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Ein medizinisches Wundermittel?
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Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, von denen wir nichts wissen. Den Spruch kennen Sie alle. Sogenannte Verbraucherschützer, aber auch Gesundheitsämter, Gewerbeaufsicht oder Ärztekammern sehen das allerdings oft anders. Für sie gilt nur, was angeblich wissenschaftlich erwiesen ist, ich nenne das immer "den gegenwärtigen Stand des wissenschaftlichen Irrtums". - Denken Sie an den Spinat, mit dem Generationen von Kleinkindern gequält wurden, weil er angeblich so gesund sei. Später stellte sich heraus, dass sich der Entdecker dieser Theorie um eine Dezimalstelle verrechnet hatte und sie Ihrem Kind auch eine Banane hätten geben können, deren Nährwert mindestens ebenso hoch ist. Und das Kind wäre glücklich gewesen. So ähnlich verhält es sich wahrscheinlich mit dem unten angesprochenen "Wunder-Wasser". Warum denn nicht, wenn man daran glaubt und es einem gut tut? - Wie etwa einem Düsseldorfer Oberstaatsanwalt. Dass ich zufällig von ihm wusste und ihn als Zeugen ankündigen konnte, welches Glück für meinen Mandanten. Sonst hätte es vermutlich eine Verurteilung gegeben. |
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| Okay... mit der Hexenverfolgung im Mittelalter habe ich etwas übertrieben. Mein Mandant wäre im Falle einer Bestrafung nicht geteert, gefedert, ertränkt oder sonst umgebracht worden. Aber bitte bedenken Sie: Er ist niedergelassener Arzt und konnte sich ein solches Strafverfahren - geschweige denn eine Verurteilung - nun wirklich nicht leisten. - Es ging für ihn um viel, auch wenn der Fall nach einer Bagatelle aussah. - Was lernen wir daraus? Jeder Strafrechtsfall ist wichtig. |