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Die Arbeit des Strafverteidigers

Als Strafverteidiger kommt man auf unterschiedliche Weise in das Mandat: Mandant (bzw. Mandantin) kommen in die Kanzlei, legen eine Vorladung der Polizei oder gar eine Anklageschrift des Staatsanwalts vor und bitten um Übernahme der Verteidigung. Das ist ein Routinefall, man nimmt sich als Anwalt Zeit für eine ausführliche Besprechung und kann alle weiteren Schritte in Ruhe gemeinsam planen.

Häufig aber geht es nicht so gemächlich zu. Als Strafverteidiger wird man oft erst dann gerufen, wenn es schon "lichterloh brennt": Polizeibeamte stehen in der Wohnung, weisen eine gerichtliche Anordnung vor, die Räume zu durchsuchen, um Beweismittel zu finden, oder - noch schlimmer - soeben ist eine Festnahme erfolgt, und der Betreffende befindet sich bereits auf dem Rücksitz eines Polizeiautos auf dem Weg zum Präsidium, um dem Haftrichter vorgeführt zu werden. Dann ist natürlich rasches Handeln angesagt, und der Rechtsanwalt muß - wenn er den Fall übernimmt - schnell handeln.

(Bild rechts: Also wieder einmal das Essen stehen lassen. Sind Strafverteidiger deshalb meist schlank?)

Zur Erklärung: Eine Durchsuchung, die natürlich ohne jede Vorwarnung erfolgt, muß von dem zuständigen Richter angeordnet sein oder von der Polizei - wenn es eilt und der Verlust von Beweismitteln zu befürchten ist - unter dem Gesichtspunkt einer Gefahr im Verzuge angeordnet werden. Eine Festnahme ist bei dringendem Verdacht einer Straftat gerechtfertigt zur Feststellung der Personalien und auch zur Prüfung, ob ein Haftbefehl zu erlassen ist. Die Festnahme darf bis zum Ablauf des folgenden Tages andauern. Bis dahin muß ein richterlicher Haftbefehl erlassen werden, oder der / die Beschuldigte ist wieder auf freien Fuß zu setzen.


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Ein Haftbefehl ist für den Betroffenen und seine Angehörigen eine äußerst schmerzhafte Sache. Wenn es denn zum Erlaß eines Haftbefehls kommt, müssen sich der oder die Beschuldigte fast regelmäßig auf eine mindestens mehrwöchige Haftzeit einrichten, selbst wenn es gelingen sollte, entlastendes Material zusammen zu tragen oder eine Verschonung von der Haft zu erreichen. Dies bedeutet, daß der Haftbefehl zwar in der Welt bleibt, aber nicht vollzogen wird. In diesen Fällen müßte der Beschuldigte nach Entlassung etwa seinen Reisepaß abgeben und sich mehrmals wöchentlich bei der Polizei melden.

Ohne für Rechtsanwälte Reklame machen zu wollen kann man nur jedem Betroffenen raten, sich in einem Strafverfahren sofort (!) durch einen strafrechtlich versierten und erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen und keinerlei Angaben zum Schuldvorwurf zu machen, bevor er nicht Gelegenheit hatte, die Angelegenheit mit seinem Verteidiger zu besprechen.

Was muß ein Strafverteidiger leisten?

Nun, ein guter Strafverteidiger muß flexibel, gewandt und erfahren sein. Ihm hilft, wenn er mit Richtern, Staatsanwälten und Polizisten umzugehen versteht, um für seinen Mandanten etwas zu erreichen. Wichtig ist auch, daß er sich nicht davor scheut, durch die Lande zu reisen, etwa um einen soeben verhafteten Mandanten möglichst schnell in einer entfernten Haftanstalt zu besuchen oder bei einer Durchsuchung sofort an Ort und Stelle zu erscheinen. Rechtsanwälte, die ihr Büro ungern verlassen, werden selten erfolgreiche Strafverteidiger sein.

Und ein Strafverteidiger sollte auch soziale Kompetenz aufweisen, also mit Menschen in verschiedenen Lebenssituationen reden können. Er sollte - ich halte dies für unabdingbar - die Fähigkeit besitzen, das Verhalten von Menschen zu verstehen, Schwächen nachsichtig zu beurteilen (denn wer von uns ist schon frei von Fehlern?), und er muss absolut ehrlich sein, also nie der Versuchung erliegen, dem Mandanten etwas "vorzumachen".

Es ist sicher nicht immer einfach, einem Mandanten (einer Mandantin) eine unbequeme Wahrheit nahezubringen, aber es hat sich in meiner langjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger stets als sinnvoll erwiesen und wurde letztendlich von Klienten geschätzt.

Ehrlichkeit im Umgang

Ein ganz wesentlicher Punkt. Im Gegensatz zu Richtern und Staatsanwälten, die ihre Fälle sozusagen "automatisch" erhalten, stehen Rechtsanwälte als Freiberufler zueinander im Wettbewerb und verdienen nur dann Geld, wenn sie das Vertrauen von Mandanten gewinnen und im Einzelfall beauftragt werden.

Der anwaltliche Wettbewerb - sprich: Der Kampf um Mandate - ist in letzter Zeit härter geworden. Viele der an den deutschen Hochschulen ausgebildeten Juristen "mussten" den Anwaltsberuf ergreifen, weil der öffentliche Dienst und die Wirtschaft nicht mehr allen daran interessierten Absolventen eine Anstellung bieten konnte, und somit entstand in der Anwaltschaft ein Wettbewerb, der teilweise groteske Züge annimmt.

Dieser Kampf um das Mandat wird mit nicht auskömmlichen Preisen ("Sagen Sie mir, was der Kollege verlangt, ich mache es für die Hälfte"), was schluderige Arbeit erwarten lässt, und mit unrealistischen Erfolgsaussichten ("Aus der Sache haue ich Sie raus, und der Haftbefehl ist in wenigen Tagen vom Tisch") geführt. Dass diese überzogen optimistische Erwartung später vielleicht nicht erfüllt werden kann, beeindruckt nur noch den dann enttäuschten Mandanten, der Anwalt wurde bezahlt und kann sich zurücklehnen.

Das Interesse des Mandanten an einer fairen und kompetenten Beurteilung seiner Strafsache bleibt dabei häufig auf der Strecke. Und man kann ihm keinen Vorwurf machen, wenn er überzogenen Versprechen glaubt. Beim Arzt ist es doch nicht anders. Wenn Ihnen ein erfahrener Chefarzt und Hochschullehrer nach gründlicher Untersuchung erklärt, Sie müssten sich operieren lassen, und der um einen zweiten Rat gebetene Heilpraktiker meint, er könne Ihr gesundheitliches Problem mit ein paar Tabletten lösen, dann nehmen Sie doch erstmal die Tabletten, oder? Auch wenn sich später zeigt, dass sie nicht helfen, sondern alles viel schlimmer geworden ist.

Ich verweigere mich dieser Haltung, unrealistische Erfolgsaussichten darzustellen, nur um ein Mandat zu erhalten. Der eine oder andere Auftrag geht mir dadurch verloren, das nehme ich hin. Dagegen steht der Vorteil, später nicht mit Vorwürfen eingedeckt zu werden, dass nichts von dem, was ich versprochen habe, erreicht wurde und mich für einen von Anfang an unsäglichen Rat rechtfertigen zu müssen.

Wichtige und unwichtige Mandanten

Ein böser - geradezu zynischer - Spruch unter Anwälten, abends in geselliger Kollegenrunde scheinbar humorvoll vorgetragen und lauthals belacht: "Es gibt zwei Arten von unwichtigen Mandanten. Diejenigen, die das vereinbarte Honorar nicht gezahlt haben" (alle nicken und stimmen zu), "und die, die es bezahlt haben". Schenkelklopfende Heiterkeit, die nächste Runde wird bestellt.

Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen, Sie verlieren den Glauben an die Welt. Zu recht, wie ich meine. Aber eben nur ein Scherz, alle als Strafverteidiger tätige Kollegen, denen ich freundschaftlich oder zumindest kollegial verbunden bin, würden nach dieser Maxime nie handeln. Und einige schwarze Schafe gibt es in jedem Beruf, vor denen muss man sich in acht nehmen.

Das Problem für rechtssuchende Mandanten ist eben nur, wie man sie erkennt und ihnen aus dem Weg gehen kann. Da ist zum einen Ihre Menschenkenntnis gefragt. Wirkt der Verteidiger redlich, erscheint er kompetent, nimmt er sich Zeit für Ihren Fall, hat er einen guten Ruf zu verlieren, wenn er Unsinn treiben sollte? - Das spräche für ihn.

Und zum anderen bleibt mir leider nur der Rat, Ihrem Bauchgefühl zu folgen. Wer Ihnen gar nicht richtig zuhört, Sie mit leeren Worthülsen wie "bei mir sind Sie richtig" oder "ich haue jeden raus" zutextet, wird vermutlich nicht der Anwalt Ihres Vertrauens sein können. Und wer Ihnen zu erklären versucht, was er für ein toller Hecht ist, der nur Freisprüche erzielt, weil er die meisten Richter privat kennt, erst recht nicht. Das sind Blender, denen man nicht vertrauen sollte.