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Gerichtsreportage in Jurawelt vom 13.06.02:
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| Prozeßbericht
"Millionen-Manni" |
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Hermann Maier
"Millionen
Manni" und der ganz große Coup I
Erster Prozeßtag
Am 13.06.2002 begann vor der XII. Großen
Strafkammer des Landgerichtes Düsseldorf der
langerwartete Strafprozeß gegen den
mutmaßlichen Millionendieb Manfred Küppers,
angeklagt wegen Drogenbesitz in geringer Menge
und Diebstahls in einem besonders schweren Fall.
Er hatte im August 1995 als Fahrer eines
Geldtransporters aus dem Fahrzeug 3,5 Millionen
DM entwendet und setzte sich mit Hilfe eines
mutmaßlichen Komplizen ins Ausland ab, wo er
erst im Juni 2000 gestellt wurde. Die
Rechtsanwälte von Küppers kündigten schon
vorab ein umfassendes Geständnis an. Der Fall
war nicht zuletzt deshalb so pikant, weil
Küppers zum Tatzeitpunkt Polizist war.
Der Prozeßbeginn
Im Vorfeld hatte der Angeklagte Manfred Küppers
Bedenken laut werden lassen, daß er keinen
fairen Prozeß bekommen würde. Die Eröffnung
der mündlichen Hauptverhandlung war indessen
vielleicht gerade deshalb betont sachlich, was
sich am ganzen ersten Prozeßtag nicht änderte.
Presse und Publikum waren zahlreich im Großen
Sitzungssaal L 111 des Landgerichtes Düsseldorf
vertreten. Brisant war ja schon der Umstand, daß
dieser Prozeß vor der XII. Großen Strafkammer
des Landgerichtes Düsseldorf stattfand. Bei
dieser Strafkammer handelt es sich laut
Geschäftsverteilungsplan um eine spezielle
Drogenstrafkammer, die bei Drogendelikten
gegenüber der Buchstabenzuweisung Vorrang hat.
Für den Buchstaben "K" ist jedoch
gegenwärtig die 17. Große Strafkammer
zuständig.
Wie kam es zur Zuständigkeit dieser Kammer? Bei
der Festnahme des Angeklagten in Laura de Freitas
in Bahia/Brasilien war bei ihm - was der
Angeklagte bestreitet - eine eher geringe Menge
Amphetamin gefunden worden. Dies hatte die StA
zum Anlaß gekommen, ihn wegen dieses
Drogendeliktes zusätzlich anzuklagen und zwar zu
der genannten Kammer, der der Ruf anhängt, zwar
faire Verfahren durchzuführen, allerdings im
Ergebnis mit vergleichsweise recht hohen Strafen.
Angesichts der Mindeststrafhöhen der
Verbrechensdelikte des BtMG relativiert sich dies
allerdings, auch wenn eine diesbezügliche
Tendenz erkennbar sein mag.
Welche Bedeutung die Staatsanwaltsschaft diesem
Verfahren beifügt, war bereits deutlich, als
bekannt wurde, daß als Beamter der
Staatsanwaltschaft Oberstaatsanwalt Miese
auftreten würde. Auch die Kammer maß dem
Verfahren erhöhte Bedeutung zu und tagte in der
Besetzung mit drei Berufsrichtern (nebst den
üblichen zwei Schöffen) unter dem Vorsitz von
Vorsitzender Richter am Landgericht Schuster, der
die Verhandlung souverän und fair leitete, auch
wenn aus der Distanz manchen Fragen eine gewisse
Ironie anzuhaften schien, die dem Vorsitzenden
eigen zu sein scheint. Schon nach der Aufnahme
der hinlänglich bekannten Personalien der beiden
Angeklagten, zeigte sich indessen, daß auch
Küppers gut präpariert war, der überdies von
Rechtsanwalt Spormann, einem früheren
Staatsanwalt, sehr kompetent und engagiert
verteidigt wurde. Dies gilt nicht weniger für
den von Rechtsanwältin Kogge verteidigten
Angeklagten Kammerichs, dem Beihilfe zum
Diebstahl von Küppers vorgeworfen wurde. Eine
Beihilfe, die wie die Verhandlung zeigen sollte,
sich im Grenzbereich zur Mittäterschaft bewegt.
Eine Abgrenzung, die sich in Einzelfällen auf
einer dünnen roten Linie bewegen kann.
Die Anklage konnte schon aus völkerrechtlichen
Gründen wegen des Drogendeliktes nicht
aufrechterhalten werden. Das war bereits zuvor
klar. In der Tat drängt sich hier der Verdacht
auf, daß hinsichtlich der funktionellen
Zuständigkeit der Kammer eine gewisse Präferenz
der Staatsanwaltschaft bestanden hat, dieses
kleine Drogendelikt für die Anklage führend zu
machen, obwohl ein Diebstahl in einem besonders
schweren Fall in Rede stand, um zu dieser Kammer
zu gelangen. Küppers war indessen von Brasilien
wegen schweren Diebstahls ausgeliefert worden,
nicht aber wegen eines Drogendeliktes. Ist dies
aber der Fall, ist auch die Anklage in
Deutschland nach internationalem Rechtshilferecht
auf diesen Punkt zu beschränken. Dies hatte die
StA zunächst nicht beachtet und schon vor der
Auslieferung angeklagt, womöglich, um die
Zuständigkeit der betreffenden Kammer bestimmen
zu können und in Kenntnis dieser Umstände. Man
kann unter diesen Umständen durchaus die
Auffassung vertreten, daß der Grundsatz des
"fair trial" berührt ist.
Dies veranlaßte Rechtsanwalt Spormann nach
Verlesung der Anklage durch OStA Miese einen
Verweisungsantrag zu stellen, mit dem er den
Zweck verfolgte, eine Unzuständigkeit der XII.
Großen Strafkammer zu erreichen, da diese nicht
gesetzlicher Richter sei. Strategisch nur
interessant, wenn man eine hohe Strafe erwartet,
die bei einer anderen Kammer geringer ausfallen
würde, prognostisch betrachtet. Die Begründung
war in hohem Maße qualifiziert und wäre als
Schriftsatzmuster durchaus eine Veröffentlichung
wert. Im wesentlichen führte der Verteidiger
aus, daß ein Verfahrenshindernis deshalb
bestünde, weil die Auslieferungsbewilligung auf
§§ 242, 243 StGB beschränkt worden sei, ohne
daß von § 29 BtMG die Rede war. Ohnehin sei
wegen der geringen Menge an Amphetaminen - so sie
bei dem Angeklagten tatsächlich gefunden worden
seien - nach Nr. 101 der Richtlinien für das
Straf- und Bußgeldverfahren die Sache schon im
Ermittlungsverfahren einzustellen. Es bestünde
unter diesen Umständen die Gefahr der
Manipulation der Zuständigkeit durch Anklage
eines Delikts, dessen Einstellung letztlich
zwingend erforderlich sei. Derartige Argumente
wurden sicher nicht zuletzt mit Blick auf eine
mögliche Verfassungsbeschwerde nach Art. 101 GG
vorgetragen. Nicht weniger brisant war der Antrag
der Verteidigerin des Angeklagten zu 2), die sich
auf Verfolgungsverjährung nach § 78 c IV StGB
zugunsten ihres Mandanten berief, da die
seinerzeit angeordnete unkonkrete
Postbeschlagnahme mit Beschluß des AG
Düsseldorf vom Dezember 1995 eine
Verjährungsunterbrechung nicht begründen
konnte. Die StA hielt natürlich dagegen. Beim
ersten Antrag berief sie sich auf den Charakter
der RiStBV als reines Justizbehördeninnenrecht
und beim zweiten Antrag berief sie sich auf die
Konkretisierung des betreffenden Beschlusses auf
den Angeklagten zu 2) und einen
Fortsetzungsbeschluß. Die Kammer zog sich lange
- viel länger als angekündigt - zur Beratung
zurück, wies allerdings beide Anträge ab. Den
ersten, weil die Anklage zum Zeitpunkt der
Auslieferung bereits anhängig war und es auf
diesen Zeitpunkt, nicht auf den der Auslieferung
ankam. Den zweiten Antrag, weil bereits der erste
Postbeschlagnahmebeschluß nach § 77 c IV StGB
verjährungsunterbrechende Wirkung hatte. Es sei
erwähnt, daß man hierzu andere Auffassungen
wenigstens mit guten Gründen vertreten kann.
Damit war der Weg frei zu einer Vernehmung der
Angeklagten zur Person und zur Sache.
Tat und Täter: Das Geständnis des
"Millionen Manni"
Der Vorsitzende belehrte die Angeklagten
eingehend über das Schweigerecht, betonte
allerdings auch die strafmildernde Wirkung eines
Geständnisses. Wie bereits angekündigt, zeigte
sich Küppers aussagebereit, wie sein Verteidiger
mitteilte: "Mein Mandant wird sich umfassend
äußern". Spormann hatte die Verteidigung
seines Mandanten in jeder Lage des Verfahrens
voll in der Hand, eine Verteidigung wie man sie
selten erlebt. Was hat "Millionen
Manni" auf sich geladen? Bekannt war vorher
im wesentlichen folgendes: Manfred Küppers (geb.
26.05.1961 in Heinsberg) war zuletzt
Autobahnpolizist in Mönchengladbach. Ohne
Genehmigung und Kenntnis seines Dienstherrn
arbeitete er nebenbei als Fahrer eines
Geldtransportes. Am 21.08.1995 nutzte er nach
neunmonatiger Tätigkeit für dieses Unternehmen
eine passende Gelegenheit, um seinen Lebenstraum
zu realisieren. Als der Beifahrer des
Geldtransportes im Hof von Kaufhof Düsseldorf am
Wehrhahn eine weitere Geldplombe holte, nutzte er
die passende Gelegenheit. Eine von langer Hand
vorbereite Planung wurde früh vermutet. In
diesem Geldtransportfahrzeug befanden sich zum
Tatzeitpunkt insgesamt ca. 6,5 Millionen DM.
Küppers begnügte sich in der gebotenen Eile
damit zwei Kisten im Wert von ca. DM 3,5
Millionen (ca. 1,8 Millionen Euro) zu öffnen und
verschwand bis auf weiteres spurlos. Es sollte
Jahre dauern, bis man ihn fand.
Die Tat erregte großes öffentliches Aufsehen,
über dessen Ursache man spekulieren kann.
Maßgeblich dürfte der Umstand sein, daß
Küppers die Tat begann, obwohl er Polizist war
und damit am Ethos des Polizeidienstes kratzte,
da gerade von Polizisten erwartet werden sollte,
daß sie Gesetz und Recht hinreichend beachten.
Hinzu kommt die Kaltblütigkeit der Ausnutzung
einer passenden Gelegenheit, die den
"großen Coup" ohne jede
Gewaltanwendung ermöglichte. Es ist kein
Geheimnis, daß derartige Taten das Interesse der
Öffentlichkeit an Tat und Täter erheblich
wecken, wobei sich fragwürdige Bewunderung und
der Ruf nach harten Strafen in einer
merkwürdigen Sensationslust verbinden, die
manchmal auch mit Mitleid gekoppelt sein können.
Ein Fall, der als Stoff für einen
"Reißer" tauglich ist, auch angesichts
der weiteren Entwicklung des Falles.
Der "Reißer" wurde bereits durch das
Erscheinen des Angeklagten ziemlich gedämpft.
Der "eiskalte Millionen-Manni" erschien
ängstlich, verkrampft, unsicher, auch in der
Sprache, in jenem Jeansanzug, den er bei der
Landung in Düsseldorf am Flughafen getragen
hatte. Ein Mann, der durch die Haft schon derart
gebrochen schien, das einem die Frage kommen
konnte, ob und was an ihm nach zwei Jahren
Auslieferungshaft in Brasilien, die ihm Hepatitis
C eintrug, noch zu bestrafen ist. Küppers war im
Saal trotz Mikro nicht immer leicht zu verstehen,
äußerte sich aber eingehend zunächst zur
Person. Zwar wollte Küppers, der sich
umfangreiche Notizen gemacht hatte, aus diesen
vortragen, doch forderte der Vorsitzende den
Angeklagten zum freien Vortrag aus Akten auf.
Intaktes Elternhaus, aufgewachsen in
Niederkrüchten, Vater Zollbeamter,
Hauptschulabschluß, wegen guter Noten zum
Gymnasium empfohlen. Er brach dies ab, weil er
lieber eine Lehre machen wollte:
Maschinenschlosser. Eine Lehre, die er auch
erfolgreich abschloß. Als sich das Thema
Bundeswehr stellte, wählte er statt dessen den
Weg zur Polizei, wo er es in 14 Jahren in einer
allerdings recht bescheidenen Karriere zum
Polizeiobermeister an verschiedenen Standorten
brachte. Der Versuch, zur Kripo zu gehen,
scheiterte, weil er sich auf die Prüfung nicht
genug vorbereitet hatte. Über diesen Lebenslauf
entspann sich zwischen einem neugierig gewordenen
Vorsitzenden und dem langsam auftauenden,
ziemlich gehemmten Angeklagten ein interessanter
erster Dialog, dem noch viele folgen sollten. Der
Vorsitzende, der die Verhandlung in jeder Sekunde
des Verfahrens in der Hand hatte, fragte nach, ob
denn die Arbeit bei der Polizei Spaß gemacht
hätte. Küppers meinte, es wäre schon OK
gewesen. Der Verdienst lag zuletzt bei DM 3.100,-
netto, wovon man sicher leben kann. Es war klar,
daß der Vorsitzende hier einhaken würde und
danach fragen würde, ob er denn damit gut
zurecht gekommen wäre, was nicht der Fall war.
Immerhin galt es, das Motiv für die Tat
aufzuspüren. Küppers hatte über seine
Verhältnisse gelebt, wie sich klar ergab. Der
Vorsitzende leitete damit schon subtil von den
Einlassungen zur Person in die Einlassungen zur
Sache über, da sich Straftaten regelmäßig aus
der Biographie ergeben und in den Lebenslauf
eingepaßt sind, wo sie auch strafprozessual
ihren Standort finden sollten. Küppers kam mit
der wohl für ihn zu kargen Entlohnung nicht
zurecht, hatte auch zu Polizisten wenig soziale
Kontakte, was nach seiner Auffassung mit
divergierenden Interessen zu tun hatte, zumal er
nicht verheiratet war. Doch mit seinem Kegelclub,
mit dem er regelmäßig etwas unternahm, war er
mal in Brasilien. Frauen, Autos, Motorräder,
Urlaub, Skifahren, Wünsche für die der
Vorsitzende durchaus Verständnis zeigte, zumal
er sich mit Motorrädern gut auszukennen schien.
Mit einem Dispokredit fing es dann an und bei ca.
DM 35.000,- pendelte es sich dann 1995 ein. Um
die Schulden zu bezahlen mußte Küppers
Nebenjobs annehmen. Zunächst als Kassierer in
einer Discothek, was recht anstrengend war als
"Doppelschicht". Dann entdeckte er
irgendwann eine Anzeige der Firma Protectas und
das Verhängnis nahm seinen Lauf.
Nach Beendigung der Einlassungen zur Person bat
der Verteidiger darum, seinen Mandanten bei den
Einlassungen zur Sache im Zusammenhang vortragen
zu lassen und erst anschließend Fragen zu
stellen. Damit zeigte sich Vorsitzender Richter
Schuster weithin einverstanden, auch wenn ihm
dieses Zugeständnis allem Anschein nach
schwerfiel. Küppers zeigte sich gleich eingangs
zu seinen Einlassungen zur Sache voll geständig.
Seine Einlassungen boten einiges an
Überraschung, was der Presse zuvor nicht zu
entnehmen war. Er zeigte mit einiger Bewegung in
der Stimme Reue und betonte, daß ihm die Sache
leid tue. Er würde derartiges nie wieder tun,
auch angesichts der schrecklichen Haftzeit in
Brasilien. Auch einen etwaigen Imageschaden für
die Polizei bedauerte er. Ein tiefer Szeufzer und
er begann erstmals öffentlich zu erzählen, wie
es denn gekommen ist, daß ein Polizist zum Dieb
wird. Er bewarb sich auf eine Anzeige in der
"Rheinischen Post" hin telefonisch bei
Protectas und wurde als Polizist schnell
genommen, schließlich bei immer mehr Touren
eingesetzt. Früh zeigten sich dem geübten Auge
Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen von
Protectas. Transportkisten hatten Löcher, wurden
nicht verplombt, Geld wurde nicht hinreichend
gesichert, Zeiten wurden manipuliert. Immer
öfter fuhr er mit Wagner, der in der
Zeitmanipulation Meister war und eine lasche
Arbeitshaltung zeigte, zumal er zwischendurch
immer etwas zu erledigen hatte. Zwei Wochen vor
der Tat saßen dann die beiden seit langer zeit
gut befreundeten Angeklagten bei Bier und Pizza
zusammen und klagten sich zusammen ihre Nöte.
Der Angeklagte zu 2) "schwamm"
seinerzeit mit seinem Kfz-Betrieb. Nach etlichen
Bieren kam es erstmals zur Idee des "Big
Deal": Was wäre wenn? Beide hatten
finanzielle Schwierigkeiten und bei Protectas lag
Geld herum, das ohne größere Probleme erlangbar
war. Dies entwickelte sich nach Ernüchterung zur
fixen Idee und blieb in Gesprächen präsent. Am
Freitag vor der Tat begann man die Idee in die
Tat umzusetzen. Der Mitangeklagte Kammerichs war
Kfz-Meister und als solcher mit Autos sehr
vertraut. Küppers mietete einen Wagen, einen
Opel, der andere auch. Hinzu kam ein
Fiat-Kastenwagen, der beim Angeklagten zu 2)
repariert werden sollte. Passieren sollte es bei
Kaufhof, da Wagner da immer länger Halt machte,
um etwas zu erledigen - was auch immer. Also
parkte man den einen PKW an der Leopoldstraße,
den Fiat-Kastenwagen in einem Parkhaus in der
Nähe und den dritten PKW im Fashion-House in
Stockum. Küppers packte die wichtigsten sieben
Sachen aus seinem Appartment ein. Sein Partner
hatte zwei Handies besorgt. Am 21.08.1995 fuhr
man eine Tour, die dazu führte, bei der LZB
einen Scheck über 6,5 Millionen einzulösen und
in Empfang zu nehmen, nichts ungewohntes. Die
beiden Kisten bepackte Küppers derart, daß die
hohen Geldscheine in eine Kiste kam, die weniger
hohen in eine andere. Die Überraschung: die
Kisten sollen von ihm entgegen den Äußerungen
von Protectas nicht verplombt worden sein.
Inzwischen traf ein Anruf von Protectas ein, daß
Küppers eine Erlaubnis für bewaffneten
Transport erhalten habe. Damit verdichtete sich
diese Chance nach seinen Angabe auf diesen einen
Tag, was den Vorsitzenden zu einer Nachfrage
veranlaßte: "Wieso"? Küppers:
"Diebstahl mit Waffen kam für mich nicht in
Betracht; so etwas mache ich nicht". Waffen
wurden bei Küppers auch nicht einmal bei der
Festnahme in Brasilien gefunden. Am Kaufhof ging
Wagner wieder mal länger "etwas
erledigen". Küppers rief seinen für alle
Fälle an der Leopoldstraße wartenden Kumpel an
und entnahm die Geldsumme von 3,5 Millionen aus
der Kiste, die er in Rucksack und Sporttasche
verstaute, mit denen er sich vom Hof des Kaufhof
über die Ostsraße zur Leopoldstraße aufmachte,
nachdem er sich davon überzeugt hatte, daß ihn
niemand beobachtete. Dort wartete der
"Kollege" mit dem von Küppers
angemieteten Opel. Man fuhr in ein nahe gelegenes
Parkhaus in dem der Fiatkastenwagen stand, in den
sich Küppers nach hinten flüchtete, während
der Angeklagte zu 2) nach Stockum, in das andere
Parkhaus fuhr. Von dort fuhren sie nach erneuten
Fahrzeugwechsel über die A3 nach Süden. Erst
nach Trier, dann über Saarlouis nach Frankreich
via Metz, Nancy, Lyon bis Nizza. Bei der Trennung
in Monaco gab Küppers dem Kammerichs DM
500.000,- worauf man sich trennte, da Küppers
außer Landes wollte und Kammerichs seinen Urlaub
antreten wollte.
Flucht und Ergreifung
Küppers fuhr daraufhin mit dem Taxi nach Cannes
und begann eine abenteuerliche Flucht um den
halben Erdball, die filmreif ist. Über die Route
war viel gerätselt worden, jetzt erfuhr man
erstmals näheres aus erster Hand. Der
Vorsitzende fragte selbstredend nach, ob er
sofort nach Brasilien gewollt habe. Dies
verneinte Küppers, denn die Idee hätte sich
erst nach und nach entwickelt, ohnehin habe er
die Flucht nicht systematisch durchgeplant,
allerdings habe ihm Brasilien sehr gefallen, wo
er mit seinem Kegelclub gewesen war. Allgemein
stand erstmal Südamerika fest. Einen Teil der
Beute von 1,2 Milliionen DM versteckte er in
einem Canyon in der Durance, indem er die Summe
in einem festen Beutel an einer leicht
aufzufindenden Stelle in einer karstigen
Felsengegend vergrub. Dann wandte er sich nach
Toulon, von dort fuhr er mit einer Fähre nach
Korsika. Von Süden Korsikas mit einer Fähre
nach Tunis, vorbei an Sizilien. Dort buchte er
nach einer Erholungspause einen Flug nach
Casablanca, wandte sich nach Dakar und von dort
aus nach Johannisburg, wo er sein Outfit
änderte, neue Klamotten kaufte, nebst
Aktenkoffer. Küppers erzählte ausführlich,
sogar überausführlich und verlor sich während
des gesamten Vortrags in vielen Details, die zu
nennen für ihn aber sicher nicht nachteilig sein
dürfte. Von Südafrika sandte er der Mutter
seiner damaligen Freundin Daniela Wolf DM
50.000,- die diese statt ihrer Tochter der
Polizei aushändigte, womit er auffiel. Am
10.09.1995 flog Küppers nach Montevideo. Bei
jeder Station gab er an, wieviel Geld er wo
ungefähr ausgegeben hat und wofür. In
Montevideo blieb er 14 Tage, fuhr dann mit dem
Bus nach Norden und besuchte Spielcasinos,
insgesamt hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits DM
230.000,- neben den DM 50.000,- für die Freundin
ausgegeben. Von dort wandte er sich via Buenos
Aires nach Brasilien und vergrub weitere 1,2
Millionen DM in der Nähe von Porto Allegre. Dann
dachte er darüber nach, was jetzt weiter zu
machen sei. Im Hotel wurden ihm ca. 350.000,- DM
aus einem Safe gestohlen, aber er war so klug
sein Geld an verschiedenen Orten zu verstecken.
Die Mittagspause gab ihm Gelegenheit, diese
Gedanken erstmal zu vertiefen.
Nach der Mittagspause wurde es erheblich leerer
im Saal und Küppers trug unverdrossen weiter zur
Sache vor, trat die Flucht nach vorne an.
Zunächst einmal schlug er in Porto Seguro
Wurzeln, mußte aber immer wieder nach drei
Monaten nach Buenos Aires ausreisen, um sein
Touristenvisum verlängern zu lassen. Da er schon
bald eine interessante Frau kennenlernte, mit der
er zweieinhalb Jahre zusammenblieb, mietete er
diverse Häuser, die jedesmal auf Monate
vorzubezahlen waren. Sein Leben war teuer. Immer
wieder fuhr er gern nach Sao Paulo, besonders zum
Formel-Eins-Rennen, wo er Ende 1996 seine heutige
Ehefrau kennenlernte. Ende Juni 1996 entschloß
er sich, nach Lisboa zu fliegen, um die Restsumme
zu holen, die in Frankreich verblieben war, denn
sein Lebenswandel kostete viel Geld. Von dort
flog er nach Nizza, grub das Geld aus, machte
sich einige schöne Tage in Marseille und flog
über Nizza nach Lisboa und von dort nach Sao
Paulo zurück. Vieles ging für Anschaffungen
drauf: Autos, Laptop, etc. In Porto Seguro
eröffnete seine damalige Lebenspartnerin mit
seinem Geld ein Bistro. Er kaufte ein
Grundstück, über dessen weitere Verwendung er
sich nicht weiter äußerte. Ein Deutschungar,
ein Werbedesigner, der für das Bistro das Schild
entwarf und mit dem er sich anfreundete, hatte
Kontakte zu Passfälschern. Erst im zweiten
Anlauf gelang es aber, vernünftige Papiere zu
bekommen, nachdem die erste Serie Fälschungen
enthielt, die einem ehemaligen Polizisten evident
sein mußten. Die zweite Serie paßte besser. Die
Dokumente kamen direkt vom Amt. Von nun an nannte
er sich "Gerado Silva Hammer". Der
Freund fiel wegen Ungereimtheiten in seinen
Papieren bei der Polizei auf. Küppers mußte
verschwinden und wandte sich nach San Salvador
(Bahia). Das Bistro wurde verkauft. Seine
Freundin wollte zurück, man trennte sich. Den
Erlös für das Bistro und das Auto nebst einigem
anderen ließ er ihr als "Abfindung".
Küppers konnte aber gleich auf die andere
Freundin in Sao Paulo zurückgreifen, mit der
sich zunächst eine schöne Zeit machte und mit
der er später einen Kosmetikladen oder
vergleichbares eröffnen wollte, da die Beziehung
"gut lief", nachdem man zunächst in
der Nähe von Rio gut, zu gut gelebt hatte. Das
Geld schwand dahin, zumal auch Freunde zu
unterstützen waren, die stets hilfsbereit waren,
etwa beim schnellen Verschwinden aus Porto Seguro
und die Freundin auch "abzufinden" war.
Beim Kassensturz Ende 1998 waren noch DM 850.000
über. Im Oktober 1999 zog man nach Laura des
Freitas, wo seine Freundin Ausbildungen zur
Friseuse und zur Kosmetikerin absolvierte. Sie
lebten in einer Villa, die seine Freundin
mietete.
Am 13. Juli 2000 fuhr Küppers mit Frau und Hund
im Auto nach Hause, wurde umzingelt und
festgenommen. Bis heute ist ihm unklar, was die
Festnahme ausgelöst haben konnte. Das Haus
seiner Freundin wurde angesichts massiver
Drohungen durchsucht, das Geld aus dem Safe im
Schlafzimmer heimlich entnommen - es verschwand.
Leugnen hatte für ihn keinen Sinn, also
versuchte er es gar nicht erst. Küppers
äußerte sich über diese Festnahme emotional
sehr bewegt, wie man der zitternden Stimme
entnehmen konnte. Zu diesem Zeitpunkt will er
noch DM 650.000 besessen haben, von denen aus dem
Safe gut 200.000 verschwanden. Damit lagen auf
der Bank noch etwa 250.000 und 150.000 lagen gut
versteckt an verschiedenen Stellen des Hauses.
Hinsichtlich seines Bilanzberichtes blieben viele
Fragen offen, deren Vertiefung noch ansteht. Auch
bei der Untersuchung im Gefängnis verwandelten
sich die 5.000 Dollar, die er wegen Einkäufen
bar bei sich hatte in 1.000, weil Scheine der
inneren Rollen ausgetauscht wurden. Anwälte, die
ihn rausholen sollten, verlangten 100.000 Dollar,
dann wäre alles kein Problem. Sie kamen nicht
von seiner Freundin, die er beauftragt hatte,
einen Rechtsanwalt zu besorgen. Diese kamen dann
auch, aber nichts wesentlich besseres. Küppers
hätte noch weiter ausgeführt, doch die Zeit
drängte. Der Vorsitzende unterbrach. Er
interessierte sich naturgemäß eher für den
Tatplan der beiden Angeklagten, da Küppers
Ausführungen durchaus den Schluß zuließen,
daß es sich um Mittäterschaft handelte und
nicht nur - wie angeklagt - bei dem Angeklagten
zu 2) um Beihilfe. Küppers hatte die Frage wohl
erst nicht recht verstanden und fragte nach, als
sein Verteidiger intervenierte und um eine kurze
Pause bat, da sein Mandant bei einer Antwort
genau wissen sollte, um was es rechtlich bei
dieser Aussage geht. Ein kluger Schachzug eines
ausgezeichneten Verteidigers. Je nach Bewertung
dieser Aussage ist seitens des Vorsitzenden ein
rechtlich Hinweis zu erteilen, daß eine
Verurteilung wegen mittäterschaftlicher
Tatbegehung möglich ist. Der Vorsitzende bohrte
nach der Pause nach, wie es denn nun gewesen sei.
Küppers wich zunächst aus, einen Rückzieher
habe er nur allein machen können, konnte damit
aber den Vorsitzenden nicht zufriedenstellen, der
nachhakte und Beispiele nannte, wie es gewesen
sein könnte, ohne den Angeklagten beeinflussen
zu wollen: war es nun so oder so oder anders.
Küppers äußerte darauf hin, daß die
Initiative von ihm ausging und Kammerichs ihm
lediglich helfen sollte, wofür er dann die
500.000 DM bekommen habe, da weniger als drei
Millionen bei keiner Tour gefahren worden wären,
was ohnehin schon Gegenstand mehrfacher
Nachfragen gewesen war. Das war nicht sonderlich
überzeugend, weshalb wohl auch die fast
zwangsläufige Frage kam, warum er das
"Ding", denn nicht allein durchgeführt
habe. Auch hier war der Aussagegehalt dünn. Er
habe halt seinem Freund helfen wollen und er ihm,
zumal man so etwas ja auch nicht gerne alleine
machen würde. Der Vorsitzende gestand gern zu,
daß der Mensch nicht gern alleine ist. Der
Mitangeklagte erklärte, daß er der Aussage von
Küppers im großen und ganzen beistimme, da es
im wesentlichen so gewesen sei.
Nicht ohne guten Grund wollte der Verteidiger die
Aussage des Zeugen Wagner zurückstellen, bis
weitere Beweise erhoben worden seien. Hier blieb
der Vorsitzende verhalten, legte sich aber nicht
fest, obwohl dies der erste Zeuge sein sollte,
den er vernehmen wollte. Einige Zeugen sollten
morgen weggeschickt werden. Besonders bat der
Verteidiger um Vorlage zweier Plomben der Firma
Protectas, wobei er darum bat, eine zerstören zu
dürfen. Der zweite Prozeßtag birgt noch einigen
Zündstoff für den Ausgang des Verfahrens. |
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