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Arzt im Visier: Abrechnungsbetrug und Kunstfehler

Aufgewachsen in einer Zeit, in der Mediziner in Deutschland hohes Ansehen genossen, erlebe ich einen Verfall ärztlicher Reputation. Als Vater einer Krankenhausärztin weiss ich um die Belastung von Ärzten. Ihnen geschieht gelegentlich Unrecht, aber es gibt auch fehlerhaftes Verhalten, wer wollte das leugnen. Dann ist der kompetente Anwalt gefordert, eigene "Bastelei" (Ärzte sind gelegentlich eigensinnig) macht alles nur schlimmer.

Der Arzt als angeblicher Betrüger - ich erinnere an die zahlreichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Betruges (Betrug bzw. Abrechnungsbetrug) zum Nachteil der Krankenkasse - und der Arzt als Schluderjan (Stichworte: Fehlbehandlung und Kunstfehler).

Die zunehmend agressive Pressearbeit der Strafverfolger, aber auch der Kassen, hat in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen, der Patient würde bei Ärzten zum einen schlecht behandelt und zum anderen auch noch "abgezockt".

Wenn Ärzte noch vor Jahren geachtet und respektiert waren, hat man heute eher den Eindruck, dass sie Opfer rücksichtsloser Strafverfolgung sind.

Kunstfehler oder Abrechnungs - Betrug, das sind die häufigsten Vorwürfe, mit denen Mediziner überzogen werden. Als Arzt neigt man dazu, diese Strafsachen zunächst nicht allzu ernst zu nehmen und sich selbst zu verteidigen. Das geht oft schief, anfängliche Fehler sind später nicht mehr gutzumachen. Mein Rat: Von Anfang an einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen.


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Dabei sind aus meiner Sicht zwei Aspekte zu sehen:

Alle von uns - übrigens auch Staatsanwälte - sind glücklich, wenn sie im Notfall eine ärztliche Behandlung erfahren und ihr Arzt ihnen hilft. Soweit so gut. Auf der anderen Seite die zunehmende Kritik an Ärzten, geschürt auch durch Aufklärung in den Medien. Es ist heute nahezu "in", ärztliches Verhalten kritisch zu hinterfragen und Misstrauen zu entwickeln.

Niemand scheut sich mehr, ärztliche Anamnese und Therapie in Frage zu stellen, und der eine oder andere Patient scheint geradezu darauf aus zu sein, seinen Arzt für alles und jedes in Haftung zu nehmen, was ihm an Widrigkeit widerfährt.

Zivilrechtlich (also auf Schadenersatz), aber zunehmend auch strafrechtlich. Kaum jemand scheut sich heute noch, seinen Arzt nach einem Gesundheitsschaden mit einer Strafanzeige zu überziehen, und sei sie möglicherweise noch so unbegründet.

Es fehlt das Vertrauen in die ärztliche Berufsausübung. Wo soll es auch herkommen, wenn wir täglich in der Zeitung lesen, dass Ärzte Fehler am laufenden Band produzieren und zu vertuschen versuchen, und wenn wir hören, dass im Gesundheitswesen betrügerisch abgerechnet wird (Zeitungsmeldung rechts)?

Nahezu so, als wäre jeder niedergelassene Arzt ein Krimineller.

Mehr als je zuvor muss heute jeder Mediziner damit rechnen, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder gar Angeklagter in einem Strafverfahren zu werden.

Von einem Staatsanwalt verfolgt oder gar in einem Strafprozess einer Straftat beschuldigt zu werden, unter Umständen mit einer Verurteilung zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen zu müssen, ist für jedermann belastend.

Auch und insbesondere für einen Mediziner, der bisher unbescholten ist und sich nicht als kriminell ansieht.

Eine derartige Strafsache muss wie jede andere auch anwaltlich mit äusserster Sorgfalt bearbeitet werden. Dabei macht es einem der Mandant allerdings nicht immer ganz leicht. Häufig werden strafrechtliche Gefahren unterschätzt, und Mediziner neigen gelegentlich zu einer gewissen Beratungsresistenz.

Diese gilt es zunächst abzubauen. Erst dann wird sich der Erfolg einer vernünftig strukturierten Verteidigung einstellen können.

Als Strafverteidiger kämpfe ich in Arztstrafsachen häufig auch gegen ein - selbst bei dem einen oder anderen Staatsanwalt - bestehendes Vorurteil, der Mandant sei Grossverdiener, gut versichert und es geschehe ihm schon recht, strafrechtlich verfolgt zu werden.

Derartiger sachfremder Voreingenommenheit ist seitens der Verteidigung mit Nachdruck entgegenzutreten.