.

<Inhaltsverzeichnis>

.

Draußen steht der Staatsanwalt - Tipps für den Fall der Durchsuchung

Die Strafprozeßordnung - StPO - gibt der Ermittlungsbehörde - in erster Linie der Staatsanwaltschaft - das Recht, ein Büro, eine Wohnung oder z.B. ein Fahrzeug zu durchsuchen, wenn dort Beweismittel zu vermuten sind, die für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein könnten.

Was also tun, wenn vor der Tür der Staatsanwalt oder auch ein Polzeibeamter steht, einen vom Ermittlungsrichter erlassenen Durchsuchungsbeschluß vorweist und Einlaß begehrt? - Der Fall ist gar nicht so selten.

(Bild rechts: Wenn es so vor Ihrer Wohnung aussieht: Wohl eine Durchsuchung!)


.... zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, wenn Sie die Beitrag interessiert:


Die Erlaubnis zur Hausdurchsuchung ist in der Vergangenheit von dem Richter des jeweiligen Amtsgericht meist in einer Strafsache wegen Verstosses etwa gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen des Verdacht, einen Raub oder eine ähnlich schwere Straftat begangen zu haben, erteilt worden.

In letzter Zeit ist zunehmend festzustellen, daß auch der "normale" Bürger, der mit Strafrecht bisher nie etwas zu tun hatte, immer häufiger Opfer einer Durchsuchung wird.

Vorgänge dieser Art in der letzten Zeit waren etwa Durchsuchungen in der Arztpraxis (dem Mediziner wurde Betrug gegenüber der Krankenkasse vorgeworfen), in der einen oder anderen Bank (Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung) oder in großen Unternehmen (wegen des Vorwurfs etwa der Verletzung einer Strafvorschrift im Bereich Wirtschaftsstrafrecht).

.

(Freund und Helfer ?)

  Als langjähriger Beobachter dieser Entwicklung habe ich den Eindruck, daß es in letzter Zeit nahezu modern geworden ist, ohne Respekt vor großen Namen nahezu überall (Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Person im öffentlichen Leben) nach Beweismitteln zu suchen.

Dies mag demokratisch sein, schließlich sind nach dem Willen des Gesetzgebers alle Bürger vor dem Gesetz gleich.

Dies führt zugleich aber auch zu einem Aufklärungsbedarf bei Bürgern, die sich in der Vergangenheit nie hätten vorstellen können, daß bei Ihnen der Staatsanwälte und Polizeibeamte erscheinen, um das Einfamilienhaus, die Mietwohnung oder eben die Vorstandsetage eines Unternehmens genauestens zu inspizieren.  

(Und dann: Festnahme?)

1. Tipp:

Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist in aller Regel sinnlos. Die Emittller verfügen in aller Regel über eine richterliche Durchsuchungsanordnung, die notfalls gewaltsam durchgesetzt wird, oder berufen sich auf die sog. "Gefahr im Verzug", die auch ohne richerliche Anordnung eine Durchsuchungsmaßnahme zuläßt.

2. Tipp:
Als "Opfer" einer derartigen Durchsuchung sind Sie lediglich dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Eine Mitwirkungspflicht besteht ebenso wenig wie die Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen oder gar die Beamten auf etwaige Beweismittel hinzuweisen.

Also lassen Sie - jedenfalls ohne anderslautenden anwaltlichen Rat - geschehen, was geschehen muß, aber enthalten Sie sich jeder aktiven Mitwirkung bzw. Auskunft und Erklärung.


3. Tipp:
In allen Fällen einer Durchsuchungsmaßnahme gilt, daß Sie das Recht haben, Ihren Rechtsanwalt / Verteidiger zu verständigen und um sein Erscheinen zu bitten. Dies sollten Sie tun, um auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungsmaßnahme hinzuwirken.


4. Tipp:
Machen Sie jedenfalls zunächst von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht gebrauch! Ebenso wie Sie nicht mitwirken müssen, sind Sie keinesfalls zu irgendwelchen Angaben verpflichtet. Die Beamten werden es Ihnen nicht übel nehmen, wenn Sie sich auf das prozessuale Schweigerecht eines Beschuldigten beziehen.

5. Tipp:
Werden Sie nicht Opfer des Überraschungseffekts einer Durchsuchung! Natürlich ist es unangenehm, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Ihnen durchsucht. Bitte machen Sie sich bewußt, daß Sie die Durchführung der Maßnahme ohnhin nicht verhindern können.

6. Tipp:
Bei einer Durchsuchung in einem Unternehmen versuchen die Ermittlungsbeamten in aller Regel, durch eine "informatorische Befragung" - also sozusagen im Vorbeigehen - von Mitarbeitern des Unternehmens Informationen über die Geschäftstätigkeit und Weisungsbefugnis bestimmter Mitarbeiter einzuholen. Es ist legitim, Mitarbeitern anzuraten, keine Auskünfte zu erteilen.

7. Tipp:
Während in Fällen herkömmlicher "Kriminalität" nach Betäubungsmitteln, nach Waffen oder etwa nach Beutegut aus einem Einbruch gesucht wird, konzentrieren sich Ermittlungsbeamte in sog. Wirtschaftstrafsachen in aller Regel auf Unterlagen, Belege und Korrespondenz.

Die durchsuchenden Polizeibeamten haben inzwischen auch das Recht, diese Unterlagen zu lesen. Frühere Ratgeber dahingehend, der Sichtung zu widersprechen, sind überholt.

8. Tipp:
Lassen Sie sich im Falle einer Durchsuchung sagen, wer diese Durchsuchung angeordnet hat und ggf. eine richterliche Durchsuchungsanordnung übergeben; hierauf haben Sie Anspruch. Notieren Sie sich diese Angaben, sie werden später im Gespräch mit Ihrem Verteidiger bedeutsam werden.

9. Tipp:
Für den Fall, dass Unterlagen bzw. sonstige Beweismittel sichergestellt/beschlagnahmt und mitgenommen werden, haben Sie Anspruch auf Aushändigung eines entsprechenden Protokolls. Achten Sie darauf, daß alle aus Sicht der Ermittlungsbehörden als Beweismittel in Betracht kommenden Gegenstände und Unterlagen, die mitgenommen werden, in diesem Protokoll verzeichnet werden.

10. Tipp:
Wenden Sie sich - sollte dies nicht schon während der Durchsuchungsmaßnahme erfolgen (siehe oben) - unmittelbar nach Verlassen der Räumlichkeit durch die Ermittlungsbeamten unbedingt sofort an Ihren Strafverteidiger!

Er wird dafür sorgen, daß ggf. eine richterliche Entscheidung über die Berechtigung der Sicherstellung einzelner Gegenstände, Unterlagen etc. herbeigeführt wird, bevor diese von den Ermittlungsbeamten gesichtet und ausgewertet werden.

11. Tipp:
Natürlich ist eine Durchsuchung stets unangenehm und lästig, zumal die Beamten nicht immer rücksichtsvoll und dezent vorgehen. Dennoch gilt: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt !

Hinweis: Zu den Themen Durchsuchung, Festnahme und Verhaftung hatte ich ein weit ausführlicheres Dossier zum Faxabruf bereit gestellt, allerdings wurde dieser Service leider kaum genutzt. Ich musste ihn daher einstellen und kann Sie daher nur auf die Möglichkeit einer persönlichen Beratung verweisen.