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Was man über "Schwarzgeld" wissen sollte ...

Als Schwarzgeld bezeichnet man steuerbare Einkünfte, die dem Finanzamt verschwiegen werden. Wer Einkommen erzielt, dieses aber in seiner Steuererklärung vollständig oder teilweise verschweigt, gelangt in den Besitz von Schwarzgeld und begeht eine Steuerhinterziehung, hat also für den Fall der Entdeckung Ärger mit dem Finanzamt bzw. der Steuerfahndung zu erwarten.

Wie entsteht "Schwarzgeld"?

Im Bereich eines normalen Lohn- oder Gehaltempfängers entsteht unversteuertes Einkommen zum Beispiel dann, wenn ein Arbeitgeber geleistete Mehrarbeit seines Arbeitnehmers "unter der Hand" - also bar - vergütet. Dass beide sich damit strafbar machen, ist klar; schließlich werden Steuern (hier Lohnsteuer) hinterzogen, und Versicherungsbeiträge auf die betreffende Lohnzahlung werden auch nicht entrichtet.

Bei allem Unrecht dieses Verhaltens werden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass dies nicht die Fälle sind, in denen erhebliche - geschweige denn riesige - Summen an "Schwarzgeld" zustande kommen können.

Anders sieht es im privaten Bereich schon aus, wenn etwa Nachlaßwerte verschwiegen werden, die durchaus erheblichen Wert haben können. Wenn ein Erbe etwa große Bargeldbeträge seines verstorbenen Angehörigen an sich nimmt, ohne - unter Berücksichtigung der jeweiligen Freigrenze - Erbschaftssteuer abzuführen, ist "Schwarzgeld" entstanden. - Gleiches gilt für große Schenkungen, für die keine Schenkungssteuer abgeführt wird.

Auch wenn im privaten Bereich eines Lohn- oder Gehaltsempfängers auf diese Weise im Einzelfall nicht unbeträchtliche "Schwarzgeld"-Beträge zusammen kommen können, liegt es auf der Hand, die Hauptquelle für das Entstehen von "Schwarzgeld" im Bereich unternehmerischer selbständiger Tätigkeit zu vermuten.

Wer einen Hundesalon betreibt, ein Fingernagelstudio unterhält oder Damenköpfe frisiert, wird im Zweifel bar bezahlt und keine Rechnungen schreiben. In allen Branchen, in denen Dienstleistungen für private Kundschaft erbracht werden, vermuten die Finanzämter, dass Einnahmen jedenfalls teilweise "schwarz" erzielt worden sein könnten.

Wer als Unternehmer Gegenstände des Anlagevermögens (Autos, Maschinen etc.), die steuerlich abgeschrieben worden sind, an Privatpersonen verkauft, die eine Anschaffung nicht steuerlich gelten machen können und daher keine ordnungsgemässe Rechnung benötigen, kann auf diese Weise - was natürlich unerlaubt ist - "Schwarzgeld" erwirtschaften. Er erwirtschaftet steuerbare Einkünfte, die er vor dem Finanzamt verheimlicht.

Es handelt sich hier um wenige aufgezeigte Beispielsfälle. Bei einiger Fantasie kann man sich vorstellen, dass es kaum einen Zweig unternehmerischer Tätigkeit gibt, in dem nicht rein theoretisch die Möglichkeit "schwarz" getätigter Einnahmen besteht.

Natürlich wisssen dies auch Steuerprüfer und Steuerfahnder und haben Strategien entwickelt, wie sie Steuersündern, die "Schwarzgeld" besitzen, auf die Schliche kommen.

Mehr dazu in dem Beitrag "Wie das Finanzamt Schwarzgeld entdeckt"..