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Der eine oder andere Rechtsanwalt versteht sich als "Alleskönner". Davon halte ich nichts. Ich habe mich auf Strafrecht spezialisiert, war früher 10 Jahre lang Staatsanwalt und Richter und arbeite seit 1991 als Strafverteidiger.

Jede Straftat ist anders ....

... ebenso jeder Tatbestand des StGB. Strafverfolgung wegen einer Tat setzt voraus, daß die Strafbarkeit im Gesetz bestimmt ist . Viele - bei weitem nicht alle - Straftaten sind im Strafgesetzbuch aufgeführt. - Und viele Beschuldigte machen sich gar nicht klar, dass ein computergestützter Polizeiapparat bereits in Gang gesetzt wurde (siehe Bild rechts), bevor sie erstmals davon erfahren, einer Straftat beschuldigt zu sein.

Hier eine Information zu dem einen oder anderen Delikt:

Untreue ist strafbar. Hier finden Sie weitere Informationen

Bestechung / Schmiergeld: Was Korruption eigentlich ist

Betrug - ein Tatbestand mit Chancen für die Verteidigung

Ein neues Thema demnächst hier - bitte um Ihre Geduld

Ärzte: Kunstfehler und Abrechnungsbetrug (Medizinrecht)

Verbotene Kinderpornografie - oft keine Gnade vor Gericht