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Arzt im Visier: Abrechnungsbetrug und Kunstfehler
Aufgewachsen in einer Zeit, in der Mediziner in Deutschland hohes Ansehen genossen, erlebe ich einen Verfall ärztlicher Reputation. Als Vater einer Krankenhausärztin weiss ich um die Belastung von Ärzten. Ihnen geschieht gelegentlich Unrecht, aber es gibt auch fehlerhaftes Verhalten, wer wollte das leugnen. Dann ist der kompetente Anwalt gefordert, eigene "Bastelei" (Ärzte sind gelegentlich eigensinnig) macht alles nur schlimmer.
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Der Arzt als angeblicher Betrüger -
ich erinnere an die zahlreichen Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft wegen Betruges (Betrug bzw. Abrechnungsbetrug) zum
Nachteil der Krankenkasse - und der Arzt als Schluderjan
(Stichworte: Fehlbehandlung und Kunstfehler).
Die zunehmend agressive Pressearbeit der Strafverfolger, aber auch der Kassen,
hat in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen, der Patient würde bei Ärzten
zum einen schlecht behandelt und zum anderen auch noch "abgezockt".
Wenn Ärzte noch vor Jahren geachtet
und respektiert waren, hat man heute eher den Eindruck,
dass sie Opfer rücksichtsloser Strafverfolgung sind.
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Kunstfehler oder Abrechnungs - Betrug, das sind die häufigsten Vorwürfe, mit denen Mediziner überzogen werden. Als Arzt neigt man dazu, diese Strafsachen zunächst nicht allzu ernst zu nehmen und sich selbst zu verteidigen. Das geht oft schief, anfängliche Fehler sind später nicht mehr gutzumachen. Mein Rat: Von Anfang an einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen.
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Dabei sind aus
meiner Sicht zwei Aspekte zu sehen:
Alle von uns - übrigens auch
Staatsanwälte - sind glücklich, wenn sie im
Notfall eine ärztliche Behandlung erfahren und
ihr Arzt ihnen hilft. Soweit so gut. Auf der anderen Seite die
zunehmende Kritik an Ärzten, geschürt auch
durch Aufklärung in den Medien. Es ist heute
nahezu "in", ärztliches Verhalten
kritisch zu hinterfragen und Misstrauen zu
entwickeln.
Niemand scheut sich mehr,
ärztliche Anamnese und Therapie in Frage zu
stellen, und der eine oder andere Patient scheint
geradezu darauf aus zu sein, seinen Arzt für
alles und jedes in Haftung zu nehmen, was ihm an
Widrigkeit widerfährt.
Zivilrechtlich (also auf
Schadenersatz), aber zunehmend auch
strafrechtlich. Kaum jemand scheut sich heute
noch, seinen Arzt nach einem Gesundheitsschaden
mit einer Strafanzeige zu überziehen, und sei
sie möglicherweise noch so unbegründet.
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Es fehlt das Vertrauen in die ärztliche Berufsausübung. Wo soll
es auch herkommen, wenn wir täglich in der Zeitung
lesen, dass Ärzte Fehler am laufenden Band
produzieren und zu vertuschen versuchen, und wenn wir hören, dass im Gesundheitswesen
betrügerisch abgerechnet wird (Zeitungsmeldung rechts)?
Nahezu so, als wäre jeder
niedergelassene Arzt ein
Krimineller.
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Mehr als je zuvor muss heute jeder
Mediziner damit rechnen, Beschuldigter in einem
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder gar
Angeklagter in einem Strafverfahren zu werden.
Von einem Staatsanwalt verfolgt oder
gar in einem Strafprozess einer Straftat beschuldigt zu
werden, unter Umständen mit einer Verurteilung zu
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen zu müssen, ist
für jedermann belastend.
Auch und insbesondere für einen
Mediziner, der bisher unbescholten ist und sich nicht als
kriminell ansieht.
Eine derartige Strafsache muss wie jede
andere auch anwaltlich mit äusserster Sorgfalt
bearbeitet werden. Dabei macht es einem der Mandant
allerdings nicht immer ganz leicht. Häufig werden
strafrechtliche Gefahren unterschätzt, und Mediziner
neigen gelegentlich zu einer gewissen Beratungsresistenz.
Diese gilt es zunächst abzubauen. Erst
dann wird sich der Erfolg einer vernünftig
strukturierten Verteidigung einstellen können.
Als Strafverteidiger kämpfe ich in
Arztstrafsachen häufig auch gegen ein - selbst bei dem
einen oder anderen Staatsanwalt - bestehendes Vorurteil,
der Mandant sei Grossverdiener, gut versichert und es
geschehe ihm schon recht, strafrechtlich verfolgt zu
werden.
Derartiger sachfremder
Voreingenommenheit ist seitens der Verteidigung mit
Nachdruck entgegenzutreten.
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