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zurückliegenden Jahren meiner Tätigkeit als
Rechtsanwalt habe ich neben den Deutschland
benachbarten Staaten der immer grösser werdenden
Europäischen Union zahlreiche weitere Länder
besucht. Es ging stets
darum, bereits jetzt eine künftige
Strafverteidigung in Deutschland vorzubereiten,
sei es, dass Mandanten im Ausland festgenommen
waren und in Auslieferungshaft einsassen, sei es,
dass sie sich (noch) auf freiem Fuss befanden,
aber ihre freiwillige Rückkehr nach Deutschland
erwogen, um einer etwaigen Auslieferung zu
begegnen.
Meine zahlreichen
Auslandsreisen in viele europäische
Länder, aber auch in die USA, nach Mittel- und
Südamerika, in die Türkei, nach Nordafrika, in
den früheren Ostblock (Bulgarien, Polen, Ukraine, Ungarn,
Rumänien und Russland) sowie nach Asien haben
immer wieder erwiesen, wie wichtig und für die
Mandanten meist vorteilhaft ein früher Kontakt
mit dem Strafverteidiger aus Deutschland ist.
Der im Ausland lebende und von
deutscher Justiz verfolgte Mandant ist in aller
Regel verzweifelt. Sein Fluchtplan hat sich nicht
umgesetzt oder droht zu scheitern (sonst würde
er mit mir wohl kaum Kontakt aufnehmen), im Falle
einer bereits erfolgten Verhaftung im Ausland und
einer drohenden Auslieferung nach Deutschland
kommen die meist äusserst belastenden
Haftbedingungen hinzu, wie wir sie selbst im
elendsten deutschen Gefängnis (ich denke etwa an
die inzwischen geschlossene alte Haftanstalt in
Kempten/Allgäu) kaum kennen.
Ferner geht es bei allem
persönlichen Kummer z.B. über eine wegen der
Verhaftung zerbrechende Beziehung mit einer
ortsansässigen Lebensgefährtin und die
tägliche Not, unzureichend versorgt im
ausländischen Knast zu überleben, um ganz
wichtige Fragen der Beweismittelsicherung schon
jetzt (etwa wegen der später bedeutsamen Frage
der Anrechnung ausländischer Haft), um die
Frage, ob eine Selbststellung in Deutschland bzw.
- nach Inhaftierung - die Zustimmung zur
Auslieferung angezeigt ist oder nicht und um
vieles mehr.
In aller Regel erweist sich in
all diesen Fällen der Kontakt mit einem
deutschen Strafverteidiger als äusserst
hilfreich für Mandanten.
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(Der Jumbo von
Frankfurt/M. nach Mexico-City im Jahre 2002)
Zum einem mental,
denn der Mandant steht nicht mehr allein und hat
einen Helfer an seiner Seite.
Zum anderen aber
auch juristisch, denn schon jetzt können
Beweismittel kundig gesichert und in dem
späteren Prozess in Deutschland nutzbar gemacht
werden.
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