. Zielfahnder - die Terrier der Polizei Ein Bericht über die Arbeit der Zielfahndung. Das Bundeskriminalamt wie auch jedes deutsche Landeskriminalamt beschäftigen eine Anzahl Polizeibeamter - Kriminalbeamter - mit der Auffindung Beschuldigter, die sich nach einer Straftat auf Flucht im Ausland befinden, um deutscher Strafverfolgung zu entgehen. Hier also Einzelheiten zur Fahndung nach mit Haftbefehl gesuchter Verdächtigter, um ihre Festnahme, Verhaftung und Auslieferung zu erreichen.
Während üblicherweise nach Tatverdächtigen gefahndet wird, indem die Staatsanwaltschaft bei dem Ermittlungsrichter einen Haftbefehl erwirkt, der als Grundlage zur Ausschreibung in Fahndungsregistern dient, und man fortan abwartet, ob der betreffende Beschuldigte - etwa bei einem Grenzübertritt - festgenommen werden kann, arbeiten Zielfahnder anders. Statt defensiv abzuwarten, ob mehr oder minder zufällig ein Fahndungserfolg eintritt, gehen Zielfahnder offensiv vor und suchen notfalls im entlegensten Winkel der Welt nach dem Verdächtigen, um seine Festnahme und sodann Rückführung nach Deutschland zu veranlassen. Diese Suche kann natürlich nicht planlos erfolgen. Vielmehr bedarf die eigentliche operative Tätigkeit umfangreicher Vorarbeit. Es wird zunächst darum gehen festzustellen, in welchem Land (bzw. welcher Region) der betreffende Beschuldigte vermutet werden kann. Ferner sind in meist mühevoller Kleinarbeit Anhaltspunkte dafür zu ermitteln, wo sich der Gesuchte aufgrund seiner Gewohnheiten und Lebensumstände konkret aufhalten könnte, mit wem er also in der Region Kontakt aufnehmen wird, wo er sich vermutlich eine Wohnung sucht, welche Plätze oder Lokale er frequentiert und so weiter. Schliesslich ist auch zu überlegen, wie er/sie wohl das Äussere verändert haben könnte und vieles mehr. Man nennt alle diese zu ermittelnden Umstände die Fahndungsgrundlage. Als Fahndungsgrundlage versteht man somit alle Fakten, die aus dem Lebenslauf, aus besonderen persönlichen Eigenschaften, aus Charakteristiken des persönlichen Umfeldes und aus der Arbeitsweise der Zielperson gewonnen werden können und geeignet sind, den Aufenthaltsort zu bestimmen und die Festnahme zu ermöglichen. Beispiel: Ein flüchtiger Beschuldigter ist verdächtig, einen Raubüberfall begangen und sich mit seiner Beute ins Ausland abgesetzt zu haben. Die ermittelnde Polizeidienststelle oder aber die Staatsanwaltschaft tritt an das Landeskriminalamt mit der Bitte heran, die Zielfahndungsstelle einzuschalten. Ein Zielfahndungsteam - in aller Regel aus drei Beamten bestehend - wird mit der Suche nach dem Beschuldigten beauftragt. Die Befragung von Angehörigen, Bekannten und Arbeitskollegen führt zu dem Ergebnis, dass der Gesuchte in der Vergangenheit mehrere Urlaubsreisen nach Südamerika unternommen hat; nähere Einzelheiten sind unbekannt. In der früheren Wohnung des Flüchtigen sind Unterlagen gefunden worden, denen zufolge der Gesuchte einen Sprachkurs für Portugiesisch besucht hat. Es spricht also einiges dafür, dass er sich Brasilien als Fluchtland ausgesucht hat (das einzig portugiesisch-sprachige Land Süd- Amerikas). - Nun ist Brasilien gross, schon die Fläche des im Nordosten des Landes gelegenen Bundesstaates Bahia ist grösser als die von Frankreich. Also wird man weitere Ermittlungen und Überlegungen anstellen müssen, wo sich der Gesuchte aufhalten könnte. - Liebt er das Meer oder ist er Wassersportler? Dann wird er kaum nach Sao Paulo im Inland gegangen sein. - Wird er darauf angewiesen sein, Geld zu verdienen (etwa weil die Tatbeute sichergestellt wurde und er keine Vermögenswerte mitnehmen konnte) ? Dann wird er möglicherweise eine Region mit vielen Touristen bevorzugen, wo man auch als Ausländer recht unauffällig jobben kann. - Unterhielt er Brieffreundschaften oder andere Kontakt zu Brasilianern? Dann wird er vermutlich deren Unterstützung gesucht haben und sich in ihrer Nähe aushalten. - U.s.w. Man kann sich unschwer vorstellen, welche umfangreichen und zeitraubenden Ermittlungen all dies erfordert und welche Ungewissheiten, der Zielperson letztendlich wirklich habhaft zu werden, damit verbunden sind. Ein Arbeitsprinzip der Zielfahndungsteams ist die Einheitlichkeit der Fahndung nach der Zielperson, d.h. allein die Zielfahnder sind für die Durchführung aller Ermittlungen und operativen Massnahmen zuständig. Dadurch sollen Informationsdefizite und Fehler aus Unkenntnis von Zusammenhängen ausgeschlossen werden. Alle Ermittlungen dienen einzig dazu, den Gesuchten zu finden und seine Festnahme vorzubereiten. Insoweit haben sogenannte "verdeckte Ermittlungen" besondere Bedeutung, denn der Gesuchte soll natürlich nicht bemerken, dass sich die "Schlinge zuzieht", da er andernfalls seinen Aufenthaltsort wechseln und die bisherigen Ermittlungsergebnisse zunichte machen könnte. Man kann sich unschwer vorstellen, wie zeit- und kostenaufwendig die Zielfahndung sein kann, wenn mehrere Beamte über Monate - wenn nicht Jahre - hinweg ermitteln und ggf. um die halbe Welt reisen müssen, um in der operativen Phase einen Zugriff vorzubereiten. Schon daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Zielfahnder nur in besonderen Fällen einzusetzen, also etwa in Fällen einer besonderen Gefährlichkeit des Täters, bei Gewaltkriminellen oder in Fällen von Schwerkriminalität. Der "kleine" Betrüger wird also im Zweifel ganz sicher nicht von einem Zielfahndungskommando gesucht werden. Die Fahnder behaupten oft: "wir finden alle". So jedenfalls einige vollmundige Erklärungen des LKA Düsseldorf in der Vergangenheit. Das ist sicher Unfug. Richtig ist allerdings, dass diese Art der intensiven und gezielten Suche nach Tatverdächtigen effizient ist. Entsprechende Fahndungserfolge gerade in spektakulären Strafsachen sind unbestreitbar. |