand des Deutschen
Richterbundes mit der Anregung angeschrieben, Herrn
Mackenroth zum Rücktritt von seinem Amt zu
veranlassen."Rüdiger E.
Spormann |