|
. Ich habe mich auf Strafrecht spezialisiert und war zunächst 10 Jahre lang Staatsanwalt und Richter, bevor ich mich 1991 als Strafverteidiger selbständig machte. In dieser Zeit habe ich so einiges erlebt, auch was das Verhalten von Rechtsanwälten angeht. Hier der Bericht über ein ganz absonderliches Kollegenverhalten. . Wegen Drogendelikten vor Gericht und der Anwalt läuft weg
... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie der Bericht interessiert: Weiter in dem Prozess vor einem deutschen Landgericht: Es stand also eine Strafverteidigung an, die einiges Geschick verlangte und - wie ich es nenne - "samtpfötig" anzulegen war, also ohne grosses "Trara". Für einen vernünftigen Strafverteidiger gab es in dieser Situation vier wichtige Ziele: Eine Verurteilung wegen "bandenmässigen" Handeltreibens (so die Anklage) zu vermeiden, eine Bestrafung auch wegen der Waffe zu verhindern, mit einem wohldosierten Geständnis zu einer milden Strafe zu gelangen und einen Haftbefehl zu vermeiden, damit der Mandant seine Haftstrafe von vornherein im offenen Vollzug verbringen könnte. Nun gut, so starteten wir wie abgesprochen in den ersten Sitzungstag, es gelang mir in Hintergrundgesprächen mit der Vorsitzenden und dem zuständigen Staatsanwalt, gewisse Zugeständnisse auszuhandeln, und ich konnte meinem Mandanten für den Fall seines vernünftigen Geständnisses in Aussicht stellen, dass einige Vorwürfe der Anklage fallen gelassen werden, dass er zu nicht mehr als viereinhalb bis maximal fünf Jahren verurteilt wird, und dass er dann den Gerichtssaal als freier Mann verlassen kann und somit alle Vorteile eines "Selbststellers" im Strafvollzug haben würde (offener Vollzug). Das mit dem Geständnis fiel meinem Mandanten irgendwie schwer, nicht jeder ist ein grosser Redner. Er sah zwar ein, auf jeden Fall überführt zu werden, fand jedoch nicht immer die richtigen Worte und meinte trotz aller meiner Hilfe ab und zu, dem Gericht irgend welchen Unsinn erzählen zu müssen, den wirklich niemand im Saal glauben konnte. Dann ist es die Aufgabe des Verteidigers, seinen Mandanten notfalls auch etwas zusammenzustauchen und ihm klar zu machen, dass er alle abgesprochenen Zugeständnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht gefährdet, wenn er weiter irgend welchen Unsinn behauptet, mit dem er nach der Vernehmung von Zeugen ohnehin auf die Nase fallen würde. Das immer noch wohlgesonnene Gericht gab dem etwas verstockten Mandanten eine weitere Chance bis zum nächsten Verhandlungstag, dann sollte allerdings ohne Vernehmung weiterer Zeugen zum Ende zu kommen sein. - Leider nutzte mein Mandant diese Zeit nicht dazu, über seine Situation nachzudenken oder sie sich noch einmal von mir erklären zu lassen. Vielmehr begab er sich in die Hände einer jungen Kollegin, die mich dann anrief und als neue Verteidigerin vorstellte. Sie muss ihm wohl viel versprochen haben, ich hörte in den folgenden Tagen von irgend jemandem, "Frau Soundso haut ihn raus". Gut für den Mandanten, wenn es denn so gekommen wäre. Vorhersehbar kam alles ganz anders. Die Kollegin erschien bei Gericht und trat zunächst einmal derart unglücklich auf, dass mich die Vorsitzende entgegen meinem Antrag als Pflichtverteidiger im Prozess hielt, um - wie es in ihrem Beschluss hiess - die ordnungsgemässe Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Eine für alle Beteiligten unglückliche Situation. Der ratlose Mandant, hin- und hergerissen zwischen den Empfehlungen seines erfahrenen Anwalts und den Versprechungen einer schneidigen jungen Kollegin, diese wiederum mit zahlreichen Anträgen - wenn auch nicht den richtigen - dagegen ankämpfend, dass ich weiterhin auf der Verteidigerbank sitze, und schliesslich ich, der seinem Mandanten nur das Beste wünscht, zugleich aber weiss, ihm nun wirklich kaum noch helfen zu können. Von mir beratene Erklärungen des Mandanten aus dem ersten Prozesstag wurden von der Kollegin widerrufen, die getroffenen Absprachen (kein Haftbefehl u.s.w.) waren damit hinfällig, und die schneidige Rechtsanwältin liess die Zeugen der Anklage aufmarschieren, wohl auf das Wunder hoffend, die inzwischen rechtskräftig verurteilten Tatbeteiligten würden behaupten, ihren Mandanten noch nie im Leben gesehen zu haben. Das Gegenteil war natürlich der Fall, und schliesslich vollbrachte die Kollegin auch noch das besondere Kunststück, für den Angeklagten eine Erklärung zu verlesen, mit der sich dieser der Begehung von Straftaten bezichtigte, die gar nicht angeklagt waren. Die Staatsanwältin fragte die Wahlverteidigerin ungläubig, ob es bei dieser Erklärung bleiben solle und der Angeklagte sie gegen sich gelten lasse, was diese "Starverteidigerin" energisch bejahte. Die fassungslose Staatsanwältin stellte daraufhin eine weitere Anklage gegen den Mandanten in Aussicht, sie könne ja schliesslich nicht wegschauen, wenn so etwas vorgetragen wird. Am achten Sitzungstag (am ersten hätten wir mit einem guten Ergebnis fertig werden können) kam es dann endlich zum Finale. Die Kollegin hantierte mit weiteren Beweisanträgen, die teilweise gar keine waren, gab eine Stellungnahme ab, die niemanden interessierte, lehnte dann auch noch weit verspätet und somit rechtlich unzulässig die Vorsitzende der Strafkammer wegen Befangenheit ab und widmete sich sodann wieder ihrem Lieblingsthema, zum xten mal die Aufhebung meiner Beiordnung als Pflichtverteidiger zu beantragen. Hätte sie sich mal besser auf ihren Schlussvortrag - das Plädoyer - vorbereitet, aber das hielt sie ja ohnehin nicht mehr. Es kam nämlich zum Eklat. Es wurde eben ein Gerichtsbeschluss verlesen, wiederum die Ablehnung eines unsinnigen Antrages der Kollegin, als diese sich während laufender Hauptverhandlung urplötzlich erhob, ihre Robe abstreifte und den Saal verlassen wollte. Alle waren fassungslos, insbesondere natürlich der Angeklagte, den seine "Wunderheilerin" plötzlich allein lassen wollte. Die um Haltung bemühte Vorsitzende: "Sie können doch jetzt nicht plötzlich gehen!" Die Anwältin: "Dazu gebe ich keine Erklärung ab." Die Vorsitzende: "Jetzt bleiben Sie erst einmal an Ihrem Platz, Sie sind Wahlverteidigerin, legen Sie das Mandat nieder oder was soll jetzt sein?" Die Anwältin: "Dazu gebe ich keine Erklärung ab." Dann verschwand sie, die Prozessbeteiligten ratlos zurücklassend. Nach kurzer Zeit der Besinnung schlug die Vorsitzende vor, die Verlesung des Beschlusses fortzusetzen, schliesslich wäre ja der Angeklagte durch mich vertreten, und sodann die Beweisaufnahme zu schliessen. Dem widersprach ich allerdings unter Hinweis darauf, dass der Angeklagte für das absonderliche Verhalten seiner Verteidigerin nichts könne und zu recht verwirrt wäre, der Prozess müsse für heute unterbrochen werden. In diesem Augenblick ging die Tür zum Zuhörerbereich des Sitzungssaals auf, es erschien die Wahlverteidigerin (ohne Robe), die sich als Zuhörerin setzte. Mir entfuhr: "Da isse ja wieder!" Alle waren fassungslos. Die Vorsitzende, wiederum um eine Entschärfung der Situation bemüht: "Frau Rechtsanwältin, ganz gleich wo sie jetzt Platz genommen haben, führen Sie das Wahlmandat für Ihren Mandanten fort oder nicht?" Die Anwältin: "Dazu gebe ich keine Erklärung ab." Die Vorsitzende: "Sollten wir gleich die Beweisaufnahme schliessen und zu den Schlussvorträgen kommen, werden Sie dann plädieren oder nicht?" Die Anwältin sterotyp: "Dazu gebe ich keine Erklärung ab." Na ja, jeder blamiert sich so gut er kann. Dabei aber auch noch seinen Mandanten im Stich zu lassen, dazu gehört schon einiges an Unverfrorenheit. Die Staatsanwältin beantragte sechseinhalb Jahre und den Erlass eines Haftbefehls, ich verwies unter anderem auf das unsägliche Verteidigerverhalten, das Gericht hatte ein Einsehen und verurteilte den Mandanten zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis, verkündete allerdings einen Haftbefehl, und der Mandant wurde noch im Sitzungssaal festgenommen. - Schade, die Möglichkeit eines Urteils zu nur viereinhalb Jahren - und das auch noch ohne Haftbefehl - wurde verspielt.
|