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So entdeckt das Finanzamt Ihr Schwarzgeld

Stichworte: Kontrollmitteilung, Mittelherkunftsnachweis, interner Betriebsvergleich, externer Betriebsvergleich, Geldverkehrsrechnung, Vorsteuerverprobung, Richtsatzverprobung

Was "Schwarzgeld" ist und wie es entsteht, können Sie meinem anderen Beitrag in der web-site entnehmen. Es handelt sich um steuerbare Einkünfte, also um eine Einnahme, die der Besteuerung nicht unterworfen wurde, weil ein Steuerpflichtiger sie verschwiegen hat.

Hier nun einige der Tricks von Betriebsprüfung und Steuerfahndung, um eingenommenes "Schwarzgeld" zu entdecken:

Die Kontrollmitteilung stellt ein wichtiges Arbeitsmittel der Finanzverwaltung dar, die ordnungsgemäße Versteuerung von Einkünften zu überprüfen.

Beispiel: Ein Unternehmer bezieht Rohstoffe von einem Hersteller, der jährlich im nachhinein eine nach Abnahmemenge gestaffelte Bonus-Zahlung per Verrechnungsscheck an seinen Kunden abführt. Unser Beispielsunternehmer erliegt der Versuchung, den Scheck nicht auf das Firmenkonto, sondern auf sein Privatkonto einzuziehen und die Zahlung nicht zu versteuern. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei dem Hersteller schreibt der Prüfer wegen der Bonuszahlung eine Kontrollmitteilung, die er dem für unseren Unternehmer zuständigen Finanzamt übermittelt. Bei einer Betriebsprüfung dort stellt der Prüfer fest, dass der empfangene Betrag nicht verbucht und somit auch nicht versteuert wurde.

Mittelherkunftsnachweis: Ein Selbständiger hat einen Geschäftswagen für 120.000 DM erworben und stellt die Kosten (Abschreibung, Versicherungsprämien etc.) in die Steuererklärung ein. Dem Finanzbeamten fällt auf, dass der Steuerpflichtige in den Vorjahren angeblich nur geringe Gewinne erzielt und kaum Privatentnahmen getätigt hat, gleichwohl aber keine Schuldzinsen für die Fahrzeugfinanzierung geltend macht. Auf Nachfrage beim Steuerpflichtigen erfährt er, dass das Fahrzeug bar bezahlt wurde. Ein nicht nachvollziehbarer Vermögenszuwachs begründet den Verdacht "schwarz" erzielter Einnahmen.

Die "berühmte" Auslandsimmobilie: Es gibt Finanzbeamte, die sich auf die Ermittlung von Immobilien im Ausland spezialisiert haben. Sie lesen das eine oder andere Immobilieninserat und geben sich gelegentlich auch als Kaufinteressent aus. Wer also glaubt, von seinem "Schwarzgeld" unentdeckt eine Finca auf Mallorca finanzieren zu können, kann einen bösen Reinfall erleben. Gleiches gilt für die Yacht, die in einem ausländischen Hafen liegt.

Die Überweisung vom Geschäftskonto: Wenn ein Prüfer auf einen Überweisungsbeleg stösst, durch den Grundsteuer für eine Immobilie im Ausland oder Hafenliegegebühren für ein dortiges Schiff bezahlt worden sind, wird man ihm nicht verübeln können, wenn er weitere Ermittlungen tätigt. Dies jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige in der Vergangenheit nur so geringe Einkünfte erzielt haben will, dass der Besitz eines Hauses oder einer Yacht im Ausland nicht nachvollziehbar erscheint.

Interner Betriebsvergleich: Vor Beginn einer Steuerprüfung bereitet sich der Prüfer auf den jeweiligen Betrieb vor und führt einen internen Betriebsvergleich durch. Dabei vergleicht er bestimmte Ansätze aus den Bilanzen bzw. Jahresabschlüssen der letzten Jahre. Wenn beispielsweise der Kassenbestand zum 31.12.1996 mit 5.000 DM bei einem Jahresgewinn von 100.000 DM, der zum 31.12.1997 mit 10.000 DM bei einem Jahresverlust von 20.000 DM und der zum 31.12.1998 mit 50.000 DM bei einem Verlust von 40.000 DM angegeben wurde, vermutet der Prüfer die Einlage von "Schwarzgeld", es sei denn, der Steuerpflichtige könnte nachweisen, etwa durch Aufnahme und Inanspruchnahme einer Finanzierung zu liquiden Mitteln gelangt zu sein.

Externer Betriebsvergleich: Wesentliche Kennzahlen des jeweiligen Unternehmens werden mit betrieblichen Kennzahlen von Durchschnittsbetrieben gleicher Branchen verglichen. Auffällige Unterschiede, die nicht plausibel mit betrieblichen Besonderheiten erklärt werden können, führen sehr schnell zur Annahme, ein Steuerpflichtiger könnte Steuerhinterziehung begangen haben.

Verprobungsmethoden: Hierzu zählen die Geldverkehrsrechnung, bei der die Finanzierung der betrieblichen Investitionen uind der laufenden Betriebsausgaben überprüft wird, die sogenannte Vorsteuerverprobung, bei der die Betriebsausgaben mit der Höhe der geltend gemachten Vorsteuerbeträge verglichen werden, und die Richtsatzverprobung, die mit dem externen Betriebsvergleich (s.o.) in Zusammenhang steht.