|
Als Strafverteidiger können Sie sich nicht selbst um alles kümmern, Sie brauchen die Hilfe einer kompetenten Mitarbeiterin, die sich um die Betreuung Inhaftierter bemüht, den Besuch von Angehörigen im Gefängnis regelt, die mit der Polizei und Justiz Kontakt hält, Akten beizieht, Termine für Prozesse abstimmt u.s.w..
Eine Kraft also, die einem zuarbeitet und den Rücken freihält für die eigentliche anwaltliche Arbeit im Strafprozess.
|
|
|
Mandanten, die strafrechtlich verfolgt werden, sind meist nervös, verstört oder zumindest irritiert. Man muss das als Verteidiger verstehen. Der Mandant hat einen gesteigerten Bedarf an persönlicher Betreuung und an Zuspruch.
Er neigt dazu, seinem Anwalt zu misstrauen, wenn er einige Tage nichts von ihm hört, er erwartet, dass sein Rechtsanwalt stets zu sprechen ist, als hätte er keine anderen Termine, und er erhofft in seiner Verzweiflung von seinem Strafverteidiger und dessen Kanzlei Wunderdinge.
Diese Ansprüche kann kein noch so fleissiger Anwalt allein erfüllen. Daher ist die Arbeit einer so engagierten Mitarbeiterin wie meiner Frau Jacob so wichtig. Für mich, aber vor allem für unsere Mandanten.
|