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<Inhaltsverzeichnis>.
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Ein Feuerwehrmann als Brandstifter?
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Dass auch Feuerwehrleute ab und zu nicht nur Brände bekämpfen, sondern sie legen, um sich als Helden feiern zu lassen, soll vorkommen.
Meist unglückliche Existenzen, die mit sich und der Welt nicht zurecht kommen. Menschen ohne private oder andere berufliche Perspektive, die sich über ihre ehrenamtliche Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr definieren.
Wer sonst nicht viel vorzuweisen hat, mag der Versuchung erliegen, es ab und zu brennen zu lassen. Er kommt zum Einsatz, kann sich hervortun, sein Leben bekommt einen Sinn.
Das Psychogramm eines Brandstifters aus den eigenen Reihen traf auf den Mandanten ganz und gar nicht zu. Aus einem guten Elternhaus stammend mit einer abgeschlossenen Ausbildung, seit Jahren in einer glücklichen Beziehung lebend, sportlich sehr aktiv, dazu gesellig und von Freunden geschätzt.
Die Beweislage: Dünner als ein Laken im drittklassigen Stundenhotel.
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Im Zeitungsartikel oben heisst es, ich hätte den Mandanten bei dem Haftrichter "freigepaukt". Sagen wir so: Ich konnte den Richter davon überzeugen, dass die Beweislage einen Haftbefehl nicht hergibt, und mein Mandant wurde dann freigelassen.
Ärgerlich der Kommentar eines Oberstaatsanwalts, ihn würde das bei einem Düsseldorfer Richter nicht überraschen (siehe Bericht links).
Wie ungehörig, sich als Beamter der Staatsanwaltschaft - angeblich objektivste Behörde der Welt - so kränkend gegenüber Richtern zu äussern!
Und wie traurig, wenn eine zur Wahrung des Rechts berufene Behörde es scheinbar zulässt, dass sich ein in verantwortlicher Stellung dort tätiger Beamter so unqualifiziert äussert.
Sollte das dem Oberstaatsanwalt zugeschriebene nassforsche Zitat zutreffen, es wäre ein Skandal.
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| Anmerkung: Der Ermittlungsrichter hat es sich wirklich nicht einfach gemacht. Er befasste sich am Freitag nachmittag mit dem Fall, wir hatten uns für etwa 16.30 Uhr verabredet, er überlegte aber noch. Seitdem war ich an der Seite meines Mandanten. Die Entscheidung über die Freilassung gab der Richter nach Erörterung und langem Warten um etwa 19.15 Uhr bekannt. Dem so kämpferischen Oberstaatsanwalt hätte es freigestanden, selbst an diesem abendlichen Termin teilzunehmen und seine Argumente vorzutragen. Das geschah nicht, weder er selbst noch einer seiner Dezernenten erschienen. Dann aber, lieber Herr Bremer, sollte man nicht anschliessend "möppern". Auch ich hätte mich gern vorher ins Wochenende verabschiedet. Aber Pflicht ist nun einmal Pflicht. |
Dann der Strafprozess:

Der Strafprozess endete leider mit einer Verurteilung des Mandanten. Auch der engagierteste Verteidiger bleibt nicht immer Sieger.

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