| Ohne Wenn
und Aber: Folter ist grundgesetzwidrig 
Rüdiger
Spormann
Fachanwalt
für Strafrecht, Ex-Staatsanwalt, seit 1991
bundesweit tätiger Strafverteidiger
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Sicherheit –
Folter zur Erzwingung von
Aussagen Beschuldigter?Der
Sachverhalt ist bekannt und bereits in den Medien
diskutiert worden — Der stellvertretende
Polizeipräsident von Frankfurt/M. Herr WOLFGANG
DASCHNER soll im Fall des entführten Kindes
Jakob von Metzler die Anweisung erteilt haben,
dem Tatverdächtigen MAGNUS G. die Anwendung
körperlicher Folter in Aussicht zu stellen, um
dadurch den Aufenthaltsort des vermeintlich noch
lebenden Kindes festzustellen und dessen Rettung
zu ermöglichen.
ALS ausschliesslich strafrechtlich tätiger
Rechtsanwalt, der vor Aufnahme seiner
anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1991 etwa 10
Jahre lang im höheren Justizdienst als
Staatsanwalt bzw. Strafrichter tätig war,
kommentiert RÜDIGER E. SPORMANN, Fachanwalt für
Strafrecht, diese Vorgänge.
Gefangen
in tragischer Situation
1. "Das
in den Medien dargestellte Verhalten des
stellvertretenden Polizeipräsidenten könnte
sich – der tatsächliche Hergang scheint
noch aufklärungsbedürftig zu sein – als
versuchte Aussageerpressung (§ 343
Strafgesetzbuch) oder ggf. als Anstiftung dazu
darstellen und strafbar sein. – Es wird
allerdings schon jetzt nicht zu verkennen sein,
in welch furchtbarem menschlichen Konflikt sich
Herr Daschner befunden haben wird. – "
"Auf der einen Seite ein
entführtes und hilfloses Kind, nach Auffassung
der Polzei noch lebend, aber aufgrund der
ungewissen Umstände der Gefangenschaft in
höchster Lebensgefahr, auf der anderen Seite ein
festgenommener Beschuldigter, der behauptet, den
Aufenthaltsort des entführten Kindes zu kennen,
zugleich aber die Polizei an der Nase
herumführte und die Beamten an falsche Orte
führte."
"Herr
Daschner durfte unzweifelhaft nicht so handeln
wie er Presseberichten zufolge eigenem
Eingeständnis zufolge handelte, aber jedermann
– auch ich als Strafverteidiger und damit
Hüter der Rechte von Beschuldigten – wird
seine tragische Situation in diesem Geschehen
nachvollziehen können."
"Für seine Entscheidung mag man
menschliches Verständnis aufbringen,
schliesslich wollte er ein Kind retten. Dass
seine offenbar verzweifelte Anweisung, wie mit
dem Beschuldigten zu verfahren ist, nicht
rechtens war, wird ihm selbst bewusst gewesen
sein. Über seine Schuld oder Unschuld sollte ein
ein unabhängiges Gericht befinden."
2.
"Unvertretbar allerdings erscheint mir
– und insoweit bin ich weit entfernt von
jedem menschlichen Verständnis – die zu dem
Vorfall verbreitete Stellungnahme des
Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Herrn
GEERT MACKENROTH."
Folter ist
grundgesetzwidrig
"Herr
Mackenroth – Präsident des Landgerichts
Itzehoe – wurde u.a. zitiert mit dem Satz:
"Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch
Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können,
nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut
verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu
retten" (Spiegel online 20.02.03 unter
Berufung auf den "Tagesspiegel")."
"Ich
denke, wer – noch dazu als Richter –
diesen Satz über die Lippen bringt, sollte und
müsste als Vorsitzender des Deutschen
Richterbundes zurücktreten und zudem die
persönliche Überlegung anstellen, ob er
überhaupt noch als Richter tätig sein kann. Folter ist
"ohne wenn und aber" grundgesetzwidrig,
wer ihr als angeblich in Einzelfällen
"erlaubt" das Wort redet, positioniert
sich weltanschaulich und rechtspolitisch in einem
Bereich ausserhalb unserer Verfassung."
"Ich
habe die zitierte Äusserung des Vorsitzenden des
Deutschen Richterbundes Herrn Mackenroth zum
Anlass genommen, gegen ihn
Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Präsidenten
des Oberlandesgerichts in Schleswig einzulegen
und zugleich den Vorstand des Deutschen
Richterbundes mit der Anregung angeschrieben,
Herrn Mackenroth zum Rücktritt von seinem Amt zu
veranlassen.
"Rüdiger
E. Spormann
Fachanwalt für Strafrecht
Ich werde über den Ausgang
dieses Falles demnächst weiter berichten (so
formulierte ich seinerzeit, als ich den Bericht
aktuell ins Netz stellte.
Ich muss Ihnen leider mitteilen,
dass mein zitiertes Schreiben an den Vorstand des
Deutschen Richterbundes niemals beantwortet
wurde, dass auf die von mir gegen Herrn
Mackenroth erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde
zwar ein Akztenzeichen des Oberlandesgerichts
Schleswig mitgeteilt wurde, aber eine erkennbare
Reaktion auf dessen Fehlverhalten nicht
ersichtlich wurde, und dass er - Sie werden es
nicht glauben - sodann zwar von seinem Amt als
Präsident des Landgerichts abberufen, aber
zugleich zum Staatssekretär in einem
Justizministerium ernannt worden ist.
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