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. Deutscher vor Auslieferung sicher ?
(Wichtige Einschränkung: Seit 2004 gibt es den Europäischen Haftbefehl, der eine Auslieferung - vornehm "Überstellung" genannt - in andere Länder Europas ermöglicht. Lesen Sie dazu bitte meinen gesonderten Beitrag.) Umgekehrt jedoch können Sie als Deutscher in nahezu keinem Staat dieser Welt absolut sicher sein, nach Feststellung Ihres Aufenthaltsortes nicht festgenommen und den deutschen Strafverfolgern überstellt - also nach Deutschland ausgeliefert - zu werden. Dies übrigens unabhängig davon, ob der Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und dem Ausland etwa durch das europäische Auslieferungsabkommen oder durch bilaterale (zweiseitige) Verträge mit dem jeweiligen Staat geregelt ist oder nicht. Mit vielen Ländern der Welt besteht insofern zwar ein vertragsloser Zustand, dies sollte allerdings niemanden in die trügerische Annahme versetzen, er dürfe oder könne aus einem solchen Staat nicht nach Deutschland ausgeliefert werden. Klassische Beispiele für derartige Staaten, die (vermutlich wegen der Sonne und des blauen Meers gern als Fluchtländer gewählt werden) sind unter anderem die mittel- und südamerikanischen Länder Mexico, Argentinien und Brasilien. Wenn Sie - was übrigens ganz interessant ist - die Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums in Berlin besuchen, werden Sie dort die sogenannten "RiVASt" finden, die "Richtlinien für den strafrechtlichen Verkehr mit dem Ausland". Dort wiederum finden Sie den "Länderteil", in dem Sie alphabetisch geordnet zu nahezu jedem Staat der Welt nachlesen können, nach welchen Regeln der Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land abläuft, und Sie finden in vielen Fällen auch den Hinweis, dass der Rechtshilfeverkehr in strafrechtlichen Angelegenheiten "vertragslos" abläuft. Derartige Hinweise finden Sie unter anderem auch zu mehreren Staaten Mittel- und Südamerikas, dennoch bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie dort vor deutscher Strafverfolgung und Auslieferung sicher sind. So sind beispielsweise aus allen drei genannten Staaten Mandanten von mir ausgeliefert und den deutschen Behörden übergeben worden, in einem Fall wegen des Vorwurfs des erpresserischen Menschenraubes, in einem weiteren wegen Diebstahl eines ansehnlichen Geldbetrages und in dem letzten Fall in einem deutschen Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Ein "vertragsloser" Zustand bedeutet schliesslich nicht, dass eine Auslieferung - insbesondere nach den Gesetzen des jeweiligen Aufenthaltsstaates - unzulässig wäre, vielmehr behält sich der jeweilige Staat vor, von Fall zu Fall selbst zu entscheiden, ob der jeweilige Beschuldigte der deutschen Justiz übergeben wird oder nicht. Häufig wird er übergeben (also ausgeliefert), wobei es natürlich nicht zuletzt um die Schwere des dem jeweiligen Flüchtigen vorgeworfenen Delikts geht. Wegen eines in Deutschland begangenen Ladendiebstahls werden Sie im Zweifel sicher nicht ausgeliefert, allerdings stellt sich diese Frage nie, denn welcher deutsche Staatsanwalt würde schon eine für ihn übrigens recht arbeitsaufwendige Auslieferung wegen eines Bagatelldelikts betreiben? Wegen eines Kapitalverbrechens (Mord bzw. Totschlag), eines Verbrechens etwa nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen zahlreicher anderer schwerwiegender Straftaten hat allerdings ein Deutscher auch im vermeintlich "sicheren" Ausland mit seiner Festnahme und anschliessenden Auslieferung zu rechnen. Um noch mit einem weiteren verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Auch die Eheschliessung mit einer Staatsangehörigen des Fluchtlandes schützt nicht unbedingt vor Auslieferung, wie ich kürzlich in Brasilien erlebt habe. Zu warnen ist insoweit auch vor der weit verbreiteten Annahme, in zahlreichen Ländern der Welt wäre mit Geld so ziemlich alles zu erreichen, sprich durch Zahlung an dortige Anwälte, Polzeibeamte oder gar Richter könne man sich freikaufen. Es wäre weltfremd, wenn ich die Möglichkeit korrupten Verhaltens von Entscheidungsträgern im Bereich der ausländischen Polizei oder Justiz schlechthin ausschliessen würde. So etwas mag es durchaus geben. Mir ist allerdings durch Gespräche mit Mandanten insbesondere in mittel- und südamerikanischen Gefängnissen bekannt, dass es gar nicht so selten zu entsprechenden Zusagen dortiger Rechtsanwälte gekommen sein soll, bei Zahlung entsprechender (meist hoher) Geldbeträge liesse sich die Haftsituation innerhalb weniger Tage beenden. Ich habe allerdings in bisher keinem einzigen Fall davon erfahren, dass derartige zweifelhafte Zusagen auch eingelöst werden konnten. Die Anwaltschaft in zahlreichen Staaten unterliegt scheinbar einer weit geringeren Aufsicht und Überwachung im Hinblick auf eine seriöse Berufsausübung als es in Deutschland ist, wo es natürlich auch gelegentlich "schwarze Schaafe" gibt. - So habe ich selbst in einer brasilianischen Haftanstalt das für einen deutschen Strafverteidiger höchst merkwürdige Erlebnis gehabt, dass der meinen deutschen Mandanten vertretene brasilianische Kollege im wahrsten Sinne des Wortes vor mir weggelaufen ist, als ich ihn beim Mandantenbesuch in der Haftanstalt zufällig traf und den Fall mit ihm erörtern wollte. - Ebenso musste ich mit Verwunderung feststellen, dass ein in Argentinien auftretender Rechtsanwalt dort weder Wohnung noch Kanzlei unterhielt, sondern aus einem Nachbarstaat stammte und nur solange telefonisch erreichbar war, bis die Geldmittel der Familie des Mandanten aufgezehrt waren. Dies soll nicht heissen, dass Anwälte (Strafverteidiger) in ausländischen Staaten generell unzuverlässiger sind als deutsche Rechtsanwälte. Die Erfahrungen einiger deutschen Mandanten, die im Ausland verhaftet wurden und dortige Kollegen beauftragt hatten, waren jedoch unbestreitbar häufig enttäuschend. Ein Taxifahrer in Mexico-City, der mich dort vor einiger Zeit gefahren hat und meinen Beruf kannte, hat mir erklärt, dass Anwälte dort mit dem Spitznamen "bananas" belegt würden. Auf meine Frage weshalb, erklärte er mir, die dortigen Anwälte seien ebenso krumm wie Bananen. Natürlich sicher ein Vorurteil, aber im einen oder anderen Fall mag dies nicht ganz abwegig sein. Also: Scheinbar sicher vor Auslieferung nach Deutschland ? - In einigen Ländern wohl nur scheinbar, und dass manchmal auch nur solange, bis der in vorläufige Auslieferungshaft genommene deutsche Beschuldigte und seine Angehörigen über keine Mittel mehr verfügen. Seien Sie also vorsichtig und skeptisch gegenüber "Geheimtipps" und Versprechungen! |