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. Der eine oder andere Rechtsanwalt versteht sich als "Alleskönner". Davon halte ich nichts. Ich habe mich auf Strafrecht spezialisiert, war früher 10 Jahre lang Staatsanwalt und Richter und arbeite seit 1991 als Strafverteidiger. . Wenn es keinen Freispruch gibt ... Informationen zur Strafzumessung:
Hier finden Sie drei Beiträge zu den wichtigsten Fragen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung, Einzelheiten klären Sie bitte im Bedarfsfall mit Ihrem Anwalt: Was Sie bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe erwartet Verurteilt zu einer Freiheitsstrafe - das sollten Sie wissen Strafaussetzung zur Bewährung - was das für Sie heisst zur Vorseite oder lesen Sie unten weiter, falls Sie (noch) ein Anhänger der Todesstrafe sein sollten: Sie wie ich treffen gelegentlich auf Menschen, mit denen man sich gar nicht gern unterhalten möchte. Als Strafverteidiger werde ich gelegentlich auf besonders abscheuliche Verbrechen angesprochen, und es heisst dann zum Beispiel: "Wer ein unschuldiges Kind kaltblütig umbringt, da gibt nur eines, Rübe ab!" - Ich mag diesen einem meist von irgend welchen Idioten mit biergeschwängertem Atem ins Gesicht gepusteten Unsinn nicht mehr anhören. Es geht nicht darum, schwere Straftaten zu entschuldigen, geschweige denn zu rechtfertigen. Es geht darum, dass sich ein Rechtsstaat - will er einer sein - nicht derselben primitiven Methoden einer Konfliktbewältigung bedienen darf wie diejenigen, die gegen das Recht verstossen und dadurch schwere Schuld auf sich geladen haben. Die für einen solchen Staat handelnden Richter, Staatsanwälte und Henker begeben sich aus meiner Sicht bei Verhängung und Vollzug der Todesstrafe auf das Niveau des Täters, das wäre eines Rechtsstaates unwürdig. Abgesehen davon ist die Vollstreckung der sogenannten Todesstrafe - reden wir doch einfach von Tötung - in vielen Fällen für sich allein schon barbarisch. Lesen Sie diesen kurz vor dem Weihnachtsfest 2006 erschienenen Pressebericht:
Hier ein weiterer Pressebericht aus Mai 2007:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Barbarei der Vollstreckung von Todesstrafen nicht mit weiteren Fällen belege.
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